Drucksache - DrS/2016/216-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Voraussichtliche Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum 01.01.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan Hauke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.12.2016
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt; im Stellenplan 2017 sind zusätzliche 2,0 VZ (E9) im Teilplan 341 bereitzustellen. Diese Stellen sind zur sofortigen Besetzung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes freizugeben. Weiterhin sind 0,5 VZ mit Sperrvermerk aufzunehmen. Der Sperrvermerk ist aufzuheben, sofern die Fallzahlensteigerung durch das Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes mehr als 75 % beträgt.
Sachverhalt
Sachverhalt: Mit der Drucksache Drs/2016/216 wurde der Jugendhilfeausschuss über die Ankündigung der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) informiert. Zum damaligen Zeitpunkt konnte nur Bezug genommen werden auf Pressemitteilungen, welche die Aufhebung der Altersgrenze und der Höchstbezugsdauer ankündigten. Weitere Änderungen, z.B. bei der Einkommensanrechnung, waren nicht ersichtlich, wurden aber erwartet. Ein Gesetzesentwurf lag noch nicht vor. Insofern wurde in der genannten Drucksache darum gebeten, dass erst im Rahmen des Hauptausschusses, nach Vorlage des Gesetzesentwurfes, über den genauen Bedarf berichtet wird.
Zwischenzeitlich wurde am 18.11.2016 durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig- Holstein der Gesetzentwurf zur Änderung des UVG übersandt (Anlage). Aus diesem ist nunmehr ersichtlich, dass es tatsächlich nur bei den bereits benannten Änderungen zur Altersgrenze (Änderung § 1UVG) und zur Höchstbezugsdauer (Wegfall § 3 UVG) geben wird. Die abschließende Beratung im Bundesrat wird am 16.12.2016 erfolgen.
Insofern kann tatsächlich eine simple Ableitung aus den bestehenden Fallzahlen erfolgen. Eine darüber hinaus gehende Betrachtung von Prozessen, neuen oder wegfallenden Aufgaben, etc. ist nicht erforderlich.
Aktuell stehen 2,75 VZ (davon 2,5 VZ besetzt) für die Bearbeitung von ca. 1.400 laufender Zahlfälle zur Verfügung.
Hier wird nach wie vor grundsätzlich von einer Fallzahlensteigerung in Höhe von ca. 75 % ausgegangen. In einer Stellungnahme der Bundesvereinigung kommunalen Spitzenverbände (Anlage) wird nunmehr von einer Verdoppelung bis hin zu einer Verdreifachung gesprochen. Letzteres wird von hier als nicht plausibel erachtet und eine Verdoppelung als maximale Fallzahlsteigerung erwartet. Bedauerlicherweise ist die Ermittlung dieser Prognosen nicht weiter erläutert und kann daher von hier nicht nachvollzogen werden. Zumindest macht diese Stellungnahme deutlich, wie wenig valide die Folgen der Gesetzesänderung abzuschätzen bzw. zu prognostizieren sind.
Aus diesem Grunde wird um die Bereitstellung folgender Stellenanteile gebeten:
- 2,0 VZ (entspricht 75% von 2,75 VZ) zur sofortigen Besetzung zum Inkrafttreten des geänderten Gesetzes (voraussichtlich 01.01.2017)
- 0,5 VZ mit Sperrvermerk zur Freigabe bei entsprechend unerwarteter Fallzahlensteigerung über 75 % nach Inkrafttreten des geänderten Gesetzes
Durch die Bereitstellung einer weiteren 0,5 VZ mit Sperrvermerk wird eine Vorsorge für den Eintritt der maximalen Fallzahlensteigerung gesehen, welches der Verwaltung den ggf. nötigen Handlungsspielraum gibt. Die Personalkosten werden entsprechend für diese 0,5 VZ im Jahr 2017 für 6 Monate berücksichtigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Personalkosten für 2,5 VZ (E9) in Höhe von 146.250,- EUR in 2017, in den Folgejahren 162.500,- EUR/p.a. |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan:341 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
x | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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152,6 kB
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