Bericht der Verwaltung - DrS/2016/209
Grunddaten
- Betreff:
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Urteil des Oberverwaltungsgericht Schleswig: Negierung von Ansprüchen der Kreise gegenüber Gemeinden auf Zahlung von Schulkostenbeiträgen bei Besuch eines Förderzentrums Geistige Entwicklung (hier: § 111 Abs. 1 Satz 1 SchulG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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15.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig verneint einen Anspruch der Kreise gegenüber Gemeinden auf Zahlung von Schulkostenbeiträgen.
Kreise, die Träger von Förderzentren mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ sind, haben gegenüber Gemeinden keinen Anspruch auf Zahlung von Schulkostenbeiträgen für den Besuch des Förderzentrums durch die im Gemeindegebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler. Das Schulgesetz (SchulG) enthält keine Anspruchsgrundlage, auf die sich die Kreise stützen könnten. Es regelt in § 111 Abs. 1 Satz 1 SchulG lediglich einen Schulkostenausgleich zwischen Gemeinden und nicht zwischen Kreis und Gemeinde.
Dies hat der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts am 22. September 2016 in zwei Musterverfahren der Kreise Dithmarschen und Herzogtum Lauenburg gegen die Stadt Meldorf und die Gemeinde Düchelsdorf nach mündlicher Verhandlung entschieden (Az. 3 LB 20/15 und 3 LB 22/15) und damit die angefochtenen Urteile des Verwaltungsgerichts bestätigt.
