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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Hauptausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt den Abschluss des ersten Änderungsvertrags zum Öffentlich-Rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Segeberg an die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt vom 26.11.2013/05.12.2013 in der von Stadt- und Kreisverwaltung ausgehandelten Fassung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII sind mittels öffentlich-rechtlichen Vertrages vom Kreis Segeberg auf die Stadt Norderstedt übertragen worden. Der zurzeit gültige Vertrag wird als Anlage 1 (Kopie Amtsblatt Schleswig-Holstein vom 24.02.2014) zu dieser Vorlage übersandt.

Die letzten Verhandlungen des öffentlichen-rechtlichen Vertrages erfolgten in 2013 und sahen eine Revision nach 3 Jahren vor.

Aus diesem Grund wurden im April 2016 die Revisionsverhandlungen zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt unter Leitung der Fachbereichsleiterin für Soziales, Jugend, Bildung und Gesundheit des Kreises Segeberg, Karin Grandt, und der zuständigen Norderstedter Sozialdezernentin, Stadträtin Anette Reinders, aufgenommen. Im Auftaktgespräch wurde die Bildung von zwei Arbeitsgruppen vereinbart:

  1. Jugendhilfe gemäß SGB VIII, hier insbesondere Hilfen zur Erziehung 
  2. Kindertagesbetreuung, hier insbesondere Tagespflege und Sozialstaffelermäßigungen.

Die Verhandlungen wurden am 21.07.2016 abgeschlossen. Im Vergleich zum bisher gültigen Vertrag wurden folgende Änderungen vereinbart:

Bereich Jugendhilfe; Hilfen zur Erziehung u.a.:

  • Grundlage der Berechnungen des Ausgleichsbetrages ist das Rechnungsergebnis 2015.
  • Bei den Einzelfallhilfen erfolgt die Berechnung auf Grundlage von Netto-Kosten, d.h. Einnahmen aus Kostenerstattungen von anderen Jugendämtern sowie Kostenbeiträge von Eltern blieben bisher unberücksichtigt, werden aber nun gegengerechnet.
  • Die Personalkosten werden an Hand der Personalkostenplanungen 2016 berücksichtigt (bei ganzjähriger Besetzung sowie bereits feststehender Tarifsteigerungen).
  • Kosten für Sozialraumorientierung (SRO) werden ebenso inkludiert wie die Fortbildungskosten für die Mitarbeiter/innen.
  • Die Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer werden als Sondereffekt betrachtet und fließen nicht in die pauschale Erstattung des Kreises ein, da diese Kosten nach Bundesrecht der 100%igen Kostenerstattung durch das Land unterliegen. Sollte dies auf Grund von z.B. Regelungen des Landes nicht der Fall sein, erfolgt eine Spitzabrechnung dieser Hilfen mit dem Kreis, welcher dann die Differenz erstattet.
  • Als Grundlage der Erstattung wird am bestehenden Berechnungsmodell festgehalten, so dass die Einzelfall- und Personalkosten des Kreises Segeberg je Jugendeinwohner (JEW) mit der Anzahl der Norderstedter JEW multipliziert werden.


Damit ergeben sich für den Bereich der Einzelfallhilfen nach dem SGB VIII die folgenden Beträge:

 

Kreis Segeberg

(39.905 JEW)

Stadt Norderstedt

(13.342 JEW)

Nettokosten Einzelfallhilfen pro JEW

(einschl. SRO)

412,68 €

(389,36 €)

386,94 €

(446,99 €)

Personalkosten je JEW

117,51 €

(92,11 €)

143,34 €

(115,40 €)

Gesamtkosten je JEW

530,19 €

(481,47 €)

530,28 €

(562,39 €)

In Klammern: Werte aus Verhandlungen 2013; bei den Einzelfallhilfen wurde in 2013 noch

von Brutto-Kosten ausgegangen, d.h. Einnahmen aus Kostenerstattungen von anderen Jugendämtern und Kostenbeiträgen von Eltern blieben bisher unberücksichtigt.

 

Dieses Ergebnis führt zu einer Erhöhung des vom Kreis an die Stadt zu zahlenden Ausgleichsbetrages für Einzelfallhilfen, inkl. Personalkosten und SRO-Aufwendungen, auf 7.073.794,- EUR (bisher: 6.355.404,- EUR).

Bereich Kindertagesbetreuung: Tagespflege und Sozialstaffelermäßigungen

  • Der Kreisanteil am Zuschuss an den Verein Tagespflege wird auf 34.500,- Euro erhöht, dies entspricht 50% des aktuellen Zuschusses der Stadt Norderstedt an den Verein i.H.v. 79.000,- Euro (Kreisanteil abzgl. 5.000 Euro wg. Anerkennung eines geringeren Verwaltungsstundenbedarfs).
  • Der Ausgleichsbetrag für die Kosten der Grundqualifikation sowie für Kranken-, Pflege-, Renten- u. Unfallversicherung der Tagesmütter wird auf Grundlage der Rechnungsergebnisse 2015 auf 95.500,- Euro erhöht.
  • Für die Sozialstaffel Tagespflege und die Kreisbezuschussung der Elternbeiträge wird der Ausgleichsbetrag auf Grund des Rechnungsergebnisses auf 638.000,- Euro erhöht.
  • Der Ausgleichsbetrag für die Sozialstaffelermäßigung im Kita-Bereich bleibt auf Grund der unterveränderten Gebührenhöhe und annähernd gleichbleibender Platzzahlen (zusätzliche Plätze Krippe/Elementar, weniger Plätze im Hort) unverändert bei 1.410.200 Euro
  • Die Personalkosten werden an Hand der Personalkostenplanungen 2016 berücksichtigt (bei ganzjähriger Besetzung sowie bereits feststehender Tarifsteigerungen)
  • Für die Kostenausgleichsfälle mit Hamburg wird auf Grund der schlechten Prognostizierbarkeit weiterhin an der bestehenden Spitzabrechnung festgehalten.

Dieses Ergebnis führt zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrag auf 2.243.200,- EUR (bisher: 2.045.900,- Euro) zuzüglich eines gesonderten Betrages aus dem Kostenausgleich mit der Stadt Hamburg (Spitzabrechnung).

Neben der Anpassung der Ausgleichsbeträge wurden folgende Änderungen vereinbart:

  • Die Änderungen treten rückwirkend zum 01.03.2016 in Kraft.
  • Die Revisionslaufzeit wird von 3 auf 5 Jahre verlängert.
  • Innerhalb dieses Zeitraumes kann durch beide Vertragsparteien eine Anpassung auch verlangt werden, wenn sich durch Änderung von Landesrecht oder Rechtsprechung der Aufgaben- und Leistungsumfang mehr als unwesentlich verändert (bisher nur bei Änderung Bundes- und EU-Recht).
  • Eine Anpassung kann durch die Stadt Norderstedt auch gefordert werden, wenn nach Abschluss der Vereinbarung durch eine Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt veränderte Gebühren zu höheren Ausgleichszahlungen des Kreises für Sozialstaffelermäßigungen führen würden.

Der zwischen den Verwaltungen abgestimmte Entwurf eines ersten Änderungsvertrags wird als Anlage 2 übersandt. Die Verhandlungen fanden in einer konstruktiven Atmosphäre statt. Insgesamt ist hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen festzustellen, dass die Revision zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrages i.H.v. 915.690,- EUR zugunsten der Stadt Norderstedt p.a. (bzw. für 2016 anteilig) geführt hat..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Jährliche Mehraufwendungen für Ausgleichszahlungen des Kreises an Norderstedt in Höhe von rund 916 TEUR ab dem Jahr 2017, überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für das Jahr 2016 in Höhe von rund 763 TEUR (entspricht 10/12 des Jahresbetrags)

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

X

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

763.075 Euro für das Jahr 2016

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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