Drucksache - DrS/2016/223
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die investive Sportförderung ab dem Jahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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15.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Für die Jahre 2017 bis 2019 werden zusätzliche Mittel für die investive Sportförderung in Höhe von 240.000 EUR zur Verfügung gestellt (insgesamt 480.000EUR p.a.).
Die Mittel sind in den Vertrag mit dem Kreissportverband Segeberg e.V. aufzunehmen.
Das Sportstättenkataster 2017 macht die Planungen bis 2019 deutlich und wird auch für die Zeit 2019ff. Planungsgrundlagen liefern.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2007 hat der Kreis Segeberg durch Vertrag die Bearbeitung der investiven Sportförderung zur eigenverantwortlichen Vergabe nach den „Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ an den Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) übergeben.
Nach Ziffer 1.1 der benannten Richtlinie fördert der Kreis Segeberg Investitionen im Bereich des Sports auf Grundlage einer vom Kreistag jährlich zu beschließenden Prioritätenliste;
zurzeit aufgrund entsprechender Budgetbeschlüsse mit Kreismitteln in Höhe von jährlich 240.000 EUR. Die Förderhöhe besteht seit 2006 nahezu unverändert.
Der Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) hat in einem Antrag vom 12.10.2016 eine Erhöhung der investiven Sportförderung auf insgesamt 480.000 EUR für die Jahre 2017-2019 beantragt.
Dem KSV liegen diverse Anträge für Sanierungen und Neubauten vor, sodass die Anträge über mehrere Jahre gestreckt werden müssten, oder aber die Sportvereine nur geringere finanzielle Hilfe zu erwarten hätten (siehe Anlage).
Die Kommunen und Sportvereine unternehmen deutliche finanzielle Anstrengungen zur Sanierung der Sportstätten. In den kommenden Jahren sind weitere Zuwendungsanträge in erheblicher Höhe zu erwarten bzw. liegen bereits vor.
Es ist seit Jahren deutlich, dass Sportstätten im Kreis Segeberg an vielen Orten sanierungs- oder erneuerungsbedürftig sind und diese Erneuerung keinen weiteren Aufschub duldet.
Sportvereine sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Ehrenamt, Bürgern und der Politik. Integration ist dabei ein wichtiges Kernkriterium. Die notwendigen baulichen Anlagen und Sportgeräte müssen dafür vorhanden sein.
Die finanzielle Förderung des Sports landesseitig erfolgt in Schleswig-Holstein seit 08. Februar 2013 nach dem Gesetz zur Ausführung des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 01. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 64), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften vom 20. Januar 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 23).
Von den Zweckabgaben sind acht Prozent, mindestens acht Millionen Euro für die Förderung des Sports zu verwenden. Davon sind 90 Prozent für den Landessportverband e. V., acht Prozent für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports und zwei Prozent für die Förderung des außerunterrichtlichen Schulsports bestimmt.
Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen.
Die Höhe der Landesmittel für den Kreis Segeberg variieren jeweils nach Antragsvolumen der Vereinsanträge.
Die Verwaltung erkennt die Notwendigkeit einer Verdoppelung der investiven Mittel für Sportförderung auf nunmehr 480.000EUR befristet von 2017 bis 2019 an.
Fördert man mit den bisherigen Mitteln weiter, würde eine erhebliche Streckung und Bindung der Mittel der investiven Sportförderung bis in das Jahr 2021 entstehen. Weitere Förderanträge könnten dann nicht mehr bedient werden. Eine Verringerung der Förderquoten ist momentan durch die Richtlinie nicht möglich und wäre aus Sicht der Verwaltung nicht sachgerecht.
Der Kreissportverband Segeberg e.V. stellt in der Anlage ebenfalls dar, wie die Förderungssummen und Streckungen in den Folgejahren verlaufen würden, sollte die bisherige Fördersumme weiterhin gewährt werden.
Durch das Sportstättenkataster, welches in 2017 vorgelegt wird, ist ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Planungsphase 2017 bis 2019 und auch für die Jahre 2019ff zu erstellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Änderungen sind im Sachverhalt dargestellt. Diese werden über die Änderungsliste dem Kreistag vorgelegt.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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119,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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93,1 kB
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