Drucksache - DrS/2018/063
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisumlage - Antrag der Fraktion "DIE LINKE"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Verfasser 1:
- DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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13.03.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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15.03.2018
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Beschlussvorschlag
Antrag Kreisumlage
DIE LINKE Kreistagsfraktion beantragt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Der Kreisumlagen-Hebesatz bleibt in 2018 unverändert bei 35,25 %.
Begründung
Der für den Kreis prognostizierte Überschuss im Ergebnis ergibt sich zum größten Teil aus der rechnerischen Erhöhung des Eigenkapitals wegen dringend getätigter Investitionen sowie durch die laufende Bedienung der Darlehensraten des Kreises oder einfacher ausgedrückt: dafür wurden die Mittel bereits verplant und sind weg. In 2018 soll der noch verbleibende liquide Überschuss von 2,5 mio € unsere Schulden senken, die am Stichtag 23. Februar € 66,4 mio. betrugen. So war es am 7. Dezember beschlossen, bei dann 0 Liquidität, bzw. Kassenkrediten fürs Tagesgeschäft. Zusätzlich bestehen noch Finanzrisiken in Höhe von € 4,55 mio. wegen Jugendhilfe und ÖPNV. Deshalb bestreiten wir die von anderen Fraktionen in der Presse und per Antrag geäußerten Rechenwerke, die eine Reduzierung der Kreisumlage begründen sollen. Im Übrigen ist die Festsetzung der Kreisumlage ein unabdingbarer Bestandteil der Haushaltssatzung des Landkreises. Dieser Haushalt ist beschlossen und hatte die prognostizierten Einnahmen als Grundlage. Viele Titel wären anders beschlossen worden, wenn bei den Haushaltsbe- ratungen das Bewusstsein vorhanden gewesen wäre, dass unser Gestaltungsspielraum um einige Millionen kleiner ist. Insofern handelt es sich unserer Meinung nach auch nicht um eine übliche Nachtragssatzung, sondern geht weit darüber hinaus. Eine Reduzierung der Kreisumlage im laufenden Jahr sehen wir deshalb auch rechtlich als problematisch an. Außerdem dürfen Kassenkredite nur aufgenommen werden, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Wir befürchten, dass der Landesrechnungshof intervenieren könnte, wenn wir uns dieser anderen Mittel freiwillig berauben, und darüber hinaus ohne Not eine erhebliche Nettoneuverschuldung eingehen. DIE LINKE Kreistagsfraktion plädiert dafür, den Hebesatz der Kreisumlage erst dann zu beraten, wenn sich echte Liquidität andeutet. Wir sind für eine Anhörung Ende 2018, damit im nächsten Haushalt der Betrag auch einplanbar ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lehnen wir eine Änderung des Hebesatzes als unverantwortlich ab.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Michael Kittler
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,2 kB
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