04.09.2018 - 3.3 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Di., 04.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Theater Bad Bramstedt
Herr Mann erkundigt sich nach der Zuschusshöhe der Stadt Bad Bramstedt. Laut Verwendungsnachweis habe für das Geschäftsjahr 2016/2017 ein Maximalzuschuss in Höhe von 71.000 € zur Verfügung gestanden, von dem nur 51.000 € abgerufen wurden. Im Förderantrag sei von 81.000 € Zuschuss die Rede. Mit der Differenz in Höhe von 30.000 € seien die künftigen Mietzahlungen möglicherweise gedeckt.
Herr Laatsch erläutert, dass der Maximalzuschuss der Stadt von 71.000 € auf 81.000 € erhöht worden sei, da künftig Mietzahlungen zu berücksichtigen seien. Die Miete werde 3.500 € monatlich betragen, was eine Jahressumme von 42.000 € ergebe. Herr Mann fragt nach, ob andere Räumlichkeiten für das Theater denkbar seien. Herr Laatsch teilt mit, dass es im Umkreis von 15-20 km keinerlei Alternativen gebe. Das Theater sei zwar alt, aber die Größe sei optimal. Herr Mann stellt fest, dass aufgrund der Miethöhe ein großes Defizit entstehe und es aus seiner Sicht nicht die Idee der Satzung sei, Projekte dauerhaft zu fördern. Er spricht sich für eine einmalige Förderung in Höhe von 9.000 € aus. Herr Laatsch erklärt, dass im Haushalt für 2018/2019 ein Defizit in Höhe von 18.000 € geplant sei. Wenn der Kreis sich mit 9.000 € beteilige, wäre dies eine große Hilfe, den Restbetrag könne der Verein voraussichtlich durch die Erhöhung der Besucherzahlen tragen. Er macht jedoch deutlich, dass die Zahlen nur geschätzt seien und sich anders entwickeln könnten.
Herr Wenzel teilt mit, dass in der Satzung noch keine genaue Zielsetzung festgelegt worden sei. Sie sei noch in der Praxiserprobung und es müsse gegebenenfalls nachgebessert werden. Nach Meinung von Frau Würfel sollten viele kulturelle Dinge gefördert werden. Wenn jeweils ein Förderzeitraum von 5 Jahren festgelegt würde, könnte kein neues Projekt gefördert werden, weil die Mittel verplant seien.
Herr Mann beantragt eine Sitzungsunterbrechung wegen Beratungsbedarf.
Unterbrechung 20.40 - 20.50
Frau Klein stellt einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag. Der Förderzeitraum solle auf 1 Jahr für 2018 verkürzt werden. Der Verein könne für andere/besondere Projekte jederzeit einen neuen Antrag stellen.
Anlagen zur Vorlage
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