Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/040

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorlage:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf für eine Satzung des Kreises Segeberg über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an den Förderzentren Geistige Entwicklung der Trave-Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt zu erlassen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept über die „Schulträgerleistungen in den Förderzentren Geistige Entwicklung des Kreises Segeberg“ vorzulegen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf Grundlage der Richtlinie zur Genehmigung von Offenen Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein (Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen (MBF) vom 23.11.2006 - III 232) betreibt der Kreis Segeberg als Schulträger an den drei Förderzentren Geistige Entwicklung jeweils offene Ganztagsschulen.

Der Betrieb der  Offenen Ganztagsschulen wird von freien Trägern der Behindertenhilfe auf Basis entsprechender Kooperationsvereinbarungen durchgeführt.

.

Für die Teilnahme eines Kindes an einer der Offenen Ganztagsschulen an den Förder-zentren Geistige Entwicklung (GE) müssen Eltern einen Elternbeitrag leisten. In Ermangelung einer Gebührensatzung sind die Forderungen gegenüber den Eltern zurzeit lediglich privatrechtlicher Natur. Um eine Forderung öffentlich-rechtlich werden zu lassen und damit auch eine Vollstreckbarkeit offener Forderungen durch den Kreis zu erzielen, bedarf es einer Satzung.

Zurzeit gibt es erhebliche Geldforderungen des Kreises gegenüber säumigen Beitrags-zahlern/innen. Ein Ausschluss des jeweiligen Kindes bei wiederholter Nichtzahlung durch die Personensorgeberechtigten erfolgt nicht. Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt wurde eine Ausschlussmöglichkeit bejaht unter der Voraussetzung einer weiteren Satzungsregelung einer Sozialstaffel.

Die Verwaltung hat daher die als Anlage beigefügte Satzung entworfen, die die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschulen an den Förderzentren Geistige Entwicklung nach einheitlichen Maßstäben regelt.

Damit wird vorgeschlagen 70% der Gesamtkosten der Einrichtung durch Elternbeiträge zu erheben. Mit einem prozentualen Maßstab können die gegenwärtig noch unterschiedlichen Qualitäten und Betreuungsumfänge der drei Offenen Ganztagsschulen leistungsgerecht über einen Beitrag abgebildet werden.

Die Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern der Offenen Ganztagsschule sind jeweils zum 31.12. kündbar und laufen zum Ende des jeweils laufenden Schuljahres aus.

Die Verwaltung strebt in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen an, die Öffnungszeiten und Gebühren sowie den qualitativen Aspekt der Arbeit in den Ganstagschulen mittelfristig einheitlich auszugestalten.

Dazu sollen in den Förderzentren Geistige Entwicklung möglichst die gesamten Aufgaben des Schulträgers analysiert werden, da zum 31.12.2018 auch die Leasingverträge der Busse für die Schülerbeförderung auslaufen. Neben den geleasten Fahrzeugen kommen hierbei auch zahlreiche FahrerInnen, zum Teil als BFDler/innen und FSJler/innen, zum Einsatz.

Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport baldmöglichst ein Gesamtkonzept für die Themenbereiche

-          Schülerbeförderung zu den Förderzentren

-          Einsatz von Freiwilligendienstlern in den Förderzentren

-          Ausgestaltung der Offenen Ganztagsschulen in den Förderzentren

vorlegen.

Die Schulleitungen sind informiert. Gespräche über mögliche Veränderungen sind mit den freien Trägern der Offenen Ganztagsschulen nach politischer Befassung zu führen. Sollten ggf. Ausschreibungen von Leistungen notwendig sein ist ein Umsetzungszeitraum bis zum 31.12.2018 erforderlich.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

bei gleichbleibenden Schülerinnen- und Schülerzahlen ist mit Mehreinnahmen in Höhe von bis zu 30958,07 EUR p. a. zu rechnen.

Davon entfallen 9450,00 EUR auf die Preisänderung der jeweiligen OGS-Schulen sowie eine finanzielle Mehreinnahme durch 21.508,07 EUR durch momentan nicht bezahlte Elternbeiträge (Säumnisse der Eltern für 2016). Diese Mehreinnahmen werden jedoch durch die Satzungserstellung einer Sozialstaffel (siehe DrS 2017/039) für Familien mit schwachem Einkommen eingesetzt, sodass letztendlich keine Mehreinnahmen entstehen werden.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

1.1. arbeitet als modernes öffentliches Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich, effektiv,

       leistungs- und bürgerorientiert

6.3. sorgt für eine zukunftsorientierte Ausstattung der kreiseigenen Schulen

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...