Drucksache - DrS/2019/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsrichtlinie zur Förderung von Investitionen in den Kommunen in den Jahren 2019 - 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Dockwarder, Gunda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.04.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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16.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 ein Investitionsförderprogramm für Kommunen für die Jahre 2019 - 2023 über insgesamt 10 Mio. € beschlossen. Grundsätzlich sollen Fördersummen in Höhe von 2 Mio. € pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Die Lenkungsgruppe Zukunfts- und Infrastrukturförderprogramm hat hierzu in 2 Sitzungen Vorgaben erarbeitet, die in den anliegenden Richtlinienentwurf der Verwaltung eingeflossen sind.
Kernpunkte der Richtlinie sind:
- keine Festlegung von Förderschwerpunkten, um ein breites Förderspektrum zu gewährleisten; Eingrenzung lediglich durch eine Negativliste
- Mindestfördersumme 10.000 €; Höchstfördersumme 50.000 € pro Maßnahme
- Mindesteigenanteil 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben
- maximal 50 % Förderquote
- Parallelförderungen sind möglich
- maximal 2 Projekte pro Kommune und Jahr
Die bezuschussten Maßnahmen sollen den Strategischen Zielen und/oder dem Demografiekonzept des Kreises entsprechen. Mit der Richtlinie unterstützt der Kreis die Kommunen im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion. Einzelheiten können dem beigefügten Richtlinientext entnommen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 10 Mio. € in den Jahren 2019 – 2023 |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 611 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
X | In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 7812120000 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
3.7 Der Kreis unterstützt strukturschwache Gemeinden i. R. seiner Ausgleichsfunktion | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,5 kB
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