Drucksache - DrS/2018/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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28.08.2018
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04.09.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.09.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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27.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Kleinen Theater am Markt in Wahlstedt in den Jahren 2019 und 2020 mit einem Betrag in Höhe von maximal 160.000 EUR jährlich zu fördern.
2. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt:
a. Das Theater Bad Bramstedt mit einem Betrag in Höhe von maximal 9.000 EUR jährlich für den laufenden Betrieb in den Jahren 2018 bis 2022 zu unterstützen.
b. Den Chor-Verein Kisdorf für zwei Konzerte im Jahr 2019 einmalig mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.984 EUR zu unterstützen.
c. Die Volkshochschule Bad Segeberg als Träger des Museums Alt-Segeberger Bürgerhaus in den Jahren 2018 und 2019 mit jeweils maximal 4.480 EUR für die Realisierung des virtuellen Stadtmodells „Segeberg ANNO DOM. 1600“ zu unterstützen.
Die genannten Beträge stellen jeweils die Förderobergrenze dar. Maßgeblich sind, auch bezüglich der Prüfung der Verwendung und der Rückforderung der Zuwendung, die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Die Regelförderquote beträgt 20 v.H. der als förderfähig anerkannten Kosten.
(Anmerkung: Über jedes Vorhaben ist getrennt abzustimmen. Die Reihenfolge der dargestellten Vorhaben ergibt sich aus dem Eingang der Anträge beim Kreis Segeberg.)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ab dem 01.01.2018 gelten die Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg (DrS/2017/223). Die vorliegenden vier Anträge der Stadt Wahlstedt, des Vereins Theater Bad Bramstedt e.V., des Chor-Vereins Kisdorf und der Volkshochschule (VHS) Bad Segeberg sind somit die ersten Vorhaben, über deren finanzielle Unterstützung durch den Kreis Segeberg die politischen Gremien beraten und entscheiden.
Für die konsumtive Kulturförderung, vorliegend die Anträge des Vereins Theater Bad Bramstedt e.V., des Chor-Vereins Kisdorf und der VHS Bad Segeberg, ist ein jährliches Budget in Höhe von 20.000 EUR eingeplant. Davon abweichend ist für das Jahr 2018 die Höhe des Budgets auf 15.000 EUR festgelegt worden. Es erfolgt eine Einzelfallentscheidung über jeden Antrag durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.
Im Bereich der investiven Kulturförderung treffen die politischen Gremien über jeden einzelnen Antrag eine Entscheidung. Je Vorhaben betragen die förderfähigen Kosten maximal 1.000.000 EUR. Sollte in einem Jahr nur ein Antrag eingehen, so kann dieser förderfähige Wert auf maximal 2.000.000 EUR erhöht werden.
Die Details und die Finanzierung des jeweiligen Vorhabens sind aus den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Der Antrag der Stadt Wahlstedt und die erste Information der Stadt Bad Bramstedt als Mitglied des Vereins Theater Bad Bramstedt e.V. sind jeweils bereits im letzten Jahr und somit vor dem Inkrafttreten der Fördergrundsätze eingegangen. Für den Antrag der Stadt Wahlstedt liegt ein Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vor, den Antrag als ersten Antrag gemäß der Kunst- und Kulturförderung zu beraten (DrS/2017/092-1).
Die Stadt Wahlstedt hat für die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 jeweils Haushaltsmittel in Höhe von 800.000 EUR vorgesehen. Im Zuge der Haushaltsberatungen wird sich die Planung konkretisieren. Die Mittel sind vorgesehen für eine neue Dachkonstruktion, eine Erweiterung des Eingangsbereichs und für die Umgestaltung der Fluchtwege. Aus aktueller Sicht sind diese Baukosten alle förderfähig. Über die weiteren Planungen und die konkreten Kostenangaben wird die Stadt Wahlstedt den Kreis Segeberg informieren.
Der Verein Theater Bad Bramstedt e.V. bezieht sich in seinem Antrag auf eine jährliche Strukturförderung des Kleinen Theaters am Markt, die im Frühjahr 2017 beschlossen worden ist (DrS/2017/087). Aus diesem Zusammenhang ergibt sich ebenfalls die von der Verwaltung vorgeschlagene jährliche Förderung in Höhe von 9.000 EUR und die zeitliche Begrenzung auf (vorerst) fünf Jahre mit dem Zeitraum 2018 bis 2022. Als Anlage beigefügt ist ebenfalls die Vereinsabrechnung für das Geschäftsjahr 2016/2017. Ab 01.01.2018 ist für die genutzten Räumlichkeiten eine Miete zu entrichten. Der Theaterverein kann diese bei einem gleichbleibenden städtischen Zuschuss nur zum Teil tragen.
Der Chor-Verein Kisdorf hat eine Bescheinigung der Gemeinnützigkeit gemäß den Fördergrundsätzen nicht vorgelegt. Da die Veranstaltungen des Chors dem Gemeinwohl dienen und keine Gewinnabsichten verfolgen, ist aus Sicht der Verwaltung eine Förderung möglich.
Das eingereichte Konzept der VHS Bad Segeberg umfasst eine Laufzeit vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019. Die mögliche Fördersumme in Höhe von 8.960 EUR, basierend auf den genannten Projektausgaben von 44.800 EUR, ist daher auf die beiden Jahre 2018 und 2019 aufgeteilt worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Konsumtiver Bereich: Je maximal 9.000 EUR für die Jahre 2018 bis 2022 Einmalig maximal 3.984 EUR für 2019 Je maximal 4.480 EUR für die Jahre 2018 und 2019 Die Beträge liegen im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets.
Investiver Bereich: Je maximal 160.000 EUR für die Jahre 2019 und 2020 Vorbehaltlich der politischen Entscheidung. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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79,9 kB
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3
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174,8 kB
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5
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19,2 kB
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6
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6,7 MB
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7
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92,5 kB
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432 kB
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