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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, dass der Kreistag wie folgt beschließt:

 

„Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2017 - 2021 wird beschlossen und dem Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg und der Stadt Norderstedt zur Umsetzung empfohlen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Dazu führt das Landesabfallwirtschaftsgesetz Schleswig-Holstein (LAbfWG-SH) aus, dass im Abfallwirtschaftskonzept die bestehende Entsorgungssituation, die Ziele der Abfallverwertung, die Maßnahmen der Schadstoff-entfrachtung, sowie die Methoden, Anlagen und Einrichtungen der sonstigen Entsorgung darzustellen sind. Das Abfallwirtschaftskonzept ist alle fünf Jahre fortzuschreiben. Es ist mit der obersten Abfallentsorgungsbehörde und den angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten abzustimmen.

Die Grundzüge der Abfallwirtschaft hat der Kreistag erstmalig am 21.02.1990 beschlossen. Darauf aufbauend wurde 1995 das Abfallwirtschaftsprogramm für den Kreis Segeberg aufgelegt. Die jetzt vorgelegte fünfte Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts 2017 – 2021 erfolgt nun zeitnah nach dem im März 2017 verabschiedeten Verpackungsgesetz, das die Verpackungsverordnung ersetzt.

Es galt hier zunächst abzuwarten, wie die Auseinandersetzung um die Organisationshoheit bei der Behandlung des Verpackungsabfalls zwischen kommunalen und privaten Unternehmen ausgehen wird. Mit dem durch den Bundestag verabschiedeten Verpackungsgesetz ist jetzt entschieden, dass die Privatwirtschaft weiterhin verpflichtet ist, die Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle (gelber Sack) „in ausreichender Weise für den privaten Endverbraucher unentgeltlich sicherzustellen.“

Die Kommunen können aber darüber entscheiden, ob sie gemeinsam mit den dualen Systemen sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen (Kunststoffschüsseln, Bratpfannen, Kleiderbügel) in einer Wertstofftonne sammeln wollen. Diesen Weg hat Norderstedt bereits 2014 eingeschlagen. Der WZV hat bisher eine Kooperation mit den dualen Systemen abgelehnt.

Wesentliche Änderungen wird es im vorliegenden Konzept deshalb zum vorhergehenden nicht geben.

Mit der Neuvergabe der Verwertung der Restabfallmengen an drei Unternehmen ist auch der Vertrag zur Entsorgung von Schlacken aus der Müllverbrennungsanlage mit der ARGE Hamburg beendet, so dass jetzt keine Verbrennungsschlacken mehr auf der Deponie abgelagert werden. Die Restlaufzeit der Deponie hat sich damit auf das Jahr 2030 verlängert; das Abfallwirtschaftskonzept hat diesen Sachverhalt aufgegriffen und eingearbeitet.

 

Oberstes Ziel des Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, Wege für den Kreis Segeberg, seine Menschen und Unternehmen aufzuzeigen, die eine umweltgerechte Entsorgung sicherstellen, die künftige Generationen nicht belasten und die zu tragbaren und angemessenen Preisen führen.

In diesem Kontext soll dargestellt werden, wie sich die Abfallwirtschaft im Kreis Segeberg in der Vergangenheit entwickelt hat und welche Aufgaben künftig gelöst werden müssen.

 

Die Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist vom Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) sowie der Stadt Norderstedt zu erfüllen. Beiden Körperschaften wurde die Aufgabe der Abfallbeseitigung vom Kreis Segeberg mit öffentlich-rechtlichem Vertrag bis zum Jahre 2050 übertragen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

x

Ja;

Ziel Nr.: 4.12

Der Kreis Segeberg  will eine umwelt- und ressourcenschonende Abfallwirtschaft mit einem Vorrang für Abfallvermeidung und Wiederverwertung.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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