Drucksache - DrS/2019/177
Grunddaten
- Betreff:
-
ÖPNV-Teilnetz SE1/2: Einführung von WLAN und E-Bussen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Mozer, Claudius (SVG)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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04.09.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.09.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt
Zusammenfassung
Gemäß den Strategischen Zielen und den Zielen des Regionalen Nahverkehrsplans und denen des Klimaschutzkonzepts des Kreises Segeberg sollen die ÖPNV-Attraktivität und der Klimaschutzbeitrag des ÖPNV weiter gesteigert werden. Dazu sollen im Teilnetz SE1/2 Norderstedt/Henstedt-Ulzburg im Jahr 2020 alle Busse mit WLAN ausgestattet und ab dem Jahr 2021 zehn emissionsfreie E-Busse eingesetzt werden.
Sachverhalt:
Wie viele Studien zeigen, hat Deutschland in Sachen Digitalisierung im internationalen Vergleich einigen Nachholbedarf. Dazu zählt auch die Versorgung der Bevölkerung mit freiem WLAN im ÖPNV. Die Ausstattung des ÖPNV mit freiem WLAN wird bereits mancherorts betrieben und trägt effektiv zur Qualitäts- und Imageverbesserung des ÖPNV bei. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, die Konkurrenzfähigkeit des ÖPNV insbesondere ggü. dem Pkw zu verbessern und somit den Verkehrsmarktanteil des umweltfreundlichen ÖPNV insbesondere ggü. dem insofern weniger vorteilhaften Pkw-Verkehr zu stärken. Vor diesem Hintergrund sollen im Teilnetz SE1/2 im Jahr 2020 alle Busse mit WLAN ausgestattet werden, der Finanzierungsbedarf dieser Maßnahme beträgt T€ 60 pro Jahr, wovon T€ 50 auf den Kreis Segeberg entfallen, die übrigen T€ 10 entfallen auf die territorial mitbetroffenen Partner Hamburg und Kreis Stormarn (Abstimmung notwendig).
Bereits der mit Dieselbussen betriebene ÖPNV hat ggü. dem Pkw erhebliche Emissions- und Klimaschutzvorteile (Verbrauch Dieselbus: ca. 1 Liter/pro Person und 100 km; Verbrauch PKW: ca. 5-10 Liter/p.P. und 100 km). Diese lassen sich mit dem Einsatz von emissionsfreien, mit regenerativer Energie betriebenen E-Bussen maximieren. Die Strategischen Ziele des Kreises und die Ziele des Regionalen Nahverkehrsplans definieren die entsprechenden Vorgaben: Klimaschutz im ÖPNV durch den Einsatz emissionsfreier E-Busse. Mit der Umsetzung dieser Ziele soll nunmehr im Teilnetz SE1/2 begonnen werden. Der Grund für die Teilnetzauswahl besteht darin, dass die kreisweit am stärksten verkehrsbelastete Stadt Norderstedt die einzige im Kreis Segeberg ist, in der die Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden. Damit sind hier die Voraussetzungen für eine Bundesförderung über das „Sofortprogramm saubere Luft“ gegeben. In Abstimmung mit Verwaltung/SVG hat die VHH als SE1/2-Betreiberin daher 10 E-Busse inklusive Ladeinfrastruktur erfolgreich zur Förderung beantragt und die Beschaffung ausgeschrieben. Förderzusage und Bus-/Ladeinfrastrukturbeschaffung sind bis Ende 09/2019 verbindlich zu bestätigen, andernfalls verfallen beide. Die Förderung umfasst 40% der Mehrkosten ggü. Dieselbussen, der Eigenanteil von 60% beträgt T€ 400 pro Jahr. Davon entfallen T€ 320 auf den Kreis Segeberg, die übrigen T€ 80 entfallen auf die territorial mitbetroffenen Partner Hamburg und Kreis Stormarn (Abstimmung notwendig).
Mit diesen Maßnahmen führt der Kreis Segeberg seine traditionell auf Qualität abzielende, sehr erfolgreiche ÖPNV-Politik konsequent fort und gibt neue, herausragend richtungsweisende Impulse, von denen spürbar positive Effekte für die Bevölkerung und die Standortqualität des Kreises sowie in ökologischer Hinsicht erwartet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Ab 2020: 50.000 € für WLAN; ab 2021: 320.000 € für E-Busse |
x | Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 547 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; 3.11 ÖPNV bedarfsgerecht ausbauen 4.10 Reinhaltung der Luft, Reduzierung der CO2-Emissionen und anderer Belastungsfaktoren wie z.B. Feinstaub |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
x | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja |
