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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (UNK) empfiehlt, die weitere Behandlung dieses Themas zuständigkeitshalber in der Federführung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport durchzuführen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der WI-SE-Antrag auf komplette Übernahme der Schülerbeförderungskosten im Kreis Segeberg wurde am 29.11.2018 in den Hauptausschuss eingebracht und zur weiteren Bearbeitung in den Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (UNK) verwiesen. Die Beratung im UNK am 13.02.2019 ergab einen Auftrag an die Verwaltung, zur nächsten UNK-Sitzung eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, in der die Vor- und Nachteile, der Finanzierungsbedarf und damit die Machbarkeit der Übernahme der kompletten Kosten für die Schülerbeförderung im Kreis Segeberg analysiert werden.

 

Stellungnahme

Bei näherer Betrachtung hat sich der Sachverhalt als ausgesprochen komplex erwiesen. Dazu kommt, dass Maßnahmen im Sinne des Antrags die Schülerbeförderungssatzung betreffen, die anzupassen und/oder durch eine Richtlinie zu ergänzen wäre. Deshalb hat die SVG sich hierzu intensiv mit dem FD 51.10 (Kita, Jugend, Schule, Kultur) ausgetauscht. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die zu klärenden Fragestellungen schwerpunktmäßig in den fachlichen Bereich des FD 51.10 fallen und dieser Logik folgend federführend im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu behandeln sind.

Vor diesem Hintergrund hat sich der FD 51.10 (im Austausch mit der SVG) eingehend mit der Materie beschäftigt und die beigefügten Anlagen erarbeitet. Diese veranschaulichen, wie komplex sich eine „komplette Übernahme der Schülerbeförderungskosten“ verhält, da dabei zahlreiche Detailfragen aufgeworfen werden (Anlage 1). Diese Detailfragen beeinflussen auch die Abschätzung des Finanzierungsbedarfs (Anlage 2).

Bei diesen Fragen geht es insbesondere darum, wie weitreichend man den Antrag interpretiert. Interpretiert man den Antrag uneingeschränkt, so wäre zur Umsetzung die Aufhebung der folgenden bisherigen Anspruchsgrenzen der Schülerbeförderungssatzung nötig:

  • Aufhebung der Begrenzung auf Klasse 1-10,
  • Aufhebung der Begrenzung, dass Wohnort nicht gleich Schulort sein darf,
  • Aufhebung der Begrenzung auf 2 km (bis Klasse 5) bzw. 4 km (Klasse 6-10),
  • Aufhebung der Begrenzung auf allgemeinbildende Schulen,
  • Aufhebung der Begrenzung auf die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart.

Zur Regelung dieser Maßnahme wurde eine Musterrichtlinie entworfen (Anlage 3).

Der FD 51.10 schlägt vor, anhand der aus dem anliegenden Bericht hervorgehenden Zahlen, Daten und Einschätzungen zunächst darüber zu beraten, ob und inwieweit eine freiwillige Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung in Betracht kommt und somit Vorschläge für einen Beschluss bzw. Beschlussvarianten zu entwickeln. Zu diesem Zweck wird die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit Personen aus Politik und Verwaltung als sinnvoll bewertet und empfohlen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

Zum jetzigen Zeitpunkt

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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