Drucksache - DrS/2016/204
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Verträge mit den Volkshochschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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15.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
- Die Volkshochschulen im Kreis Segeberg werden in den Jahren 2017 ff. mit jährlich 105.000,- EUR für die in der Vorlage genannten Angebotsbereiche des Zuschussvertrags bis 31.12.2021 gefördert.
- Die Volkshochschulen verpflichten sich, jährlich im jeweiligen Ausschuss über die Arbeit zu berichten.
- Die Verwaltung wird mit dem Abschluss entsprechender Förderungsverträge beauftragt.
- Der Zuschuss von 20.000,- EUR ist aufgrund der Flüchtlingssituation jährlich kündbar.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die aktuell gültigen Verträge zur Förderung der 14 Volkshochschulen im Kreis Segeberg laufen zum 31.12.2016 aus.
Mit Schreiben vom 06.10.2016 (geändert am 19.10.2016) wird durch die Kreisarbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Kreis Segeberg die Fortführung der Förderung über das Jahr 2016 hinaus beantragt, bei gleichzeitiger Erhöhung des bisherigen Zuschusses in Höhe von 85.000,- EUR auf dann 125.000,- EUR p. a. (Die beantragte Erhöhung beträgt insgesamt 40.000,-- EUR p. a. Beantragt ist die finanzielle Erhöhung der vier hauptamtlich geführten Volkshochschulen pro Standort um 10.000,-- EUR; siehe Antrag der Volkshochschulen).
Vor allem die hauptamtlich geführten Volkshochschulen beschreiben einen deutlichen Mehraufwand im Bereich der Arbeit mit Flüchtlingen. Die Volkshochschulen in den Umlandgemeinden werden von diesen vier Volkshochschulen in der Umsetzung von Integrationsangeboten (im Rucksackverfahren) unterstützt.
Viele Sprachkurse und durchgeführte Maßnahmen haben nur einen sehr geringen Betrag von sogenannten Overheadkosten, wie z.B. räumliche und personelle Infrastruktur, inkludiert.
Auch die Sprachkurse durch den Kreis Segeberg sind nicht mit struktureller Förderung versehen, sondern bilden ausschließlich eine Inhaltsfinanzierung von Sprachkursen.
Eine Strukturförderung, zeitlich befristet mit der Notwendigkeit von erhöhtem Flüchtlingsaufkommen, ist ein Paradigmenwechsel in der Bezuschussung der Volkshochschulen, gleichzeitig aber auch ein Anerkenntnis der Notwendigkeit der geleisteten Integrationsarbeit.
Volkshochschulen sind eine wichtige Säule von Bildung im Kreis Segeberg (hier: Erwachsenenbildung) und somit auch ein Schlüssel für gelingende Integration.
Die Verwaltung erkennt die Notwendigkeit einer zeitlich befristeten Strukturförderung (jährliches Kündigungsrecht bei Nicht mehr Vorliegen von Flüchtlingssituationen) an.
Die Verwaltung schlägt dabei eine Strukturförderung von 50 % der beantragten Summe vor (d. h. 5.000,- EUR pro hauptamtlichen Standort, d. h. insgesamt 20.000,- EUR p. a.).
Die Kommunen haben einen hohen Nutzwert von dem Angebot der jeweiligen Volkshochschule. Dadurch haben sie einen Teil der zusätzlichen Ressourcen als wichtiger Förderer der Volkshochschulen zu tragen. Eine gemeinsame finanzielle Verantwortung zwischen den Kommunen und dem Kreis ist für die gemeinsame Aufgabe der Integration von Flüchtlingen und dem Aufbau der dadurch notwendigen Rahmenbedingungen anzustreben. Eine jährliche Berichtsvorlage der Volkshochschulen als verpflichtendes Element in den Ausschüssen sichert der Politik die jährliche Überprüfung der weiterhin notwendigen zusätzlichen Mittel.
Die Verwaltung schlägt vor, den Vertrag mit den Volkshochschulen mit einer fünfjährigen Laufzeit zu versehen, aber mit einem jährlichen Kündigungsrecht für die 20.000,-- EUR Strukturförderung für Integration zu versehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| jährliche Aufwendungen in Höhe von 85.000,- EUR, welche vollumfänglich im Haushaltsentwurf berücksichtigt sind; im Falle einer Zustimmung zu der beantragten Erhöhung müssten weitere 20.000,- EUR über die Änderungsliste eingeworben werden |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 271 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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165,8 kB
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