Drucksache - DrS/2017/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau und Förderung der Radverkehrsinfrastruktur im Rahmen des Zukunfts- und Infrastrukturförderprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau
- Bearbeitung:
- Doris Baum
- Verfasser 1:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
|
Vorberatung
|
|
|
15.05.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
|
Vorberatung
|
|
|
14.06.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.06.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
29.06.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur / der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz / der Hauptausschuss / der Kreistag möge beschließen:
1. Der Bau der Radwege an den Kreisstraßen K 4, K 24 und K 111 soll kurzfristig umgesetzt werden und, ggf. nach Abzug möglicher Förderungen des Landes oder Dritter, ab 2018 vollständig durch den Kreis Segeberg finanziert werden.
2. Der Ausbau der Radwanderwege auf den ehemaligen Bahntrassen der EBOE (Henstedt-Ulzburg bis Kreisgrenze in Sülfeld) und der Kleinbahn Segeberg-Kiel (Bad Segeberg bis Tensfeld) soll in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden in eigener Baulastträgerschaft des Kreises zügig erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die notwendigen Verhandlungen mit den Gemeinden und dem Eisenbahnbundesamt aufzunehmen.
3. Zur Intensivierung des Radwegebaus werden ab dem Haushaltsjahr 2018 zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 2,0 Mio. €/Jahr in den Haushaltsentwurf 2018 aufgenommen. Ferner wird im Stellenplan 2018 eine zusätzliche Planstelle für einen Tiefbauingenieur eingestellt. Eine Besetzung soll nach Möglichkeit im Rahmen des vorhandenen Stellenplans bereits in 2017 erfolgen.
4. Zur Förderung der Radwegeinfrastruktur in Baulastträgerschaft der Gemeinden werden ab dem Haushaltsjahr 2018 Fördermittel in Höhe von 1,0 Mio. €/Jahr in den Haushaltsentwurf aufgenommen. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird zeitnah durch die Verwaltung erarbeitet.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Punkte 1. – 4. vorzubereiten. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in den Haushaltsentwurf 2018 eingestellt und mit der Beschlussfassung des Haushaltes im Kreistag abschließend bereitgestellt.
Sachverhalt
In der Sitzung der Lenkungsgruppe zum Zukunfts- und Infrastrukturförderprogramm am 05.04.2017 wurden Vorschläge zum Ausbau und der Förderung der Radwegeinfrastruktur im Kreis Segeberg entwickelt. Die entsprechende Präsentation ist in der Anlage beigefügt.
Auf der Grundlage dieser Beratungsergebnisse wird vorgeschlagen, den zügigen Aus- und Neubau von Radwegen im Kreisgebiet auf der Grundlage des neuen Radverkehrskonzeptes ab 2018 umzusetzen. Der angestrebte Ausbau bezieht sich grundsätzlich auf alle Radwegeverbindungen im Kreisgebiet, unabhängig von der jeweiligen Baulastträgerschaft und soll sich grundsätzlich an den Maßgaben der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen orientieren.
Aus- und Neubau von Radwegen an Kreisstraßen:
Um den Abstimmungsbedarf und Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, sollen die Baumaßnahmen an Kreisstraßen grundsätzlich vollständig aus Mitteln des Kreises zu finanziert werden, die Planung und Ausführung der Maßnahmen soll grundsätzlich durch den kreiseigenen Tiefbau erfolgen. Dabei werden für die kreiseigenen Maßnahmen weiterhin alle Möglichkeiten zur Antragstellung von entsprechenden Fördermitteln ausgeschöpft. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, sollen diese jedoch grundsätzlich auch bei fehlender Förderzusage vollständig aus Mitteln des Kreises durchgeführt werden.
Auf einen entsprechenden angekündigten Grundsatzantrag der Fraktionen zur Sitzung des UNK am 14.06.2017 wird insoweit verwiesen.
Bereits vor Abschluss der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes sollen kurzfristig die bereits konkret vorgestellten bzw. teilweise schon vorgeplanten Maßnahmen an der K 111, K4 und K24 im Rahmen der aktuellen Leistungsfähigkeit des kreiseigenen Tiefbaus in voller Kostenträgerschaft des Kreises realisiert werden. Durch den angestrebten Bau der Radwege werden jeweils Lücken zwischen bestehenden Radwegen geschlossen. Im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen im Fachdienst 63.00 Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau kann derzeit eine entsprechende Baumaßnahme pro Kalenderjahr umgesetzt werden.
Zu den Projekten im Einzelnen:
Radweg entlang der Kreisstraße 111 - Auf Wunsch der Gemeinde Großenaspe wurde bereits in 2014 vereinbart, dass die Baumaßnahme durch die Gemeinde durchgeführt wird. Hierfür war zunächst ein Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 50% der Gesamtkosten nach Abzug der Landesförderung vorgesehen. Zum Ausgleich des Gemeindeanteils wäre nunmehr für 2018 ein weiterer Zuschuss des Kreises in Höhe von 160.000 € vorzusehen.
Radweges an der K 24 - Für den Bau des Radweges von Henstedt-Ulzburg/Alveslohe nach Ellerau wurden zunächst mit dem Haushalt 2017 ff. die erforderlichen Haushaltsmittel unter Berücksichtigung eines Eigenanteils der Gemeinden in Höhe von insgesamt 400.000 € bereitgestellt. Da eine Finanzierung durch die Beteiligten Kommunen jedoch nicht sichergestellt werden konnte, musste der Ausbaubeginn zunächst verschoben werden. Nunmehr soll der Planungsauftrag bereits in 2017 vergeben werden. Der entsprechende Ertragsansatz für 2018 bzw. 2019 in Höhe von insgesamt 400.000 € ist entsprechend abzusetzen.
Radweg entlang der K4 zwischen Weede und Geschendorf - Der Radwegkonnte bislang ebenfalls wegen fehlender Landesförderung nicht umgesetzt werden. Nach einem Beschluss im WRI am 20.06.2016 wird ein erneuter Förderantrag beim Land in 2017 durch die Verwaltung eingereicht. Sofern der Antrag erneut abgelehnt wird, soll auch diese Maßnahme vollständig aus Mitteln des Kreises finanziert werden, um den Bau des Radweges entlang der Kreisstraße 4 bereits in 2018 zu ermöglichen.
Ausbau der Radwanderwege auf ehemaligen Bahntrassen und weitere Maßnahmen des Kreises:
Als weitere Maßnahme wird der Ausbau der gemeindeübergreifenden Radwanderwege auf den ehemaligen Bahntrassen der EBOE (Henstedt-Ulzburg bis Kreisgrenze bei Sülfeld) und der Kleinbahn Segeberg-Kiel (Bad Segeberg bis Tensfeld) angestrebt. Die Maßnahmen sollen durch den kreiseigenen Tiefbau geplant und in eigener Baulastträgerschaft umgesetzt werden. Hierzu sollen zeitnah Gespräche mit den betroffenen Kommunen geführt werden, da die Trassen noch im Gemeindeeigentum stehen.
Zur Intensivierung des Ausbaus der Radwegeinfrastruktur auf Grundlage des fortgeschriebenen Radverkehrskonzeptes sind weitere Personalressourcen spätestens ab dem Stellenplan 2018 in Form eines Tiefbauingenieurs erforderlich, wobei eine vorgezogene Besetzung der Stelle bereits in 2017 angestrebt wird. So könnten bereits ab 2018 jährlich ca. 3 zusätzliche Ausbaumaßnahmen für die Radwegeinfrastruktur pro Jahr umgesetzt werden.
Förderung von Radwegen an übrigen Straßen:
Um den Ausbau der übrigen (auch innerörtlichen) Radwegeinfrastruktur voran zu bringen, die in der Baulastträgerschaft der Gemeinden liegt, soll ein Förderprogramm aufgelegt werden. Hierfür ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zum Haushaltsjahr 2018 ein jährlicher Förderetat in Höhe von 1,0 Mio €/Jahr durch den Kreis bereitzustellen. Dabei wird ein angemessener Eigenanteil der Gemeinden angestrebt. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird zur Beratung im Herbst 2017 durch die Verwaltung vorbereitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten | ||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Finanzmittel werden in den Haushaltsentwurf 2018 aufgenommen.
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 542 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
x | In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme |
3.12 soll „Fahrradfreundlicher Kreis“ werden, dazu wird das Radverkehrssystem erhalten und ausgebaut | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,9 MB
|
