Drucksache - DrS/2019/164
Grunddaten
- Betreff:
-
DigitalPakt Schule - Fortführung der Schulentwicklungsplanung Digitalisierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Lorenzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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27.08.2019
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12.11.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.10.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Handlungsschwerpunkte „AG der Schulträger“ und „Regionale Netzwerke zum DigitalPakt Schule“ sowie mit dem Aufbau eines Fortbildungsprogrammes „Qualität in der digitalen Bildung“ beauftragt. Hierfür werden im Haushalt 2020 insgesamt 75.000 € bereitgestellt.
- Die Verwaltung soll die Machbarkeit des Aufbaues eines Schul-IT Dienstleistungs- und Support Angebotes für die Schulträger des Kreises Segeberg prüfen und feststellen. Ein Bericht mit Beschlussempfehlungen dazu ist dem BKS im I.Quartal 2020 vorzulegen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Am 06.12.2018 gab der Kreistag seine Zustimmung zum Aufbau einer „Schulentwicklungsplanung Digitalisierung“ (DrS/2018/229) im Kreis Segeberg. Inzwischen haben sich Bund und Länder auf den DigitalPakt Schule geeinigt.
Im Rahmen von Präsentationen und Vorträgen zur Digitalisierung, u.a. vor der Lenkungsgruppe des Kreises und im Rahmen der Vorstandsklausur des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages (Feb.19), bei über 20 Vor-Ort-Terminen mit Schulträgern/Schulverbänden des Kreises, der Begehung diverser allgemeinbildender Schulen und der beiden BBZ des Kreises, ergab sich ein umfassendes Bild über die Entwicklung der Digitalisierung in der schulischen Bildungslandschaft im Kreis.
Im Sachverhalt werden, neben der Bund-Länder-Einigung, die ersten Arbeitsergebnisse von Bildungsmanagement und Bildungsplanung zum Thema „Digitalisierung im Zuge der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung“ dargestellt; zugleich werden mittels Beschlussvorschlag Handlungsempfehlungen zur sofortigen Umsetzung empfohlen.
Sachverhalt:
DigitalPakt Schule – Bund-Länder-Einigung
Mit Beginn des Jahres 2019 zeichnete sich eine positive Entwicklung im Hinblick auf die Einigung des Bundes mit den Ländern über den DigitalPakt Schule ab. Durch die dann nachfolgende Übereinkunft ist der DigitalPakt Schule nun bis 2024 wirksam. Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heißt es dazu:
„Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Damit startet der DigitalPakt am 17. Mai 2019. Zuvor haben Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen.“
Quelle: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.php
Mit der Einigung auf eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern ist die Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen worden. Demnach obliegt es nun dem jeweiligen Bundesland, eine eigene Förderlinie für den DigitalPakt Schule aufzulegen. Für Schleswig-Holstein ist noch kein genaues Datum bekannt, wann diese veröffentlicht werden soll. Ab September 2019 starten landesweit Regionalkonferenzen zur Vorstellung der Eckdaten der kommenden Förderung.
Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen auf die Bildungslandschaft und die Aufgaben der Schulträger im Kreis Segeberg haben Bildungsmanagement und Bildungsplanung im Rahmen der Arbeit an der „Schulentwicklungsplanung Digitalisierung“ folgende Handlungsschwerpunkte identifiziert, die zum Gelingen der lokalen Umsetzung der Digitalisierung der Schulen im Kreisgebiet maßgeblich beitragen sollen.
Quelle: Bildungsmanagement und Bildungsplanung 2019, Kreis Segeberg
Dazu gehören:
- die Vernetzung der Schulträger auf Kreisebene in der „AG der Schulträger“,
- die Beratung der Schulträger und Schulen bei der Umsetzung des DigitalPakt Schule in „regionalen Schulträger-Netzwerken zum DigitalPakt Schule“,
- die Schaffung von lokalen sowie kreisweiten Fortbildungsangeboten für Schulträger und Lehrpersonal der Schulen im Kreis,
- die Durchführung von ergänzenden Fach-/Bildungskonferenzen,
- die Entwicklung eines Schul-IT Dienstleitungs- und Support Konzeptes zur nachfolgenden Installierung beim Kreis oder einem zu beauftragenden Dienstleister,
- die Begleitung der Prozesse durch ein abbildendes Monitoring zur Visualisierung der Entwicklungsstände an den Schulen im Kreis.
Darstellung der Handlungsschwerpunkte zur Unterstützung der Umsetzung des DigitalPakt Schule im Kreis Segeberg
- AG der Schulträger
Das Bildungsmanagement und die Bildungsplanung laden alle Schulträger und benannte Vertreter der Schulverbände des Kreises zwei Mal pro Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung ein. Zur Vertiefung einzelner Punkte werden themenbezogen Fachkräfte des Kreises, der Schulträger, die Schulräte und weitere Gäste hinzugeladen.
Ziel ist dabei die Förderung des fachlichen Austausches, die Weiterentwicklung des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements über lokale Bildungsdaten der Schulträger und die dauerhafte Stärkung der strukturellen Vernetzung zwischen den Schulträgern und der Kreisebene. Dazu werden zentrale Themen der Bildungslandschaftsentwicklung aufgerufen. Hierzu gehören u. a. die Schulentwicklungsplanung, die Umsetzung des DigitalPakt Schule, die Entwicklung des schulischen Ganztages, die Entwicklung der Inklusion an den Schulen, der Schulsozialarbeit und des Überganges Schule-Ausbildung-Studium-Beruf im Rahmen der Arbeit der Jugendberufsagentur Kreis Segeberg.
- Regionale Netzwerke zum DigitalPakt Schule
Das Bildungsmanagement plant in enger Zusammenarbeit mit Medienberater*innen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) Regionale Netzwerke zur Umsetzung des DigitalPakt Schule zu bilden. Je Verbund werden bis zu fünf Schulträger und Vertretungen der Schulverbände zu einem Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk zusammengefasst. Für Schulleitungen plant das IQSH eigene unabhängig tagende Netzwerke zu etablieren. Eine Zusammenführung zu einem späteren Zeitpunkt (auch auf Wunsch des Bildungsmanagements) ist angedacht.
Hierbei wird das Ziel verfolgt, die Entwicklung und Fortschreibung von technisch-pädagogischen Konzepten zur Medienentwicklungsplanung und den Aufbau von Schul-IT-Strukturen durch gezielte Beratung, Begleitung, Schulungen und den Fachaustausch im Netzwerk zu befördern. Die Netzwerke werden so strukturiert, dass möglichst auch lokale Synergien durch räumlich miteinander verbundene Schulträger/Schulverbände erzielt werden können. Der Start der Netzwerke sollte zum Herbst/Winter 2019 erfolgen.
- Fortbildungsprogramm „Qualität in der digitalen Bildung“
Bereits seit Ende 2018 setzt das Bildungsmanagement Fortbildungsangebote zur Verbesserung der „Qualität im offenen Ganztag“ mit den hauptamtlichen Volkshochschulen im Kreis erfolgreich um. Bisher konnten über 40 Fortbildungstage zu unterschiedlichsten Themen durchgeführt werden. Eine Fortschreibung in 2020 ist geplant.
Im Rahmen der Vor-Ort-Besuche an den Schulen und bei den Schulträgern im Kreis, wurden wiederkehrend sehr große Fortbildungsbedarfe zu Themen der Digitalisierung angemahnt.
In Absprache mit dem IQSH, das für die Lehrer*innen-Fortbildung in Schleswig-Holstein formal zuständig ist, wurden durch das Bildungsmanagement Themenfelder für Fortbildungen identifiziert, die kaum, nur unzureichend, mit sehr geringen Platzzahlen und/oder nur dezentral angeboten werden. Dies umfasst insbesondere die Bereiche Medienpädagogik, Mediendidaktik, Medienkompetenz und Medientechnik.
Die Schulträger wünschen sich darüber hinaus Angebote zu zentralen Fragen der Schul-IT, der Wartung und Administration, des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Beschaffung. Diese werden vom IQSH größtenteils nicht angeboten. Mit der Einführung der regionalen Netzwerke werden Schulträger vertiefte Einblicke in die Planung, Entwicklung und Umsetzung der technisch-pädagogischen Konzepte bekommen. Dies wird aber keine vertiefende Fachfortbildung ersetzen können.
Schulträger, ihre Mitarbeiter*innen und die Lehrkräfte sind die zentralen Akteure bei der Umsetzung der Digitalisierung der Schulen und der digitalen Klassenzimmer. Zugleich sind die Bestrebungen des Landes, diese Personengruppen mit einem ausreichenden Rüstzeug für die Umsetzung der Digitalisierung, auf Basis von Fortbildungen zu versehen, bisher nur sehr zurückhaltend umgesetzt. Eine Verbesserung dieses Zustandes ist zudem für die kommenden Jahre kaum zu erwarten.
Der DigitalPakt Schule wird allerdings nur dann auch im vollen Umfang die erhofften Ziele der Digitalisierung der Schullandschaft erreichen, wenn die zentralen Akteure den Umgang mit der digitalen Technik, die Möglichkeiten und Gefahren, wie auch die Grenzen und Chancen, grundlegend erlernen und verstehen.
Die dazu nötigen Fortbildungen fehlen in Art und Umfang landesweit, auf der Kreisebene nahezu vollständig. Es kann daher nicht zielführend sein, die über 2200 Lehrkräfte im Kreis zusammen mit den Mitarbeiter*innen der Schulträger fortlaufend landes- und bundesweit auf Fortbildungsveranstaltungen zu entsenden und damit einhergehend potenziellen Unterrichts-/Arbeitsausfall in Kauf zu nehmen, wenn die Möglichkeit besteht, die wichtigsten Bedarfe auch lokal zu decken. Grundsätzlich gilt dabei, dass durch den Kreis geförderte Angebote, keine fachunterrichtsbezogenen Fortbildungsangebote beinhalten werden. Dies ist und bleibt alleinige Aufgabe des IQSH.
Das Bildungsmanagement empfiehlt daher, mit Unterstützung des IQSH und der Schulträger des Kreises, lokale und kreisweite Fortbildungsangebote kostenfrei, bedarfsorientiert und nah an den aktuellen Entwicklungen für Mitarbeiter*innen der Schulträger und der Lehrkräfte anzubieten. Die Kosten für die Fortbildungen können, analog zum Programm „Qualität im offenen Ganztag“, mit jährlich etwa 50.000 € beziffert werden.
Mit der Umsetzung würden zunächst, ebenfalls analog zu „Qualität im offenen Ganztag“ die hauptamtlichen Volkshochschulen und weitere noch zu identifizierende Fortbildungspartner betraut werden. Vorgespräche hierzu haben bereits stattgefunden. Erste Pilotfortbildungen könnten, nach Rücksprache mit den VHS, bereits in der zweiten Jahreshälfte 2019 angeboten werden. Der Regelbetrieb würde dann im 1. Quartal des Jahres 2020 starten.
- Kreisweite Fachfortbildungen und Bildungskonferenzen
Wie bereits in der DrS/2018/2018 dargestellt, ist die Digitalisierung der Bildungslandschaft im Kreis Segeberg ein vielschichtiges und äußerst komplexes Themengebiet. Werden durch die Fortbildungen im Rahmen von „Qualität in der digitalen Bildung“ einzelne Aspekte grundlegend beleuchtet, so gilt es in kreisweiten Fachfortbildungen und Bildungskonferenzen sich den größeren komplexen Sachzusammenhängen zu nähern und zusammen mit Fachreferenten den digitalen Horizont stetig zu erweitern.
Da insbesondere diese Fachveranstaltungen wegen der zu erwartenden Teilnehmer*innenzahlen und den marktüblichen Referentenhonoraren sehr kostenintensiv sein können, müssen hierfür zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Deshalb wird empfohlen ab 2020 hierfür jährlich 25.000 € bereit zu stellen.
- Schul-IT-Angebote beim Kreis prüfen
Derzeit fehlen zentrale Support-Angebote auf Kreis- oder Landesebene, die auf administrativer und/oder technischer Basis die Entwicklung und den Betrieb einer Schul-IT-Infrastruktur unterstützen oder Aufgaben derselben übernehmen könnten. Lediglich die Medienberatung des IQSH enthält für Schulträger Hinweise und Handlungsempfehlungen zum Aufbau einer digitalen Infrastruktur. Flankierende Angebote des Landes zur Wartung und Administrierung der digitalen Infrastruktur fehlen. Über den DigitalPakt Schule werden diese in der Umsetzung und dem dauerhaften Betrieb zudem nicht förderfähig sein.
Auf den Informationsseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heißt es dazu:
„Im DigitalPakt Schule bleibt es vorrangig die Aufgabe der Kommunen Betrieb, Support und Wartung der IT in den Schulen sicherzustellen. Die Länder prüfen im Antragsverfahren, ob entsprechende Konzepte vorliegen. Vielerorts übernehmen Lehrkräfte technische Aufgaben. Doch die Hauptaufgabe der Lehrkräfte bleibt die pädagogische Vermittlung von Kompetenzen und Inhalten und nicht die Wartung von Netzen und Geräten. Daueraufgaben der Kommunen beim Betrieb der IT wiederum darf der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht finanzieren. Bisherige, auch vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte neue Ansätze wurden durch fehlende Infrastrukturen begrenzt.
Wenn mit dem DigitalPakt und mit einer Breitband-Anbindung der Schulen leistungsfähige Infrastrukturen verfügbar werden, sollte dies für neue Ansätze bei Service und Support genutzt werden. Deswegen sieht der DigitalPakt die Möglichkeit vor, die Entwicklung effizienter und effektiver Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen als regionales oder landesweites Projekt zu fördern. Die Lösungen sollen über die einzelne Schule und den einzelnen Schulträger hinausgehen, um die Kosten zu senken und die Lehrkräfte von der Systemadministration zu entlasten. Gefördert werden Vorhaben bis zur Inbetriebnahme dieser Supportstrukturen. Der Regelbetrieb ist wieder Aufgabe der Schulträger.“
Quelle: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.php
In Ermangelung einer vorliegenden Förderlinie DigitalPakt Schule, kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob es bei der Umsetzung in SH auch nutzbare Förderungsunterstützungen zum Aufbau einer Schul-IT oder ergänzenden Angebote dazu geben wird.
Insbesondere kleinere Schulträger/Schulverbände melden bereits jetzt großen Unterstützungsbedarf im Bereich der Schul-IT-Thematik an. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese den kommenden Herausforderungen durch eigene IT-Lösungen, ohne Unterstützung, werden begegnen können. Der Kreis Segeberg wäre hier ein entsprechend potenter Partner mit umfangreicher technischer Erfahrung. Aufgabe des jeweiligen Schulträgers bleibt der lokale Aufbau/Ausbau der schulischen IT-Infrastruktur und aller Aktivitäten im Bereich des vor Ort Services (First-Level-Support). Dies entspricht auch den lokalen Gegebenheiten im Kreisgebiet, da hier bereits vielfach kleinere Dienstleister mit diesen Aufgaben betraut wurden.
Die Zusammenlegung von Dienstleistungen, z.B. im Bereich der Beschaffung und Administrierung, böte allen Beteiligten, auch dem Schulträger Kreis Segeberg für seine fünf kreiseigenen Schulen, deutliche Vorteile. So ließe sich im Rahmen einer gemeinsamen Beschaffung, neben einer deutlichen Kostenersparnis, zugleich auch eine Form der Standardisierung umsetzen, was die Administrierung, den Service und die Austauschprozesse deutlich vereinfachen würde.
Das Bildungsmanagement und der Fachdienstleiter für Informations- und Kommunikationsmanagement – FD 10.50, Herr Stelling, empfehlen daher, die Verwaltung mit einem Prüfauftrag zu versehen, der den möglichen Aufbau und den Regelbetrieb eines kreisweiten Dienstleistungsangebotes (inkl. 2nd-Level-Support) für die Schul-IT der Schulträger umfasst.
Dazu könnten Dienstleistungen, wie eine zentrale Beschaffung, Unterstützung bei der Planung, dem Aufbau und der Administrierung der Netzwerktechnik, der Datensicherheit, dem Datenschutz, dem ID- und Endgerätemanagement sowie dem Einrichten und Betreuen von Cloud-Speicherlösungen gehören. Ebenso sollten Angebote geprüft werden, die sich unter den Oberbegriffen Second- und Third-Level-Support subsummieren lassen.
Da die Bedarfe bereits heute evident sind, wäre eine Umsetzung, nach positiver Prüfung und politischer Beschlussfassung, zeitnah wünschenswert. Dabei könnte die Maxime gelten: Groß denken, klein anfangen.
- Monitoring der Entwicklungsprozesse
Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring sind im Rahmen des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements bestrebt, Entwicklungs-prozesse der Bildungslandschaft zur erfassen, zu analysieren, zu visualisieren und entsprechende Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Neben den quantitativen Daten, die seitens des Kreises bei den Schulträgern regelmäßig über Abfragen erhoben werden, können qualitative Befragungen und vor Ort Austausche mit den Akteuren, den Prozess der Digitalisierung auf lokaler Ebene gut wiedergeben.
Es empfiehlt sich daher, hier bereits von Beginn an mit einem flankierenden Monitoring zu arbeiten und die Ergebnisse in eine regelmäßige Berichterstattung einzubetten. In der „AG der Schulträger“ könnte eine gemeinsame Vereinbarung über Art und Umfang der Zusammenarbeit zu einer deutlich verbesserten Datenlage führen. Entscheidungsprozesse im Kontext der Digitalisierung könnten somit zukünftig auch datenbasiert erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 75.000 € für das Jahr 2020 |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:243 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.7: setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein 6.1: fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des Kreises, dazu gehört auch die Fortsetzung der Schulsozialarbeit
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
