Bericht der Verwaltung - DrS/2020/023
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktion kreisweiter Sommer-Ferienpass 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
20.02.2020
|
Sachverhalt
Zusammenfassung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.09.2019 wurde über die Arbeit des Kreisjugendringes Segeberg e.V. (KJR) berichtet und in diesem Zusammenhang Fragen zum Thema Ferienpass gestellt. Die Verwaltung hatte eine Prüfung und einen Bericht zugesagt, der hiermit vorgelegt wird mit folgenden Punkten:
1. Historie
2. Kreisjugendring
3. Tages-Fahrtenförderung
4. Aktuelles
5. Fragen und Anregungen aus der JHA-Sitzung vom 12.09.2019
Sachverhalt:
1. Historie:
Die Aktion Ferienpass wird schon seit mindestens Mitte der 70er Jahre durchgeführt. Im Jahr 1977 hatten sich einige Städte und Gemeinde (11 + Kreisjugendamt) zusammengeschlossen, um gemeinsam mit ihren Angeboten in einem Pass zu erscheinen. Dieser Pass hatte damals noch ein Hosentaschenformat (A6). Er sollte Kindern und Jugendlichen, die die Ferien zu Hause verbrachten Vergünstigungen und Veranstaltungen bieten, um auch ohne Urlaubsreise eine abwechslungsreiche und erlebnisreiche Zeit zu verbringen.
Der Pass wurde an Schüler*innen im Alter von 6-15 Jahren ausgegeben und war nur gültig mit vollständiger Anschrift und Altersgabe. Er wurde in den Stadt-, Gemeinde-, Amtsverwaltungen oder Fremdenverkehrsbüros ausgegeben und dort personalisiert. Der Pass enthielt überwiegend Bus-Tagesfahrten und schon einige Angebote von örtlichen Vereinen und Verbänden (Sportvereine, Schützen, DLRG, Feuerwehr, THW).
Darüber hinaus gab es im Pass Freikarten (Wildpark Eekholt, Minigolf, Fest im Kreisjugendheim) sowie für den Besuch von Schwimm-/Freibädern kostenlose Eintrittskarten oder die Möglichkeit zum Erwerb von Karten(-paketen) zum halben Preis (galt auch für Rundflüge ab Hartenholm und die Karl-May-Spiele).
2. Kreisjugendring
Mit Vereinbarung vom 05.03.1997 wurden erstmals Aufgaben der Jugendförderung rückwirkend ab 01.01.1997 (Jahr der Vereinsgründung) auf den Kreisjugendring Segeberg e.V. übertragen. Damit wurde auch die die Aktion Ferienpass vom KJR durchgeführt. Zu dieser Aufgabe gehörten die Programmzusammenstellung, die redaktionelle Arbeit, der Druck, die Verteilung, die Gewährung und Abrechnung der Zuschüsse und Gutscheine sowie statistische Auswertungen. Bei 12.570 ausgegebenen Ferienpässen betrugen die Kosten damals rd. 33.300 EUR.
In den Jahresberichten des KJR wird seitdem regelmäßig ausgeführt, dass sich die Aktion jährlich großer Beliebtheit erfreut. Die Anzahl der Druckexemplare ist relativ konstant geblieben, wobei sich Format (größer) und Seitenanzahl (mehr) geändert haben. Der Ferienpass richtet sich weiterhin insbesondere an Kinder und Jugendliche, die in den Ferien nicht verreisen. Ein Dank gilt immer den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden, ohne die die Durchführung der Ferienpassangebote nicht möglich wäre.
Als einzige Änderung hat sich ab 2006 ergeben, dass die Stadt Norderstedt selbst für ihr Ferienpassangebot verantwortlich ist.
Gemäß der aktuellen Vereinbarung zur Aufgabenübertragung 2019 – 2021 auf den Kreisjugendring Segeberg e.V. erhält dieser jährlich 13.600 EUR für die Aktion Ferienpass (Mittel deckungsfähig mit Förderung Jugendarbeit 16.500 EUR und Juleica-Entschädigungen 21.000 EUR).
3. Tages-Fahrtenförderung
Für die Förderung der Tagesfahrten gibt es ein Schreiben vom 18.02.1992, wonach der Kreis für Bus-Tagesreisen (Dauer: ca. 8 Stunden) einen Zuschuss von bis zu 350 DM (~ 178,95 EUR) gewährt. Die Anzahl der Tagesfahrten, die gefördert werden kann, wurde mit 6, 8 oder 12 je Gemeinde/Amt in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl festgelegt. Es fanden statt:
Jahr | 1997 | 1998 | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 |
Anzahl Fahrten | 49 | 37 | 51 | 54 | 54 | 47 | 53 |
Mit Schreiben vom 07.09.2004 beantragte der KJR eine Überprüfung dieser Regelungen, da festgestellt wurde, dass in den Vorjahren auch schon Halbtagesfahrten bezuschusst wurden. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass dem KJR die Einwohnerzahlen nicht bekannt sind, so dass eine Prüfung schwer möglich ist. In dem Schreiben war folgendes ausgeführt:
Der KJR schlägt vor, die Förderung wie folgt zu ändern:
1. Die Festlegung von Tagesfahrten auf die Einwohnerzahlen von Ämtern und Gemeinden teilt sich auf:
bei Gemeinden und Ämtern bis zu 10.000 Einwohnern 6 Tagesfahrten
bei Gemeinden und Ämtern bis zu 15.000 Einwohnern 8 Tagesfahrten
bei Gemeinden und Ämtern mit über 15.000 Einwohnern 12 Tagesfahrten
Änderung der Anzahl von Fahrten kann nur nach Absprache stattfinden.
2. Eine Bus-Tagesfahrt wird bezuschusst, wenn sie in dem gültigen Ferienpass aufgeführt wurde.
Bei der erweiterten Vorstandssitzung am 28.02.2005 wurde das Thema nochmals angesprochen. Es wurde vereinbart, die Förderung im Jahr 2005 noch so laufen zu lassen wie bisher, anschließend eine Mitgliederbefragung durchzuführen und für die Zukunft eine klare Regelung zu treffen. Mit Schreiben vom 29.09.2005 wurde dem KJR mitgeteilt, dass gegen die vorgeschlagenen Änderungen der Ferienpass-Fahrtenförderung keine Bedenken erhoben werden. Leider wurde nicht festgehalten, was genau das bedeuten soll. Die Zahl der Fahrten hat sich seitdem wie folgt entwickelt:
Jahr | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
Anzahl Fahrten | 52 | 51 | 47 | 53 | 49 | 36 |
|
Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Anzahl Fahrten | 35 | 42 | 39 | 39 | 43 | 33 | 27 |
Im Jahr 2015 gab es eine neue Anfrage des KJR an das Jugendamt, ob es eine Begrenzung bzgl. der Anzahl der förderfähigen Tagesfahrten gibt. Damals wurde vom Fachdienstleiter mitgeteilt, dass es keine Richtlinie für die Ferienpassaktionen gäbe, diese sich aber in Arbeit befände. Es konnten hierzu keine Unterlagen gefunden werden. Da der Mitarbeiter die Kreisverwaltung verlassen hat, wurde das Thema offenbar nicht weiterverfolgt.
4. Aktuelles
Aufgrund von Personalwechseln und veränderten Zuständigkeiten sowohl beim KJR wie auch im Kreisjugendamt fanden 2018 und 2019 Gespräche zum Thema Ferienpass statt. Es stellte sich heraus, dass es keine / kaum Vorgaben an den KJR für diese Aufgabe gibt.
Für die o.g. Tages-Fahrtenförderung 2019 wurde festgehalten:
• Dem KJR werden Mitte des Jahres die Einwohnerzahlen (je Stadt/Gemeinde bzw. Amt) mitgeteilt.
• Die Fahrtenförderung erfolgt weiterhin mit bis zu 170 EUR je Tagesfahrt (mind. 8 Stunden).
• Die Fahrtenförderung ist bei gebuchten Bustouren oder gemietetem Kleinbus/Mehrsitzer mit max. 170 EUR (Nachweis der entstandenen Kosten) möglich.
• Die Fahrtenförderung bei (kostenloser) Inanspruchnahme von vereinseigenen oder privaten Kleinbussen kann über km-Pauschale (0,30 €/km) mit max. 170 EUR erfolgen.
• Die Fahrtenförderung bei Inanspruchnahme von ÖPNV erfolgt über tatsächliche Kosten gemäß eingereichten Tickets mit max. 170 EUR.
• Fahrten, die nicht für den kreisweiten Sommerferienpass angemeldet u. darin veröffentlicht wurden, können nicht gefördert werden.
• Der KJR entwirft ein neues Antragsformular mit Bezeichnung des Ausfluges, Anbieter, Datum, Abreise- u. Rückkehrzeit, Anzahl der Teilnehmer*innen, gewähltem Verkehrsmittel und Fahrtstrecke in km.
Dem KJR wurde angeboten je nach Verlauf und Abrechnung des Ferienpasses 2019 nochmals Anpassungen in der Förderung vorzunehmen.
Es wurde folgender Vorschlag ab 2020 unterbreitet:
Bei einer Dauer von mindestens vier Stunden pro Tages-Fahrt kann ein Zuschuss in Höhe von 100,00 EUR beantragt werden. Jede weitere volle Stunde wird mit 25,00 EUR bezuschusst. Der Zuschuss pro Tages-Fahrt beträgt höchstens 200,00 EUR.
Dem KJR wurde mitgeteilt, dass entsprechend verfahren werden kann. Die Kommunen werden mit dem Anschreiben für den Ferienpass 2020 vom KJR über diese Änderung informiert.
Seit Jahren ist z.B. durch Ganztagsschulangebote und G8 an den Gymnasien sowie insgesamt ein verändertes Freizeitverhalten zu erkennen. Es ist immer schwieriger Kinder- und Jugendliche in die Vereine und Verbände zu holen, langfristig dort zu halten und im Idealfall für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen. Diese Problematik haben der KJR und das Jugendamt in den Fokus genommen und ab 2019 festgehalten:
• Der kreisweite Ferienpass soll vielfältige Angebote für Kinder u. Jugendliche in den Sommerferien aufzeigen und damit die Arbeit von Vereinen, Verbänden sowie Jugendzentren stärken, d.h. den Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, deren Angebote bzw. Einrichtungen kennenzulernen.
- Die Teilnehmenden sollen damit angeregt werden, die o.g. Angebote auch außerhalb der Ferien zu nutzen und sich im Idealfall selbst ehrenamtlich zu engagieren.
• Der Ferienpass ist grundsätzlich nicht vorgesehen für die Veröffentlichung kommerzieller, gewerblicher Angebote. Diese haben andere Werbemöglichkeiten und können mit den Standortkommunen klären, ob und wo Veröffentlichungen möglich sind.
Von der o.g. Regelung unberührt, bleiben die von den Vereinen, Verbänden und Jugendzentren angebotenen Tagesfahrten zu Tier- und Freizeitparks, Indoor-Parks, Museen, Theatern, Wakeboard- und Surfanlagen, Kletterparks und sonstigen Einrichtungen.
Der inzwischen über Jahre eingespielte Ablauf zur Zusammenstellung und Bekanntgabe des Ferienpasses wurde als gut befunden. Die Termine wurden vorgezogen, so dass der Ferienpass möglichst frühzeitig gedruckt und veröffentlicht werden kann. Für die Sommerferien 2020 sind die Angebote bis zum 01.04.2020 an den KJR zu melden, ab 29.05.2020 sollen die gedruckten Ferienpasse zur Verfügung stehen.
Die Veröffentlichung als pdf-Datei erfolgt über die Homepage des KJR und des Kreises Segeberg. Die Kommunen erhalten die Datei ebenfalls mit der Bitte um Veröffentlichung online. Darüber hinaus gibt es tlw. in den Kommunen noch zusätzliche online-Portale (Veranstaltungskalender oder z.B. feriopro.de), in denen die Angebote veröffentlicht werden.
5. Fragen und Anregungen aus der JHA-Sitzung vom 12.09.2019
In Verbindung mit dem Bericht des KJR wurde das Thema Ferienpass diskutiert. Folgende Aspekte wurden protokolliert:
a) Vorschlag, eine Richtlinie zu erstellen
b) Vorschlag, den Ferienpass inklusive Anmeldeverfahren mehr zu digitalisieren
c) Anregung, möglichst mehr Verzahnungen zwischen den Orten und dem Kreisjugendring zu schaffen
d) Zusage der Prüfung und eines Berichtes durch die Verwaltung
zu a)
Die Verwaltung hält eine Richtlinie zum Thema Ferienpass nicht für erforderlich. Seit 2018 gibt es regelmäßig Gespräche zu verschiedenen Themen, auch zur Durchführung des Ferienpasses und einzelner Anträge. Die Ergebnisse werden seitdem schriftlich festgehalten und dienen dem KJR als Arbeitsgrundlage. KJR und Verwaltung haben so die Möglichkeit, gemeinsam und unproblematisch auf ggf. veränderte Rahmenbedingungen flexibel zu reagieren.
Die Ferienpässe 2018 und 2019 sind zur Kenntnisnahme (Anlage 1 + 2) beigefügt. In diesen Jahren meldeten 17 bzw. 14 Kommunen insgesamt 277 bzw. 266 Angebote für den Ferienpass. Bei einigen war die Zahl der Angebote 2019 höher, bei anderen niedriger. Es ist keine grundsätzliche Tendenz erkennbar. Einzelheiten sind der beigefügten Gegenüberstellung zu entnehmen (Anlage 3).
zu b)
Das Thema Digitalisierung wurde schon vom KJR selbst ins Gespräch gebracht und bleibt im Blick. Eine Digitalisierung des Ferienpasses inklusive Anmeldeverfahren für das gesamte Kreisgebiet wird schwierig sein, da die Gegebenheiten vor Ort zu unterschiedlich sind. Nur in wenigen Gemeinden gibt es eine zentrale Stelle für die Ferienpassangebote. Meistens sind die einzelnen Träger zu kontaktieren, d.h. auch die Anmeldeverfahren sind innerhalb der Gemeinden noch unterschiedlich.
Außer der Bereitstellung des Ferienpasses als pdf-Datei zur Veröffentlichung auf den Homepages der beteiligten Kommunen kann nur darum gebeten werden, zusätzlich örtliche online-Verfahren (soweit möglich) anzubieten.
zu c)
In seinem Antrag auf Erhöhung der Institutionellen Förderung ab 01.01.2020 hat der KJR ausgeführt:
Der Anspruch an die Mitgliederpflege hat sich geändert, denn das aktive Aufsuchen der Mitgliedsvereine und -verbände durch unsere Bildungsreferentin, um die Jugendgruppen und -organisationen in die Arbeit zum Wohle der Jugend im Kreis Segeberg zielführend einzubinden ist stärker in den Fokus gerückt.......Wenn ehrenamtliches Engagement attraktiv ist, dann sind auch die Angebote der Jugendarbeit attraktiv. Diesen Gedanken muss auch die Organisation des Ferienpasses aufgreifen. Die eigentliche Organisation wird im KJR zwar durch eine Verwaltungsfachkraft übernommen, doch die Vermittlung der Kreisvorgaben an die Ehrenamtlichen, die die Angebote machen sollen, fällt in den Zuständigkeitsbereich unserer Bildungsreferentin. Die Quantität und Qualität der Ferienpassangebote sind noch ausbaufähig, sodass eine Beratung und Entlastung der Jugendvereine und -verbände künftig mehr Aufmerksamkeit - und damit auch Zeit - bekommen soll.
Insofern kann davon ausgegangen werden, dass es zukünftig engere Kontakte zwischen den Orten/Anbietern und dem Kreisjugendring geben wird.
zu d)
Nach der Jugendhilfeausschusssitzung wurde auch in anderen Kreisen angefragt, wie dort das Thema Ferienpass umgesetzt wird. Eine Zusammenfassung (Anlage 4) ist beigefügt. Es hat kein Kreis eine Richtlinie zum Thema Ferienpass und es gibt in keinem Flächenkreis die Ferienpassangebote in einem zentralen online-Portal. Auswertungen für den Ferienpass gesamt gibt es ebenfalls nicht.
Aus dem Kreisgebiet ist lediglich bekannt, dass in Henstedt-Ulzburg jährlich eine Auswertung im zuständigen Ausschuss (einsehbar über das Bürgerinformationssystem) vorgelegt wird. Hier erstellt der Träger der Jugendzentren, der einen Großteil der Ferienpassaktionen anbietet oder verwaltet den Bericht und die Verwaltung ergänzt diesen (soweit möglich) mit Zahlen durch Einzelabfragen bei den anderen Anbietern.
Da weder der Kreis noch der KJR selbst Angebote durchführt und die Anzahl der Träger im Kreisgebiet groß ist, wäre es ein erheblicher und nach Auffassung der Verwaltung unverhältnismäßig hoher Aufwand nach den Sommerferien eine Statistik und ggf. noch inhaltliche Auswertung für rd. 260 – 280 Angebote zu erstellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
394,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
594,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
257,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
114,4 kB
|
