Drucksache - DrS/2016/124
Grunddaten
- Betreff:
-
WKS GmbH - Entschädigung des Aufsichtsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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28.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt,
- für die Aufsichtsratsmitglieder der WKS GmbH wird – abweichend von der Geschäftsordnung des WKS-Aufsichtsrates – für die Aufsichtsratssitzungen im Zeitraum 01.01. bis 31.08.2016 ein Sitzungsgeld in Anwendung des § 1 Abs. 4 Satz 3 der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg für Kreistagsabgeordnete des Kreises Segeberg festgelegt. Der Gesellschaftervertreter der KSB GmbH wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH herbeizuführen.
- für die Aufsichtsratsmitglieder der verschmolzenen KSB/WKS GmbH wird für die Aufsichtsratssitzungen ab 01.09.2016 ein Sitzungsgeld in Anwendung des § 1 Abs. 4 Satz 3 der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg für Kreistagsabgeordnete des Kreises Segeberg festgelegt. Der Gesellschaftervertreter (Herr Landrat Schröder) wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH herbeizuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.
Der Aufsichtsrat der WKS GmbH hat in seiner Sitzung am 24.05.2016 die Zuständigkeit des Hauptausschusses des Kreises für die Festlegung eines Sitzungsgeldes in 2016 dem Grunde und der Höhe nach auf Basis der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg gesehen und um einen entsprechenden Verwaltungsvorschlag gebeten. Das Sitzungsgeld für die Kreistagsabgeordneten wird gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2b der Entschädigungsverordnung nach Maßgabe des Höchstsatzes gewährt und beträgt in Anwendung des § 1 Abs. 4 Satz 3 der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg vom 26.06.2008, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 11.03.2016, zurzeit 23,-- Euro pro Sitzung.
Zu 2.
Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) Ziffer (3) des Gesellschaftsvertrags-Entwurfes (Stand: 10.06.2016; nach Beratung im HA am 10.05.2016; siehe Allris-DrS/2016/077-2) beschließt die Gesellschafterversammlung der „neuen“ WKS GmbH über die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates. Die zukünftige Beteiligungsrichtlinie (DrS/2015/231-1) des Kreises Segeberg verweist hierzu auf die Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg, sofern keine satzungsmäßigen Regelungen vorliegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
Wird im Wirtschaftsplan der WKS GmbH abgebildet
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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