15.11.2016 - 3.2 Verlängerung der Verträge mit den Volkshochschulen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Di., 15.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die SPD- und die Piraten-Fraktion haben einen Änderungsantrag zu dieser Beschlussvorlage vorgelegt, die dem Protokoll beiliegen.
Herr Kölln erklärt, dass der Kreis Segeberg einen Drei-Jahres-Vertrag mit den Volkshochschulen habe, der nun auslaufe. Es gebe aufgrund der Flüchtlingssituation viele Integrationskurse und man wolle die finanzstarken Kurse weiterführen. Inzwischen gebe es zudem viele festangestellte Kräfte, sodass ein Zuschuss von 10.000 Euro jährlich je Standort angemessen erschiene. Eine jährliche Kündigungsfrist sowie ein jährlicher Bericht würden für optimale Transparenz sorgen.
Der Vorsitzende erklärt, dass den Volkshochschulen eine große Bedeutung zukomme, da hier junge sowie alte Menschen integriert würden. Der vorliegende Beschlussvorschlag reiche nicht aus, sondern 10.000 Euro je Standort, also 40.000 Euro, mit einer jährlichen Kündigungsfrist seien angemessen.
Frau Huffmeyer erläutert, dass sie sich aufgrund der Flüchtlingssituation dem Vorschlag von 40.000 Euro jährlich anschließe.
Frau Würfel erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Ein Betrag von 40.000 Euro, kombiniert mit einer Teuerungsrate von 5%, damit die Kurse nicht benachteiligt würden, sei vorgesehen.
Frau Beyer und Herr Schulz erklären, dass sie den Antrag der SPD-Fraktion befürworteten.
Der Vorsitzende stellt den weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen und die Beschlussvorlage dementsprechend geändert.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
- Die Volkshochschulen im Kreis Segeberg werden in den Jahren 2017 ff. mit jährlich 129.250,- EUR (5% Teuerungsrate und 40.000 EUR aufgrund der Flüchtlingssituation) für die in der Vorlage genannten Angebotsbereiche des Zuschussvertrags bis 31.12.2021 gefördert.
- Die Volkshochschulen verpflichten sich, jährlich im jeweiligen Ausschuss über die Arbeit zu berichten.
- Die Verwaltung wird mit dem Abschluss entsprechender Förderungsverträge beauftragt.
- Der Zuschuss von 40.000,- EUR ist aufgrund der Flüchtlingssituation jährlich kündbar.
Anlagen zur Vorlage
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