03.03.2020 - 3.3 Antrag der Fraktion B90/ Die Grünen: Energiegut...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
9. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 03.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Krauß stellt den Antrag vor und geht auf die von der Verwaltung vorgelegte Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Neubau Bürogebäude Rosenstraße (DrS/2019/072) exemplarisch ein. Er bittet darum, den Betrachtungszeitrum bei den Energiegutachten für die kreiseigenen Hochbauten in die Zukunft auf 15-20 Jahre zu verlängern.
Es entsteht eine Diskussion, bei der die Belastbarkeit eines solchen Gutachtens infrage gestellt wird, da zum jetzigen Zeitpunkt die Energiepreisentwicklung in den Folgejahren nicht absehbar sei und auch nicht bekannt sei, welche Energien zukünftig zur Verfügung stehen werden. Auch wird der Vergleich von fiktiven und tatsächlichen Kosten als problematisch angesehen.
Frau Lexau erklärt, dass die geforderten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bereits im Zuge der Planungen in den Leistungsphasen 1-3 nach HOAI durchgeführt werden und keine zusätzlichen Gutachten erforderlich sind. Sie erläutert dies am geplanten Neubau des Bürogebäudes in der Rosenstraße. In der von Herrn Dr. Krauß zitierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden zum Neubau verschiedene Ausführungsvarianten vorgestellt und die Politik folgte dem Ausführungsvorschlag der Verwaltung durch Beschluss.
Herr Riemenschneider betont, dass er den von der Verwaltung vorgelegten Zahlen vertraut.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt bei allen kreiseigenen Hochbauvorhaben in Zuge der Vorplanung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) auf Basis der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein Energiegutachten aufstellen zu lassen, in dem naheliegende, sich aufdrängende energetische Gebäudedämm- und Wärmeversorgungssysteme gegenüber gestellt und untereinander verglichen werden. In der Regel sind mindestens drei unterschiedliche Systeme zu untersuchen. Die Menge des CO2 Ausstoßes von fossilen Wärmeerzeugern ist beim Kostenvergleich mit zu berücksichtigen. Die Höhe des Kostenansatzes sollte sich an den Empfehlungen des UBA orientieren. Neben den Investitionskosten sind auf lange Sicht als entscheidender wirtschaftlicher Faktor auch die Betriebskosten über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren mit zu erfassen. Der zugleich wirtschaftlichsten und umweltverträglichsten Lösung aus Investitions- und Betriebskosten ist der Vorzug zu geben. Mit dieser Vorzugslösung soll dann die weitere Planung ab Leistungsphase 3 nach HOAI (Entwurfsplanung) fortgesetzt werden.
Die Kosten für ein Energiegutachten betragen aus eigener Erfahrung (EFH Neubau) etwa 2,5% der gesamten Planungskosten für das Bauvorhaben. Dieser geringe Mehraufwand amortisiert sich durch Einsparungen bei den Energiekosten in der Regel bereits nach wenigen Jahren (eigenes EFH nach einem Jahr).
Die Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung sollen bei der Erstellung des Gutachtens auf Seiten des Auftraggebers beratend mit eingebunden werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,2 kB
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