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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. 1. Die freiwillige Leistung „Städtebaulichen Planung“  im Rahmen eines Betriebes  gewerblicher Art wird im Interesse der Gemeinden und einer geordneten Kreisentwicklung weiter fortgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis von MACH die seit 2014 bestehende Kosten-/Leistungsrechnung  fortzuführen und die Kostendeckung fortlaufend zu dokumentieren.

 

  1. 2. Die Vergabe von Ingenieurleistungen im Bereich Tiefbau werden zukünftig dem Wettbewerb unterworfen. Davon abweichende Entscheidungen sind im Einzelfall bei Vorliegen triftiger Gründe nicht auszuschließen, z.B. bei Kooperationsvorhaben mit Gemeinden, in denen bereits ein Ingenieurbüro im Vorfeld beauftragt wurde. Der damit verbundene höhere Zeitaufwand in der vorbereitenden Aufbereitung der Vergabeunterlagen für Ingenieurleistungen wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. 3. Die Gebührensätze zur Bauaufsicht werden spätestens ab 01.07.2017 entsprechend den Anforderungen des RPA nach Zeitaufwand kalkuliert. Der damit verbundene höhere Zeitaufwand in der Fallbearbeitung wird zur Kenntnis genommen.
     
  3. 4. Entsprechend der Aufforderung des RPA wird eine rechtliche Klärung des Sachverhaltes zum Thema Gebührenfestlegung Gutachterausschuss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Argumente weiterhin verfolgt. Bis zur abschließenden Klärung wird die bestehende Gebührensatzung weiterhin angewandt.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung

des Kreises Segeberg 2014 und 2015,

hier: Fachdienste Kreisplanung und Bauaufsicht des FB IV:

 

Der Hauptausschuss hat die Beratung der Prüfbemerkungen aus dem Jahresbericht 2014/15 an die Fachausschüsse verwiesen. Für den Fachbereich IV/den Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur ergeben sich daraus die nachfolgenden Beratungspunkte:

 

Fachdienst Kreisplanung:

  1. 1. Städtebaulichen Planung  im Rahmen eines Betriebes  gewerblicher Art, seit 2006

Aufgrund einer in der Vergangenheit nach Ermittlungen des RPA festgestellten Unterdeckung des „BgA Bauleitplanung“ sollte gemäß Prüfungsbericht RPA im Zuge einer stetigen Aufgabenkritik zeitnah über die Zukunft dieser freiwilligen Leistung beraten werden. Das RPA fordert die Verwaltung/Politik dazu auf, eine Grundsatzentscheidung nachvollziehbar zu treffen und zu dokumentieren. (S. 176, Prüfbericht)

 

  1. 2. Im Bereich Tiefbau wurden durch das RPA die Vergabe und Abrechnung von Ingenieurleistungen geprüft. Die bis zum Prüfungszeitpunkt bestehende Praxis des Fachdienstes,  ihm bekannte Ingenieurleistungen aufgrund guter Leistungserfahrungen, zwar  im Wechsel, jedoch ohne Wettbewerbsangebote,  zu beauftragen wird kritisiert, wobei  preisrechtlich verbindlich nach der HOAI etwa die Hälfte der Ingenieurleistungen sind.

 

FD Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gutachterausschuss:

  1. 3. Die Verwaltung bleibt durch das RPA aufgefordert die Gebührensätze Bauaufsicht in der „Internen Richtlinie zur Gebührenermittlung einzelner Tarifstellen“ neu zu kalkulieren. Eine entsprechende Gebührenkalkulation befindet sich in der fachinternen Abstimmung und ist zum 01.07.2017 geplant.

 

  1. 4. Das RPA hält in Bezug auf die Gebührenfestlegung der Gutachterausschüsse an seiner bisherigen  Stellungnahme fest, der zu Folge die Gebührensatzung des Kreises als rechtswidrig angesehen wird. Es mangele an einer gesetzlichen Grundlage. Eine bestehende und mit Datum vom 16.07.2017 novellierte Landesverordnung reiche nicht aus, um die Befugnis zum Erlass eigener Gebührensatzungen zu begründen. Das RPA fordert die Verwaltung auf eine rechtliche Klärung der widerstreitenden Auffassungen einzuholen. (S.197, Prüfbericht)

 

Wegen der Einzelheiten wird auf den Bericht des RPA über die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung des Kreises Segeberg für die Haushaltsjahre 2014-2015  und den mündlichen Vortrag verwiesen. 

 

 

Ergänzende Begründung FD 6100 zu Ziff. 1:

 

Mit der BgA-Gründung Ende 2013 wurde in enger Zusammenarbeit zwischen den FD 20.00 und 61.00 eine vollständige und sachgerechte Erfassung aller relevanten Erträge und Aufwendungen über MACH eingerichtet, die - beginnend mit dem Haushaltsjahr 2014 - erstmals eine vollständige und realistische Bilanzierung und Kostenüberwachung erlaubt und die für die interne Kalkulation und Bilanzierung maßgeblich ist. Dabei ist eine jahresübergreifende Bilanzierung erforderlich, da sich die Projekte in der Regel über mehrere Jahre erstrecken, das Auftragsvolumen und die Auftragsinhalte immer wieder größeren Schwankungen unterworfen sind und die daraus resultierenden Erträge entsprechend jährlich variieren. Eine auf dieser Grundlage erstellte Bilanz der ersten drei Betriebsjahre 2014-2016 weist einen Überschuss von 26.485 € aus (Anlage).

 

Auch die Planzahlen für 2017 gehen von einem Überschuss in Höhe von ca. 24 TEUR aus, wobei derzeit zu erwarten ist, dass dieses Ergebnis sogar noch übertroffen wird, denn bereits im 1. Quartal wird das Ertragssoll zu ca. ⅔ erreicht werden. Hierbei ist auch von Bedeutung, dass seit dem Abrechnungsjahr 2016 nahezu ausschließlich Honorarverträge abgerechnet werden, die auf Grundlage der HOAI 2013 abgeschlossen wurden, die deutlich auskömmlichere Honorarsätze enthält. Und ein stabiler Auftragsbestand lässt eine Verstetigung dieser Entwicklung für die Folgejahre erwarten. Daraus ist ersichtlich, dass diese Aufgabe aktuell kostendeckend ist und dies voraussichtlich auch zukünftig sein wird.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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