Drucksache - DrS/2016/170-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Optimieriung des ÖPNV-Angebots in Henstedt-Ulzburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Claudius Mozer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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01.03.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (UNK) beschließt, dass der Kreis Segeberg gemeinsam mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ein Gutachten zur Optimierung des ÖPNV-Angebots in Henstedt-Ulzburg beauftragt, mitfinanziert und ermächtigt den Landrat, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg weist mit 67% einen im Bundesvergleich für Orte dieser Größenordnung verhältnismäßig hohen MIV-Anteil am Verkehrsmarkt (Modal Split) auf, was mit einem zugleich relativ geringen ÖPNV-Anteil von 7% korrespondiert. Vor diesem in vielerlei Hinsicht problematischen Hintergrund hat die Gemeinde das Ziel ausgegeben, den MIV-Anteil auch durch Verkehrsverlagerungen auf den ÖPNV zu reduzieren, was durch die Steigerung der ÖPNV-Attraktivität erreicht werden soll.
Dabei ist ÖPNV als Busverkehr zu verstehen, da die Attraktivität des SPNV bereits auf hohem Niveau liegt und gemäß der Planungen des SPNV-Aufgabenträgers Schleswig-Holstein ab 2020 spürbar weiter ansteigen wird, wenn Henstedt-Ulzburg mit der Nordverlängerung der S-Bahnlinie S21 eine umsteigefreie und beschleunigte Direktverbindung in die Hamburger Innenstadt erhält, welche die heutige Bahnlinie A1 ersetzen wird.
Diese Attraktivitätssteigerung gilt es auch im Bus-ÖPNV abzubilden und so das ÖPNV-Gesamtsystem in die Lage zu versetzen, seinen Anteil am Modal Split erkennbar zu steigern. Dafür liegen unterschiedliche, seit einiger Zeit intensiv diskutierte Konzepte vor, von denen keines ÖPNV-fachlich allein vollauf zu überzeugen vermag.
Diese Konzepte sind:
•Verkehrsstrukturkonzept Henstedt-Ulzburg,
•Bürgerhaushalt Henstedt-Ulzburg,
•Konzept „Unser Bus“.
In Ermangelung eines vollauf überzeugenden Konzepts ist nun geplant, eine gutachterliche Studie zu beauftragen, die auf der Grundlage der vorliegenden Konzepte sowie des 4. Regionalen Nahverkehrsplans des Kreises Segeberg eine integrierte, verkehrlich und wirtschaftlich belastbare Handlungs- und Umsetzungsempfehlung aufzeigen soll.
Stellungnahme
Eine Steigerung der ÖPNV-Attraktivität in Henstedt-Ulzburg entspricht der traditionellen Ausrichtung der ÖPNV-Politik des Kreises Segeberg. ÖPNV-Aufgabenträger und Hauptfinanzier des Henstedt-Ulzburger ÖPNV ist der Kreis Segeberg, Henstedt-Ulzburg ist durch die Finanzierung von selbst initiierten Zubestellungen aktiv beteiligt.
Vor diesem Hintergrund ist der Impuls der Gemeinde fachlich zu begrüßen und eine finanzielle Unterstützung zu befürworten. Zur grundsätzlichen Regelung der Zusammenarbeit ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung vorgesehen (Anlage). Die Gemeinde hat am 12.09.2016 den Beschluss zur Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Segeberg zur Erstellung eines Gutachtens zur Optimierung des ÖPNV-Angebotes in Henstedt-Ulzburg beschlossen.
Finanzierung
Für die Studie werden Gesamtkosten von € 58.164,28 (brutto) veranschlagt, die gemäß Vorstandsbeschluss vom 01.12.2016 zu 55% von der AktivRegion Alsterland finanziert werden. Die übrigen Kosten tragen der Kreis und die Gemeinde jeweils zur Hälfte, was einem Betrag von je € 15.640,80 (brutto) entspricht. Dieser Betrag ist im ÖPNV-Budget 2017 des Kreises Segeberg bereits eingeplant.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Für den Kreis Segeberg entstehen durch die Beteiligung an der Studie einmalig Kosten in Höhe von € 15.640,80 (brutto). Diese sind bereits im TP547 für 2017 berücksichtigt worden. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 547 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 543161 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Siehe Ziffer 3.11 der strategischen Ziele des Kreises. | |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Ein gut ausgebautes busgebundenes ÖPNV-Angebot erhöht die Mobilität von Menschen mit Behinderung.
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja Es werden im Gutachten vollständig barrierefreie Fahrzeuge vorgesehen. |
