Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird mit dem Aufbau einer Jugendberufsagentur (JBA) im Kreis Segeberg beauftragt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag für eine Anschubfinanzierung seitens des Ministeriums für Schule und Berufsbildung zum Aufbau einer Jugendberufsagentur im Kreis Segeberg zu stellen.
  3. Das „Konzept zur Einrichtung einer Jugendberufsagentur im Kreis Segeberg“ wird zur Kenntnis genommen und dient als Grundlage für die weitere Planung und Entwicklung einer JBA mit mehreren Standorten.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Thematik der rechtskreisübergreifenden Arbeit wird durch die Kreisverwaltung bereits seit vielen Jahren aktiv im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf vorangetrieben. Mit Bericht der Verwaltung (DrS/2013/127) wurde ausführlich über die Zusammenarbeit der Rechtskreise SGB II (Jobcenter), SGB III (Agentur für Arbeit), SGB VIII (Jugendhilfe - Kreis Segeberg), SGB XII (Eingliederungshilfe - Kreis Segeberg) und den allgemeinbildenden wie auch den berufsbildenden Schulen berichtet. Dabei wurde deutlich, dass es eines kontinuierlichen Prozesses bedurfte, um die verschiedenen Aufgabenfelder, Zielgruppen und Aktivitäten aufeinander abzustimmen und die Zusammenarbeit dauerhaft und gelingend zu gestalten.

 

Sinnbildlich steht hierfür der sogenannte „Segeberger Weg“, dem sich alle beteiligten Partner/innen angeschlossen haben. Besonderes Kennzeichen des Segeberger Weges ist es, die qualitative Entwicklung von Angeboten des Überganges von der Schule in den Beruf ebenso in den Fokus zu rücken, wie den quantitativen Aspekt der lokalen Angebotsausprägung. Bekräftigt wurde diese Entwicklung mit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung „Jugend und Beruf“ am 10.07.2014 (DrS/2014/131).

 

Die Kooperationsvereinbarung bildete die weitere Grundlage für die vertiefte Zusammenarbeit aller unterzeichnenden Partner/innen. Namentlich: die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, das Schulamt, das Jugendamt Norderstedt, die Berufsbildungszentren Bad Segeberg und Norderstedt sowie die Landrätin des Kreises Segeberg.

 

So heißt es wegweisend in der Präambel der Kooperationsvereinbarung: „Im Interesse der Jugendlichen soll eine gemeinsame Strategie und ein abgestimmtes Handlungskonzept unter Berücksichtigung der jeweiligen Fördervoraussetzungen vereinbart und umgesetzt werden“.

 

Das nun als Anlage zur Beschlussvorlage übermittelte Konzept zur Einrichtung einer Jugendberufsagentur steht in einer direkten Linie der gemeinsamen Aktivitäten, die in den Jahren 2014 bis 2016 auf der Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung begonnen wurden. Unter dem Punkt II., Ziele der Kooperation, heißt es: „Ziel ist es, bedarfsgerechte und ökonomisch sinnvolle Strukturen zur Unterstützung Jugendlicher aufzubauen“.

 

So wurde bereits im November 2014 im Rahmen der Zusammenarbeit eine „Übersicht der Angebote im Übergang Schule und Beruf“ (DrS/2014/177) erstellt.

 

Das Jahr 2015 wurde zur Festigung der gemeinsamen Informationsbasis und zur Prüfung der zukünftigen Handlungsschwerpunkte genutzt. Dabei wurden besonders die Schritte zur Einrichtung einer Jugendberufsagentur im Kreis Segeberg in den Blick genommen. Mit dem „Bericht über die Arbeit der Mitglieder der Kooperations-vereinbarung Jugend und Beruf“ (DrS/2015/261) wurde im Oktober 2015 ein Einblick in den Entwicklungsfortschritt gegeben. Auch wird hier darauf verwiesen, dass „die Ausgestaltung einer möglichen Jugendberufsagentur Teil der Kooperationsver-einbarung“ sei.

 

Mit der Startkonferenz zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein im Februar 2015 gaben Frau Bildungsministerin Ernst und Frau Haupt-Koopmann von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit einen ersten Impuls seitens des Landes Schleswig-Holstein, um die Bedeutung des Themas Jugendberufsagentur zu stärken. Allerdings wurde gleichzeitig mitgeteilt, dass das Ministerium für Schule und Berufsbildung lediglich eine ideelle Förderung der Jugendberufsagenturen vor Ort in den Kreisen und Städten anstrebt.

 

Mit Erlass vom 26.05.2015 änderte das Ministerium für Schule und Berufsbildung seinen bisherigen Standpunkt und lobte eine Anschubfinanzierung von 200.000 EUR für den Aufbau einer Jugendberufsagentur an fünf Modellstandorten in Schleswig-Holstein aus. Neben weiteren Bedenken, nahm der Kreis Segeberg aufgrund der Kurzfristigkeit des Antragsverfahrens seitens des Landes, von einer Beantragung der Anschubfinanzierung zunächst Abstand. Vielmehr konzentrierte man sich im Rahmen der Zusammenarbeit darauf, ein mit allen Partnern/innen abgestimmtes und dem Segeberger Weg folgend qualitativ überzeugendes Konzept zu entwickeln. Dies ist mit dem nun vorliegenden Konzept umgesetzt.

 

Zugleich sollten in das Konzept auch die Erfahrungen und ersten Ergebnisse der fünf Modellstandorte aus den ersten beiden Förderjahren (2015/2016) mit einfließen. Durch einen Austausch mit den Modellkommunen (Kreis Nordfriesland, Kreis Dithmarschen, Kreis Pinneberg, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Neumünster sowie Landeshauptstadt Kiel - mittels gesonderter Unterstützung) konnten die ersten Ergebnisse gesichtet und die Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts im Laufe des Jahres 2016 vorangetrieben werden.

 

Die in Drucksache 2015/261 aufgeführten Handlungsfelder wurden konsequent weiterentwickelt, so dass mit dem Konzept bewusst auch die Einführung einer regelhaften „Information zum Verbleib der Entlassschüler/innen der Sekundarstufe I“ umgesetzt werden soll. Dies ist möglich, da der Kreis Segeberg im Rahmen des Bundesprogramms „Bildung integriert (2016-2019)“ zusätzliche personelle Ressourcen (0,5 VZ-Stelle Bildungsmanagement und 0,5 VZ-Stelle Bildungsmonitoring) zur Umsetzung u. a. dieses Vorhabens einwerben konnte (DrS/2015/099).

 

Mit der Einigung auf ein gemeinsames Konzept zur Einrichtung einer Jugendberufsagentur im Kreis Segeberg bekräftigen die Partner/innen auch ihr bereits im Rahmen der Kooperationsvereinbarung gestecktes Ziel einer „frühestmöglichen Unterstützung der Jugendlichen bei der Orientierung im Berufswahlprozess“. Darüber hinaus wird die Einrichtung einer Jugendberufsagentur mit dem Ziel verbunden, „Doppelstrukturen und unnötige Förderketten zu vermeiden und Betreuungslücken zu schließen“ (DrS/2014/131).

 

Nach Rücksprache mit dem Land wird es zudem möglich sein, für das Jahr 2017 einen Antrag für eine Anschubfinanzierung einzureichen. Seitens des Kreises Segeberg können hierzu bisher nicht verbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 20.000 EUR eingesetzt werden, um die volle Höhe der Kofinanzierung von ebenfalls 20.000 EUR seitens des Ministeriums für Schule und berufliche Bildung zu erhalten. Diese Anschubfinanzierung ist notwendig, um die Weiterentwicklung des Konzeptes und die Eröffnung eines ersten Standortes für die Jugendberufsagentur Segeberg in Norderstedt zu ermöglichen. Die geplante Verwendung der Mittel ist aus der nachfolgenden Darstellung zum Finanzplan 2017/2018 ersichtlich. Der Mittelbedarf der JBA für die Folgejahre ist mit jährlich ca. 15.000 EUR für den Kreis zu beziffern und wird von der Verwaltung für künftige Budgetplanungen berücksichtigt.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Der Finanzierungsanteil des Kreises für 2017 im Rahmen der JBA Entwicklung beträgt voraussichtlich 20. TEUR. Dieser wird aus dem Teilplan 3631 realisiert. Hierin sind noch unverbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket enthalten, die bei Nichtverauslagung an den Bund zurückgezahlt werden müssten. Für 2018 sind 15. TEUR für die Fortsetzung des Aufbaus der JBA an den Standorten Kaltenkirchen und Bad Segeberg seitens des Kreises Segeberg einzuplanen.

 

Die im Antrag enthaltene Finanzaufstellung beruht auf einem Finanzierungsanteil in Höhe von zusammen 71. TEUR der im Konzept benannten Projektpartner und 20. TEUR seitens des Kreises Segeberg. Durch eine noch zu beantragende Anschubfinanzierung zum Aufbau einer JBA seitens des Ministeriums f. Schule und Berufsbildung (MSB) können 2017 weitere 20. TEUR eingeworben werden. Das gesamte Finanzvolumen des JBA-Vorhabens beträgt, bei positivem Bescheid seitens des MSB, 111. TEUR für 2017. Die derzeit vorliegenden Kosten (Schätzwerte) für das Jahr 2017 werden mit 107.000 € angegeben. Hierin enthalten sind auch Kosten (u.a. Projektassistenz, Prozessbe-gleitung) die sich auf die Jahre 2017 und 2018 verteilen werden.

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 3631 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        5.7: setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und

               Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein

        5.11: verstärkt die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit,

        6.4: setzt sich dafür ein, dass der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

               wirkungsorientiert organisiert wird.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...