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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/130-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Inhaltsförderung der Musikschule Norderstedt ist weiterhin gemäß dem Kreistagsbeschluss DrS/2018/130 vom 27.09.2018 zu berechnen. Grundlage für die Berechnung bleiben der jeweilige Jahresabschluss des Vorjahres des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA), die Kosten der Kreismusikschule Segeberg sowie das Verhältnis der Jugendeinwohner*innen
(0-18 Jahre) der Stadt Norderstedt zum übrigen Kreisgebiet.

 

Nach diesem Berechnungsverfahren ist der Ansatz 2019 für die Kreismusik­schule Norderstedt von 146.500 € auf 219.500 zu erhöhen. Die überplanmä­ßige Ausgabe i.H.v. 73.000 € wird hiermit genehmigt.

 

Der Ansatz für die Musikschule Norderstedt ist für das Jahr 2020 im Zuge der Haushaltsberatungen entsprechend auf 267.600 € festzusetzen.

 

Soweit der auf o.g. Weise berechnete Kostenanstieg in den Jahren nach 2020 nicht mehr als 2% beträgt, kann die Verwaltung die weitere Förderung gemäß dem o.g. Kreistagsbeschluss ohne erneute politische Beschlussfassung auszah­len. Bei einer errechneten Erhöhung oberhalb des Rahmens oder bei einer er­rechneten Absenkung der Förderung ist eine Beratung und Beschlussfassung der politischen Gremien erforderlich.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Kreismusikschule Segeberg (VJKA) und die Musikschule Norderstedt (Stadt Norderstedt) werden finanziell vom Kreis gefördert, diese Förderungen sollen vergleichbar sein. Dafür wurde ein Berechnungsverfahren festgelegt, das auf dem Jahresabschluss der Kreismusikschule und den Jugendeinwohner*innen-zahlen basiert. Vom Kreis geforderte Veränderungen im Abrechnungswesen des VJKA haben eine ab 2019 um jährlich 73.000 € erhöhte Förderung sowie weitere Erhöhungen für die Jahre 2020 ff. der Musikschule Norderstedt zur Folge.

 

Dieses wird im Sachverhalt dargestellt mit

1.Beschlusslage, Berechnung der Förderung

2.Einzelberechnungen für 2018 - 2021

3.Erläuterungen

3.1Veränderungen im Abrechnungswesen des VJKA

3.2Auswirkungen auf die Förderung der Musikschule Norderstedt

3.3Ausblick auf das Jahr 2021

 

Sachverhalt:

 

  1. Beschlusslage, Berechnung der Förderung

 

Mit Beschluss vom 27.09.2018 (DrS/2018/130) hat der Kreistag einer Erhöhung der Inhaltsförderung für die Musikschule in Norderstedt zugestimmt. Grundlage für die Berechnung ist seither der Jahresabschluss (Kosten Kreismusikschule - KMS) des Vereins für Jugend-und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) aus dem Vorjahr.

 

Die Höhe der Förderung wird aus dem Verhältnis der Anzahl Jugendeinwoh­ner*innen (JEW = 0-18 Jahre) der Stadt Norderstedt und des übrigen Kreisge­bietes ermittelt, damit eine vergleichbare finanzielle Förderung beider Musik­schulen sichergestellt ist.

 

Stichtag

Norderstedt

prozentual

übr. Kreis

prozentual

gesamt

31.12.16

11.908

25,72 %

34.394

74,28 %

46.302

31.12.17

12.234

26,21 %

34.450

73,79 %

46.684

Die Zahl der 0-18jährigen Einwohner*innen in der Stadt Norderstedt ist von 2016 auf 2017 um 2,74 % gestiegen, im restlichen Kreisgebiet nur um 0,16 %.

 

  1. Einzelberechnungen für 2018 2021

 

Die Beträge für die Musikschule Norderstedt, in Trägerschaft der Stadt Nor­derstedt, berechnen sich wie folgt:

Jahr

KMS SE

Planung

KMS SE

Abschluss

KMS SE

pro JEW 2016

(34.394)

für Norderstedt

pro JEW * 11.908

für 2018

2017

415.000 €

422.900,00 €

12,30 €

146.468,40 €

Mit dem o.g. Beschluss wurde die ursprünglich geplante Förderung 2018 für die Musikschule Norderstedt von 135.000 € auf 146.500 € angehoben.

Jahr

KMS SE

Planung

KMS SE

Abschluss

KMS SE

pro JEW 2017

(34.450)

für Norderstedt

pro JEW * 12.234

für 2019

2018

508.800 €

617.952,30 €

17,94 €

219.477,96 €

Für die Haushaltsplanung 2019 war die erneut zu erhöhende Kreisförderung für die Musikschule Norderstedt noch nicht absehbar und konnte nicht berücksichtigt werden. Insofern ist für 2019 eine überplanmäßige Mehrausgabe in Höhe von rund 73.000 € erforderlich.

Jahr

KMS SE

Planung

KMS SE

Abschluss

KMS SE

pro JEW 2017

(34.450)

für Norderstedt

pro JEW * 12.234

für 2020

2019

753.500 €

- noch offen -

21,87 €

267.557,58 €

Die Zahlen der JEW werden im Spätsommer / Herbst 2019 erwartet, so dass noch mit den Daten zum Stichtag 31.12.2017 gerechnet wurde. Der Ansatz für 2020 muss danach 267.600 € (+ 48.100 €) betragen.

 

Jahr

KMS SE

Planung

KMS SE

Abschluss

KMS SE

pro JEW 2017

(34.450)

für Norderstedt

pro JEW * 12.234

für 2021

2020

766.900 €

- noch offen -

22,26 €

272.328,84 €

 

Mit diesen bisher nur kalkulierten Beträgen für die KMS Segeberg und mit den alten JEW-Zahlen wäre 2021 ein Ansatz i.H.v. 272.400 € (+ 4.800 € / Steigerung um 1,79 %) für die Musikschule Norderstedt erforderlich und liegt dann wieder im beschlossenen Rahmen bis 2 % Steigerung.

 

3. Erläuterungen

 

3.1 Veränderungen im Abrechnungswesen des VJKA

Im Jahr 2018 wurde die frühere Geschäftsführerin des VJKA vollständig zur Lei­terin der KMS bestellt, so dass deren Personalkosten seither voll der KMS zuzu­rechnen sind. Außerdem wurde im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 23.05.2019, im Jugendhilfeausschuss am 13.06.2019 und im Hauptausschuss am 25.06.2019 mit DrS/2016/175-2 darüber berichtet, dass das Abrechnungs­wesen des VJKA umgestellt worden ist.

 

Der VJKA hatte bisher seine Buchungen nicht nach den Teilplänen des Kreises (Teileinrichtungen) aufgeteilt, sondern auf die Kostenstellen bzw. Ebenen Ver­waltung, Beherbergung, Gebäude, JugendAkademie Segeberg, JugendZeltplatz Wittenborn, Kreismusikschule Segeberg und KulturAkademie Segeberg.

 

Aufgrund der jetzt zweijährigen Erfahrung mit dem Vertrag wird eine Anpassung der Ab­rechnung erfolgen. Eine höhere Kostentransparenz wird, wie schon bei Vertragsabschluss erwartet, zu Verschiebungen der Mittel im Kreishaushalt füh­ren. Die Teilzuwendungen werden künftig in den drei Teilplänen des Kreises ge­bucht, für die sie beim VJKA (inkl. anteiliger Overhead-Kosten Verwaltung, Be­herbergung, Gebäude) tatsächlich anfallen, d.h. TP 252 „Kunst- und Kulturför­derung“, TP 263 „Musikschulen“ und 3661 „JugendAkademie inkl. Wibo“.

3.2 Auswirkungen auf die Förderung der Musikschule Norderstedt

 

Damit bildet für das Jahr 2019 der stark erhöhte bzw. kostenrechnend ermittelte Zuschussbedarf für die Kreismusikschule den Referenzwert für die Musikschule Norderstedt. Grund des Kostenanstiegs ist lediglich die neue Kostenermittlung des VJKA. Es handelt sich bei den Erhöhungen für die Musikschule Norderstedt in den Jahren 2019 und 2020 also um Anpassungen, die aufgrund der Änderung der Abrechnung mit der Kreismusikschule Segeberg sowie wegen des bisher ange­wandten Grundsatzes der Gleichbehandlung beider Musikschulen erforderlich werden. Der Förderung aus Kreismitteln stehen folgende Gesamtausgaben der beiden Musikschulen gegenüber:

 

Der Jahresplanung des VJKA (siehe o.g. Anlage zur Vorlage DrS/2016/175-2) weist einen Gesamtaufwand für die KMS Segeberg für das Jahr 2019 i.H.v. 1.687.710,47 € aus.

Der Gebührenbedarfsberechnung (Vorlage B 19/0187 der Stadt Norderstedt) sind für die Musikschule Norderstedt Kosten i.H.v. 1.889.119,69 € für das Jahr 2019 zu entnehmen.

 

3.3 Ausblick auf das Jahr 2021

 

Eine Vorkalkulation für das Jahr 2021 – allerdings weiter mit den alten Jugend­einwohner*innenzahlen auf dem Stand vom 31.12.2017 – zeigt, dass die Stei­gerung dann bei ca. 1,79 %, also wieder im beschlossenen Rahmen liegen würde.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:263 Musikschulen

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:2631200

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

x

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Aus­zahlung

 

in Höhe von

73.000

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

Der Kreis fördert nach Ziff. 6.7 im Rahmen seiner Möglichkeiten das Musikschul­wesen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

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