Drucksache - DrS/2018/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratungswesen; Verlängerung der Laufzeit der Verträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Giesecke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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08.02.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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05.03.2018
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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08.03.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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13.03.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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15.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für die nachfolgenden Verträge über die Erbringung von Beratungsleistungen wird von der vertraglichen Option Gebrauch gemacht und die Laufzeit der Verträge bis zum 31.12.2020 verlängert:
Region Nord:
ErziehungsberatungTherapiehilfe e. V.
SchuldnerberatungVerbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. Suchtberatung Therapiehilfe e. V.
Betrieb des Front OfficeTherapiehilfe e. V.
Region Ost:
ErziehungsberatungDiakonie Plön-Segeberg
SchuldnerberatungVerbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.
SuchtberatungLandesverein Innere Mission
Region West:
ErziehungsberatungTherapiehilfe e. V.
SchuldnerberatungVerbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.
SuchtberatungLandesverein Innere Mission
Betrieb des Front Office:
KaltenkirchenLandesverein Innere Mission
Henstedt-UlzburgTherapiehilfe e. V.
Norderstedt:
SchuldnerberatungAWO Schleswig-Holstein gGmbH
SuchtberatungSozialwerk Norderstedt e. V./
Landesverein Innere Mission
Kreisgebiet:
Fachberatung gegen sexuelle GewaltDt. Kinderschutzbund
Kreisgebiet:
SchwangerschaftskonfliktberatungPro Familia Landesverband SH
- Die Verwaltung wird gebeten, die Ausschreibung für die Vergabe der unter Punkt 1 genannten Beratungsleistungen ab dem 01.01.2021 vorzubereiten.
- Die Verwaltung wird gebeten, für die Leistungen „Beratung in Wohnungsnotlagen“ sowie „Prävention von Wohnungsnotlagen“ vorzubereiten. Diese Leistungen sollen zum 01.01.2020 vergeben werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Kreistages vom 22.05.2014 wurden die im Beschlussvorschlag genannten Beratungsleistungen für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019 vergeben. In den einzelnen Verträgen ist die Option enthalten, die Laufzeit bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Sofern diese Option gewählt werden soll, ist dies dem jeweiligen Träger bis zum 31.12.2018 mitzuteilen.
Für die genannten Leistungen sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, um den Träger frühzeitig Sicherheit zu geben hinsichtlich der Personalplanung. Im Rahmen der Kuratoriumssitzungen haben sich die Träger für die Verlängerung der Verträge ausgesprochen.
Die Leistungen müssen dann zum 01.01.2021 vergeben werden. Um ausreichend Zeit für das erforderliche Ausschreibungsverfahren zu haben, sollte das Verfahren schon jetzt vorbereitet werden.
Hinsichtlich der „Beratung in Wohnungsnotlagen“ (derzeitiger Träger in den Regionen Nord, Ost und West: Diakonie Altholstein; im Bereich der Stadt Norderstedt erbringt die Stadt diese Leistung selbst) soll der Vertrag nicht verlängert und die Leistung bereits zum 01.01.2020 vergeben werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass angesichts der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt Angebote zur Prävention in diesem Segment dringend erforderlich sind, die durch den bestehenden Vertrag nicht abgedeckt sind. Es ist aufgrund des sachlichen Zusammenhangs aber nicht sinnvoll, zunächst diese Leistungen zu vergeben, um dann ein Jahr später die Leistung für die Wohnungsnotlagenberatung auszuschreiben. Daher sollten diese Leistungen zeitgleich ausgeschrieben werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Mittel in Höhe von jeweils 2.351.583 € müssen in den Haushalten 2019/2020 zur Verfügung gestellt werden |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.7 setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein 5.9 verstärkt seine Präventionsarbeit | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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215,7 kB
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