Drucksache - DrS/2017/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt Norderstedt zur Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Lorenzen, Jens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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20.02.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.03.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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16.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Der in der Anlage 1 beigefügte angepasste öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg soll mit der Stadt Norderstedt geschlossen werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg hat mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 18.12.2003 / 15.01.2004 die Aufgabe Rettungsleitstelle auf die Stadt Norderstedt übertragen. Aus folgenden Gründen ist nun eine Neufassung dieses Vertrages erforderlich:
Bedenken der Rechtsaufsicht
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat gegenüber dem Kreis Segeberg seine Bedenken hinsichtlich des seinerzeit geschlossenen Vertrages geäußert. U.a. hat das Ministerium folgende Anmerkungen zu den bisherigen vertraglichen Regelungen:
- Die Übertragung einer gesetzlichen Aufgabe (inkl. Trägerschaft) ist nur auf horizontaler Ebene (z.B. Nachbarkreis) möglich. Die hier vorgenommen vertikale Übertragung an eine nachgeordnete Behörde (kreisangehörige Kommune) ist nicht möglich. Es ist lediglich möglich die Durchführung dieser Aufgabe an eine kreisangehörige Kommune zu übertragen.
- Soll die Durchführung dieser Aufgabe an einen Dritten übertragen werden, sind die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragspartner konkreter zueinander abzugrenzen (Kompetenzen / Verantwortlichkeiten). Der Kreis müsse dann konkrete Vorgaben setzen.
Der Fachdienst 38.00 hat daher in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt (30.00) und der Stadt Norderstedt 2015 einen ersten Neuentwurf dieses Vertrages ausgearbeitet. Hierzu gab es dann ein Abstimmungsgespräch beim Ministerium. Im Anschluss wurde der Entwurf erneut in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt (30.00) und der Stadt Norderstedt überarbeitet und Anfang 2016 ans Ministerium übersandt. Aus Krankheitsgründen und Personalwechsel beim Ministerium erfolgte die Rückantwort erst im August 2016. Das Ministerium hat dem neuen Vertragsentwurf zugestimmt und lediglich geringfügige Anpassungen vorgeschlagen. Diese wurden in dem vorliegenden Vertrag (Anlage 1) nach Rücksprache mit der Stadt Norderstedt aufgenommen.
Möglichkeit der Anpassung des Kostenbeitrages
Seinerzeit (2003 / 2004) wurde ein pauschaler Kostenbeitrag des Kreises Segeberg in Höhe von 250.000,00 € vereinbart (siehe § 6 Nr. 4 des alten Vertrages – Anlage 2). Seitdem sind die tatsächlichen Kosten für den Betrieb der Integrierten Leitstelle deutlich gestiegen (im Mittelwert ca. 5% p.a.). Die Stadt Norderstedt hat daher im Rahmen der Verhandlungen zur Neufassung des Vertrages darum gebeten, eine Regelung für eine zukünftige Anpassung mit aufzunehmen. Die entsprechende Regelung findet sich im § 7 des neuen Vertrages. Wobei der pauschale Kostenbeitrag in Höhe von 250.000,00 € auch für die kommenden vier Jahre (bis 31.12.2020) festgeschrieben wird. Erst für die Zeit danach soll eine entsprechende Anpassung an die bis dahin entwickelten tatsächlichen Kosten erfolgen.
Der gesamte Vertragstext wurde hinsichtlich der Anforderungen der Rechtsaufsicht sowie der Bitte der Stadt Norderstedt angepasst (siehe oben) und bei dieser Gelegenheit um die im Laufe der Jahre vorgenommenen Absprachen ergänzt. Des Weiteren wurde der Vertragstext insgesamt redaktionell überarbeitet. In der Anlage 3 ist der neue Vertrag mit entsprechenden Kommentierungen zu den jeweiligen Änderungsinhalten dargestellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
Die bisherige Kostenbeteiligung des Kreises Segeberg in Höhe von 250.000,00 € ist auch für die kommenden vier Jahre (bis 31.12.2020) festgeschrieben und im Haushalt entsprechend vorgesehen (TP 126 110 000).
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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83,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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188,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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556,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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214,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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420,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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442 kB
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