14.06.2017 - 3.1 Ausbau und Förderung der Radverkehrsinfrastrukt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Mi., 14.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau
- Bearbeitung:
- Doris Baum
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barkowsky erläutert, dass die CDU-Fraktion für eine Investition in die Zukunft sei. Als ein Schwerpunkt habe er den Ausbau der Radwege festgelegt, sodass das Vorhaben seine volle Unterstützung habe, aber über die Umsetzung diskutiert werden müsse. Er halte es für sinnvoll, die Förderung der Radwegeinfrastruktur von 1,0 Mio. auf 2,0 Mio. aufzustocken. Dafür solle bei der Intensivierung des Radwegeausbaus 1,0 Mio. eingespart werden. Weiter halte er es nicht für sinnvoll die Radwanderwege auf den ehemaligen Bahntrassen der EBOE auszubauen, da die Radwanderwege sehr gut erhalten seien.
Herr Demmler unterstützt die Aussage und erklärt, dass die Strecke zwischen Segeberg, Bornhöved und Trappenkamp ausbaufähig sei.
Auch der Vorsitzende erklärt sich mit der Änderung einverstanden, wenn der „Radwegeausbau“ in „Ausbau Radverkehrsinfrastruktur“ umbenannt werde und somit auch Fahrradabstellanlagen beinhaltet seien.
Anschließend stellt der Vorstizende den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur / der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz / der Hauptausschuss / der Kreistag möge beschließen:
1. Der Bau der Radwege an den Kreisstraßen K 4, K 24 und K 111 soll kurzfristig umgesetzt werden und, ggf. nach Abzug möglicher Förderungen des Landes oder Dritter, ab 2018 vollständig durch den Kreis Segeberg finanziert werden.
2. Der Ausbau der Kleinbahn Segeberg-Kiel (Bad Segeberg bis Tensfeld) soll in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden in eigener Baulastträgerschaft des Kreises erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die notwendigen Verhandlungen mit den Gemeinden und dem Eisenbahnbundesamt aufzunehmen.
Von den für die Maßnahme geplanten 2,0 Mio € soll nur 1 Mio € bereitgestellt werden. Die verbleibende 1 Mio € wird zur Förderung der Radverkehrfrastruktur (siehe Pkt. 4) bereitgestellt.
3. Zur Intensivierung des Radwegebaus werden ab dem Haushaltsjahr 2018 zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 1,0 Mio. €/Jahr in den Haushaltsentwurf 2018 aufgenommen. Ferner wird im Stellenplan 2018 eine zusätzliche Planstelle für einen Tiefbauingenieur eingestellt. Eine Besetzung soll nach Möglichkeit im Rahmen des vorhandenen Stellenplans bereits in 2017 erfolgen.
4. Zur Förderung der Radverkehreinfrastruktur und der Radabstellanlagen in Baulastträgerschaft der Gemeinden werden ab dem Haushaltsjahr 2018 Fördermittel in Höhe von 2,0 Mio. €/Jahr in den Haushaltsentwurf aufgenommen. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird zeitnah durch die Verwaltung erarbeitet.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Punkte 1. – 4. vorzubereiten. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in den Haushaltsentwurf 2018 eingestellt und mit der Beschlussfassung des Haushaltes im Kreistag abschließend bereitgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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