Drucksache - DrS/2020/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion B90/ Die Grünen: Energiegutachten für kreiseigene Hochbauvorhaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Fraktion B90/ Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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03.03.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.03.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt bei allen kreiseigenen Hochbauvorhaben in Zuge der Vorplanung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) auf Basis der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein Energiegutachten aufstellen zu lassen, in dem naheliegende, sich aufdrängende energetische Gebäudedämm- und Wärmeversorgungssysteme gegenüber gestellt und untereinander verglichen werden. In der Regel sind mindestens drei unterschiedliche Systeme zu untersuchen. Die Menge des CO2 Ausstoßes von fossilen Wärmeerzeugern ist beim Kostenvergleich mit zu berücksichtigen. Die Höhe des Kostenansatzes sollte sich an den Empfehlungen des UBA orientieren. Neben den Investitionskosten sind auf lange Sicht als entscheidender wirtschaftlicher Faktor auch die Betriebskosten über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren mit zu erfassen. Der zugleich wirtschaftlichsten und umweltverträglichsten Lösung aus Investitions- und Betriebskosten ist der Vorzug zu geben. Mit dieser Vorzugslösung soll dann die weitere Planung ab Leistungsphase 3 nach HOAI (Entwurfsplanung) fortgesetzt werden.
Die Kosten für ein Energiegutachten betragen aus eigener Erfahrung (EFH Neubau) etwa 2,5% der gesamten Planungskosten für das Bauvorhaben. Dieser geringe Mehraufwand amortisiert sich durch Einsparungen bei den Energiekosten in der Regel bereits nach wenigen Jahren (eigenes EFH nach einem Jahr).
Die Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung sollen bei der Erstellung des Gutachtens auf Seiten des Auftraggebers beratend mit eingebunden werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,2 kB
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