Drucksache - DrS/2016/132
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag zum transparenten und geregelten Umgang mit der Nicht-Öffentlichkeit; Antrag der Piratenfraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Piraten-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.06.2016
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Piratenfraktion beantragt, der Hauptausschuss möge beschließen und dem Kreistag zum Beschluss empfehlen:
Der Kreistag verpflichtet sich und alle Ausschüsse dazu, möglichst wenige Beratung in nichtöffentlicher Sitzung durchzuführen und gleichzeitig nichtöffentliche Beratungen so transparent wie möglich darzustellen.
Dabei sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Modalitäten bei Einladung in Bezug auf voraussichtlich nichtöffentliche Tagesordnungspunkte
Den Mitgliedern des Kreistages bzw. den Ausschussmitgliedern wird mit der Einladung möglichst schon mitgeteilt, welche Tagesordnungspunkte voraussichtlich nichtöffentlich behandelt werden müssen und aus welchen Grund dies zu geschehen hat. Antragsteller werden gebeten, dies bei einer Antragsstellung, insbesondere nach Zugang der Sitzungseinladung, ebenfalls zu begründen, wenn die nichtöffentliche Behandlung erforderlich ist. Die Begründung hat so zu erfolgen, dass diese veröffentlicht werden kann.
Die Titel der Tagesordnungspunkte sind nach Möglichkeit so zu formulieren, dass diese in der öffentlichen Tagesordnung enthalten sein können.
Es ist außerdem zu versuchen die Beratungsgegenstände, welche berechtigter Weise in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müssen, sinnvoll zu isolieren, um die Nicht-Öffentlichkeit möglichst gering zu halten.
- Ablauf der Beschlussfassung von nichtöffentlichen Sitzungsteilen
Die Beschlussfassung zur nichtöffentlichen Behandlung kann zu Beginn der Sitzung unter dem Punkt „Genehmigung der Tagesordnung“ stattfinden. Eine Abstimmung hierüber kann auch „en bloc“ geschehen. Vor einer solchen „en bloc“-Abstimmung sind aber die Tagesordnungspunkte mit ihrem Titel und ggf. Nummer zu benennen und die Frage zu stellen, ob ein Mitglied des Kreistages oder des Ausschusses zur nichtöffentlichen Behandlung eines Antrages Redebedarf hat. Ist dies der Fall, wird dieses Verfahren für jeden relevanten Tagesordnungspunkt einzeln durchgeführt.
Sobald Redebedarf zur Beschlussfassung über die Nicht-Öffentlichkeit für einen Tagesordnungspunkt besteht, ist die Beratung für diesen Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung durchzuführen.
- Veröffentlichung von in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Beschlüssen
Nach der Wiederherstellung der Öffentlichkeit, sollten die getroffenen Beschlüsse für das Protokoll benannt werden. Hierbei kann der Beschluss auch soweit anonymisiert oder verallgemeinert wiedergegeben werden, dass daraus nicht auf den Teil des Inhalts geschlossen werden kann, der zur nichtöffentlichen Beratung geführt hat.
In den Tagesordnungen von Sitzungen ist unter Formalien der Punkt „Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem letzten nichtöffentlichen Sitzungsteil“ einzufügen. Diesem Tagesordnungspunkt ist eine vollständige Liste aller angenommenen und abgelehnten Beschlüsse inklusive Abstimmungsergebnis und einer Begründung für die Nicht-Öffentlichkeit anzufügen. Auch hier können die unter Punkt 1 aufgeführten Regelungen zur Anonymisierung oder Verallgemeinerung angewendet werden. Bis zur Kenntnisnahme der entsprechenden Drucksache ist diese als nichtöffentlich einzustufen, um einen Widerspruch zu ermöglichen.
Sollten in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse überhaupt nicht veröffentlicht werden, weil Gründe des öffentlichen Wohls oder berechtigte Einzelinteressen dem entgegenstehen, ist entweder im Anschluss an die Beschlussfassung oder spätestens in der nächsten Sitzung bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes „Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem letzten nichtöffentlichen Sitzungsteil“ ein Beschluss zu.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Gemeindeordnung sind die Sitzungen der Vertretung öffentlich "soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern". Dieses Öffentlichkeitsprinzip ist eines der Grundpfeiler der Demokratie und ermöglicht den Menschen im größtmöglichem Umfang an der Politik teilzuhaben. Hierbei geht es nicht nur um Kontrolle, sondern auch um die Würdigung der Arbeit der ehrenamtlichen Volksvertreter. Eine maximale Öffentlichkeit könnte auch zur Vertrauensbildung in die Politik beitragen.
Um diesem Öffentlichkeitsprinzip gerecht zu werden, ist es hilfreich sich im Vorfeld schon überlegen zu können, ob man sich einer Argumentation zum Ausschluss der Öffentlichkeit anschließt, denn rechtlich gibt es hier keinen Spielraum - hier gibt es nur: Entweder muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden oder sie darf nicht ausgeschlossen werden. Die relativ ausführlichen Regelungen sollen das Prozedere für alle eindeutig strukturieren.
Viele dieser Punkte werden in der kommentierten Gemeindeordnung empfohlen oder sind sogar zwingend erforderlich einzustufen. Auch die Veröffentlichung der getroffenen Beschlüsse ist spätestens bis zur nächsten Sitzung erforderlich. Bislang ist leider nicht festgelegt wo dies erfolgt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,4 kB
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