Inhalt
ALLRIS - Auszug

01.12.2016 - 3.7 Voraussichtliche Änderungen im Unterhaltsvorsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Landrat erklärt, dass auf Bundesebene noch keine Einigung zustande gekommen sei, ob die Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01.01. oder 01.07.2017 in Kraft treten werde. Auch sei unklar, ob bei einem Inkrafttreten zum 01.07.2017 eine Rückwirkung zum 01.01. vereinbart werde. Durch die Ungewissheit sei es notwendig, ggfs. die Stellen bereits zum 01.01. einzuplanen.

Herr Heinze erläutert auf Nachfrage, dass eine Berechnung der dadurch entstehenden Mehrzahl von Fällen aufgrund der Verschiedenartigkeit der Einzelfälle nicht möglich sei.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt; im Stellenplan 2017 sind zusätzliche 2,0 VZ (E9) im Teilplan 341 bereitzustellen. Diese Stellen sind zur sofortigen Besetzung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes freizugeben. Weiterhin sind 0,5 VZ mit Sperrvermerk aufzunehmen. Der Sperrvermerk ist aufzuheben, sofern die Fallzahlensteigerung durch das Gesetz zur Ausweitung des  Unterhaltsvorschussgesetzes mehr als 75 % beträgt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12 Ablehnung: -Enthaltung: -

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage