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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg, der Stadt Norderstedt, dem Jobcenter und der Diakonie Hamburg-West/Südholstein (Träger) wird vorsorglich zum 31.12.2018 gekündigt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Projekt „Wohnen und Arbeit“ richtet sich an Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, bereits längere Zeit obdachlos sind und in der Stadt Norderstedt leben. Ziel der Maßnahme ist es, die Teilnehmer/-innen so zu stabilisieren, zu mobilisieren und zu unterstützen, dass sie in weitgehend gesellschaftlich normierte Lebensverhältnisse finden, den Alltag selbständig und eigenverantwortlich bewältigen und am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Durch Schaffung einer soliden wirtschaftlichen Grundlage sollen die Personen „wohnfähig“ (Tagesstruktur finden, Rechte und Pflichten als Mieter/-in kennen und einhalten, Haushaltsführung usw.) gemacht werden. Darüber hinaus sollen die Teilnehmer/-innen soweit stabilisiert werden, dass eine Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit möglich ist. Auf diese Weise soll die Führung eines menschenwürdigen Lebens gesichert werden.

 

Das Konzept sieht vor, dass zeitgleich 10 Personen betreut werden, davon bis zu sechs Personen in aktueller Betreuung und bis zu vier Personen in der Nachsorge. Die Teilnahmedauer beträgt in der Regel 12 Monate.

 

Die Maßnahme findet außerhalb der städtischen Notunterkunft statt. Daher wird den Teilnehmer/-innen zu Beginn eigener Wohnraum zur Verfügung gestellt, den die Stadt Norderstedt bereitstellt. Die Betreuung der Personen erfolgt durch Mitarbeiter/-innen der Diakonie Hamburg-West/Südholstein in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Integrationsfachkraft des Jobcenters.

 

Die Kosten des Projektes betragen 625,00 € je Monat und Person und werden zu gleichen Teilen vom Kreis Segeberg und vom Jobcenter getragen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 beschlossen,  dass das Projekt „Wohnen und Arbeit“ in Norderstedt in den Jahren 2017 und 2018 weitergeführt wird. Die Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg, der Stadt Norderstedt, dem Jobcenter und der Diakonie Hamburg-West/Südholstein (Träger) verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht mindestens ein halbes Jahr vorher von einem der Vereinbarungspartner gekündigt wird.

 

Es ist vorgesehen, dass der Projektträger für die Sitzung des Sozialausschusses am 8.März 2018 einen Bericht vorlegt und zu dem Projekt berichtet. Da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung weder der Bericht vorliegt, noch ein mündlicher Bericht des Trägers in der Sitzung des Sozialausschusses zugesichert ist, wird vorgeschlagen, dass der Kreis von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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