Drucksache - DrS/2018/130-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Musikschule Norderstedt - Anpassung ab 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Schleicher, Susanne u. Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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27.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.08.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Inhaltsförderung der Musikschule Norderstedt ist weiterhin gemäß dem Kreistagsbeschluss DrS/2018/130 vom 27.09.2018 zu berechnen. Grundlage für die Berechnung bleiben der jeweilige Jahresabschluss des Vorjahres des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA), die Kosten der Kreismusikschule Segeberg sowie das Verhältnis der Jugendeinwohner*innen
(0-18 Jahre) der Stadt Norderstedt zum übrigen Kreisgebiet.
Nach diesem Berechnungsverfahren ist der Ansatz 2019 für die Kreismusikschule Norderstedt von 146.500 € auf 219.500 € zu erhöhen. Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 73.000 € wird hiermit genehmigt.
Der Ansatz für die Musikschule Norderstedt ist für das Jahr 2020 im Zuge der Haushaltsberatungen entsprechend auf 267.600 € festzusetzen.
Soweit der auf o.g. Weise berechnete Kostenanstieg in den Jahren nach 2020 nicht mehr als 2% beträgt, kann die Verwaltung die weitere Förderung gemäß dem o.g. Kreistagsbeschluss ohne erneute politische Beschlussfassung auszahlen. Bei einer errechneten Erhöhung oberhalb des Rahmens oder bei einer errechneten Absenkung der Förderung ist eine Beratung und Beschlussfassung der politischen Gremien erforderlich.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Kreismusikschule Segeberg (VJKA) und die Musikschule Norderstedt (Stadt Norderstedt) werden finanziell vom Kreis gefördert, diese Förderungen sollen vergleichbar sein. Dafür wurde ein Berechnungsverfahren festgelegt, das auf dem Jahresabschluss der Kreismusikschule und den Jugendeinwohner*innen-zahlen basiert. Vom Kreis geforderte Veränderungen im Abrechnungswesen des VJKA haben eine ab 2019 um jährlich 73.000 € erhöhte Förderung sowie weitere Erhöhungen für die Jahre 2020 ff. der Musikschule Norderstedt zur Folge.
Dieses wird im Sachverhalt dargestellt mit
1.Beschlusslage, Berechnung der Förderung
2.Einzelberechnungen für 2018 - 2021
3.Erläuterungen
3.1Veränderungen im Abrechnungswesen des VJKA
3.2Auswirkungen auf die Förderung der Musikschule Norderstedt
3.3Ausblick auf das Jahr 2021
Sachverhalt:
- Beschlusslage, Berechnung der Förderung
Mit Beschluss vom 27.09.2018 (DrS/2018/130) hat der Kreistag einer Erhöhung der Inhaltsförderung für die Musikschule in Norderstedt zugestimmt. Grundlage für die Berechnung ist seither der Jahresabschluss (Kosten Kreismusikschule - KMS) des Vereins für Jugend-und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) aus dem Vorjahr.
Die Höhe der Förderung wird aus dem Verhältnis der Anzahl Jugendeinwohner*innen (JEW = 0-18 Jahre) der Stadt Norderstedt und des übrigen Kreisgebietes ermittelt, damit eine vergleichbare finanzielle Förderung beider Musikschulen sichergestellt ist.
Stichtag | Norderstedt | prozentual | übr. Kreis | prozentual | gesamt |
31.12.16 | 11.908 | 25,72 % | 34.394 | 74,28 % | 46.302 |
31.12.17 | 12.234 | 26,21 % | 34.450 | 73,79 % | 46.684 |
Die Zahl der 0-18jährigen Einwohner*innen in der Stadt Norderstedt ist von 2016 auf 2017 um 2,74 % gestiegen, im restlichen Kreisgebiet nur um 0,16 %.
- Einzelberechnungen für 2018 – 2021
Die Beträge für die Musikschule Norderstedt, in Trägerschaft der Stadt Norderstedt, berechnen sich wie folgt:
Jahr KMS SE | Planung KMS SE | Abschluss KMS SE | pro JEW 2016 (34.394) | für Norderstedt pro JEW * 11.908 für 2018 |
2017 | 415.000 € | 422.900,00 € | 12,30 € | 146.468,40 € |
Mit dem o.g. Beschluss wurde die ursprünglich geplante Förderung 2018 für die Musikschule Norderstedt von 135.000 € auf 146.500 € angehoben.
Jahr KMS SE | Planung KMS SE | Abschluss KMS SE | pro JEW 2017 (34.450) | für Norderstedt pro JEW * 12.234 für 2019 |
2018 | 508.800 € | 617.952,30 € | 17,94 € | 219.477,96 € |
Für die Haushaltsplanung 2019 war die erneut zu erhöhende Kreisförderung für die Musikschule Norderstedt noch nicht absehbar und konnte nicht berücksichtigt werden. Insofern ist für 2019 eine überplanmäßige Mehrausgabe in Höhe von rund 73.000 € erforderlich.
Jahr KMS SE | Planung KMS SE | Abschluss KMS SE | pro JEW 2017 (34.450) | für Norderstedt pro JEW * 12.234 für 2020 |
2019 | 753.500 € | - noch offen - | 21,87 € | 267.557,58 € |
Die Zahlen der JEW werden im Spätsommer / Herbst 2019 erwartet, so dass noch mit den Daten zum Stichtag 31.12.2017 gerechnet wurde. Der Ansatz für 2020 muss danach 267.600 € (+ 48.100 €) betragen.
Jahr KMS SE | Planung KMS SE | Abschluss KMS SE | pro JEW 2017 (34.450) | für Norderstedt pro JEW * 12.234 für 2021 |
2020 | 766.900 € | - noch offen - | 22,26 € | 272.328,84 € |
Mit diesen bisher nur kalkulierten Beträgen für die KMS Segeberg und mit den alten JEW-Zahlen wäre 2021 ein Ansatz i.H.v. 272.400 € (+ 4.800 € / Steigerung um 1,79 %) für die Musikschule Norderstedt erforderlich und liegt dann wieder im beschlossenen Rahmen bis 2 % Steigerung.
3. Erläuterungen
3.1 Veränderungen im Abrechnungswesen des VJKA
Im Jahr 2018 wurde die frühere Geschäftsführerin des VJKA vollständig zur Leiterin der KMS bestellt, so dass deren Personalkosten seither voll der KMS zuzurechnen sind. Außerdem wurde im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 23.05.2019, im Jugendhilfeausschuss am 13.06.2019 und im Hauptausschuss am 25.06.2019 mit DrS/2016/175-2 darüber berichtet, dass das Abrechnungswesen des VJKA umgestellt worden ist.
Der VJKA hatte bisher seine Buchungen nicht nach den Teilplänen des Kreises (Teileinrichtungen) aufgeteilt, sondern auf die Kostenstellen bzw. Ebenen Verwaltung, Beherbergung, Gebäude, JugendAkademie Segeberg, JugendZeltplatz Wittenborn, Kreismusikschule Segeberg und KulturAkademie Segeberg.
Aufgrund der jetzt zweijährigen Erfahrung mit dem Vertrag wird eine Anpassung der Abrechnung erfolgen. Eine höhere Kostentransparenz wird, wie schon bei Vertragsabschluss erwartet, zu Verschiebungen der Mittel im Kreishaushalt führen. Die Teilzuwendungen werden künftig in den drei Teilplänen des Kreises gebucht, für die sie beim VJKA (inkl. anteiliger Overhead-Kosten Verwaltung, Beherbergung, Gebäude) tatsächlich anfallen, d.h. TP 252 „Kunst- und Kulturförderung“, TP 263 „Musikschulen“ und 3661 „JugendAkademie inkl. Wibo“.
3.2 Auswirkungen auf die Förderung der Musikschule Norderstedt
Damit bildet für das Jahr 2019 der stark erhöhte bzw. kostenrechnend ermittelte Zuschussbedarf für die Kreismusikschule den Referenzwert für die Musikschule Norderstedt. Grund des Kostenanstiegs ist lediglich die neue Kostenermittlung des VJKA. Es handelt sich bei den Erhöhungen für die Musikschule Norderstedt in den Jahren 2019 und 2020 also um Anpassungen, die aufgrund der Änderung der Abrechnung mit der Kreismusikschule Segeberg sowie wegen des bisher angewandten Grundsatzes der Gleichbehandlung beider Musikschulen erforderlich werden. Der Förderung aus Kreismitteln stehen folgende Gesamtausgaben der beiden Musikschulen gegenüber:
Der Jahresplanung des VJKA (siehe o.g. Anlage zur Vorlage DrS/2016/175-2) weist einen Gesamtaufwand für die KMS Segeberg für das Jahr 2019 i.H.v. 1.687.710,47 € aus.
Der Gebührenbedarfsberechnung (Vorlage B 19/0187 der Stadt Norderstedt) sind für die Musikschule Norderstedt Kosten i.H.v. 1.889.119,69 € für das Jahr 2019 zu entnehmen.
3.3 Ausblick auf das Jahr 2021
Eine Vorkalkulation für das Jahr 2021 – allerdings weiter mit den alten Jugendeinwohner*innenzahlen auf dem Stand vom 31.12.2017 – zeigt, dass die Steigerung dann bei ca. 1,79 %, also wieder im beschlossenen Rahmen liegen würde.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan:263 Musikschulen | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto:2631200 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
x | Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von | 73.000 | Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Der Kreis fördert nach Ziff. 6.7 im Rahmen seiner Möglichkeiten das Musikschulwesen. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
x | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja |
