Drucksache - DrS/2016/120
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungsgemeinschaft Straßenbetriebsdienst: Budgetfestsetzung ab 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Falck, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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20.06.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.06.2016
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, regionale Entwicklung und Infrastruktur empfiehlt, dass der Hauptausschuss empfiehlt, dass der Kreistag beschließt, das Budget gemäß § 4 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Wahrnehmung der Aufgabe Straßenbetriebsdienst vom 08.12.2011 für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 neu entsprechend des aktualisierten Leistungskataloges (Anlage 3) auf einen Betrag von 3.160.000,00 Euro pro Jahr festzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Vertragliche Grundlagen:
Seit dem 01.01.2012 werden die Arbeiten auf der Basis des „Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ über die Wahrnehmung der Aufgabe „Straßenbetriebsdienst“ auf den Kreisstraßen und auf den Gemeindeverbindungsstraßen (ehemals GIK-Straßen)“ gemeinsam durchgeführt. Vorausgegangen waren jahrzehntelange Forderungen der politischen Gremien vom Kreis Segeberg und des WZV, durch intensivere Zusammenarbeit der beiden Bauhöfe die eingesetzten öffentlichen Mittel wirtschaftlich zu optimieren. Nach relativ erfolglosen Versuchen einer losen Kooperation der beiden Einsatzleitungen und anschließend einer gleichberechtigt geführten kommunalen Arbeitsgemeinschaft in den Jahren 2005 bis 2011 stellt die Verwaltungsgemeinschaft eine Zusammenarbeit dar, auf die sich die beiden höchsten Gremien – Kreistag und Verbandsversammlung – nach langen Verhandlungen im Jahr 2011 verständigt hatten.
Der WZV hat auf der Basis des Vertrages sämtliche Fahrzeuge und Geräte vom Kreis Segeberg gegen Zahlung des Restbuchwerts übernommen und in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in die Modernisierung des Fuhr- und Geräteparks, aber auch in die übrige Infrastruktur (z. B. Bau einer neuen Salzhalle für den gemeinsamen Winterdienst nach Aufgabe des Bauhofs Traventhal durch den Kreis) getätigt. WZV und Kreis Segeberg stellen ihre jeweiligen Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft bei; die Mitarbeiter bleiben aber arbeitsvertraglich bei den bisherigen Arbeitgebern.
Der Vertrag ist unbefristet abgeschlossen; jeweils nach fünf Jahren ist aber das Budget der kommenden fünf Jahre neu zu verhandeln. Die aktuelle Budgetfestlegung endet am 31.12.2016. Nach § 4 Abs. 3 des Vertrages hat der WZV spätestens 9 Monate vor Ablauf der 5-jährigen Budgetfestsetzung mit dem Kreis Budgetverhandlungen für die folgenden 5 Budgetjahre (1.1.2017 – 31.12.2021) aufzunehmen. Um genug Zeit zu haben, sind die ersten Gespräche bereits deutlich vor dieser Frist im Spätsommer 2015 aufgenommen worden.
Vergaberechtliche Fragestellungen:
Mit der Neufestlegung des Budgets ist keine Änderung des Vertrages verbunden. Das Vergaberecht muss in den Budgetfestlegungen zwischen Kreis und WZV im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft und des bestehenden Vertrages nicht angewandt werden, solange der Grundlagenvertrag nicht verändert wird.
Demgegenüber ist das Vergaberecht zwingend anzuwenden, wenn die Meinung durchgreift, es handele sich um eine unwirtschaftliche Konstellation. Sobald es darum geht, einen „wirtschaftlicheren Preis“ erzielen zu können, ist das Vergaberecht - auch vor dem Hintergrund der seit Vertragsabschluss durch den EUGH mittlerweile verschärften Rechtsprechung zu diesem Thema - strikt anzuwenden.
In Anbetracht des finanziellen Volumens der zu vergebenden Leistung wäre eine EU-weite Ausschreibung erforderlich, die den neuen, seit 18.04.2016 geltenden Vergaberechtsbestimmungen entsprechen müsste. Dafür müsste zunächst ein Anbieter ausgeschrieben werden, der für die Durchführung eines EU-weiten Vergaberechtsverfahrens für den Kreis zu beauftragen wäre. Über die Ergebnisse eines solchen Verfahrens ist eine Prognose kaum möglich. Es sind zurzeit keine Anbieter bekannt, die sämtliche Leistungen eines umfassenden Straßenbetriebsdienstes umfassend im Angebot hätten.
Vor diesem Hintergrund hat die „Verwaltungsgemeinschaft Straßenbetriebsdienst“ aus Kreis und WZV die grundlegende Entscheidung getroffen, am bestehenden Vertrag festzuhalten und die Neufestlegung des Budgets an Hand von Leistungs- und Qualitätsparametern vertragsgemäß vorzunehmen.
Bisherige Zusammenarbeit der Verwaltungsgemeinschaft, durchgeführte Arbeiten:
In regelmäßigen Abständen finden Besprechungen zwischen der Einsatzleitung und der Abteilungsleitung und den Straßenwärtern (monatlich) unter Beteiligung des Tiefbauamtes des Kreises Segeberg statt. Weiterhin erfolgt eine Kontrolle und Hilfestellung durch den technischen Leiter an den einzelnen Arbeitsstätten vor Ort. Turnusgemäß wurden in den vorgegebenen Abständen die einzelnen Leistungen erbracht. In Abstimmung mit der Kreisverwaltung wurden die Splitt- und Asphaltarbeiten sowie Radwegreparaturen ausgeführt.
Als Neuerung bei der Verwaltungsgemeinschaft ist die Durchführung einer regelmäßigen Baum-kontrolle zu benennen. Bis Ende des Jahres 2014 wurden auf den Kreisstraßen 40.811 Bäume eingemessen und von den Baumkontrolleuren fachtechnisch erfasst. Parallel finden nunmehr auch die Regelkontrollen statt.
Personal:
Um die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß ausführen zu können, standen Anfang Januar 2012 insgesamt 37 Straßenwärter vom Kreis Segeberg und WZV zur Verfügung. Zwischenzeitlich wurden bisher fünf neue Straßenwärter eingestellt. Um das altersbedingte Ausscheiden von Mitarbeitern zu kompensieren, wird pro Jahr mindestens ein Lehrling als Straßenwärter ausgebildet.
Geräte- und Maschinentechnik:
Im laufenden Budgetzeitraum sind regelmäßig Investitionen in neue Geräte- und Maschinentechnik getätigt worden. Einige Maschinen und Geräte sind neu in den Fuhrpark aufgenommen worden: Das Investitionsvolumen des WZV allein für das Jahr 2014 betrug z. B. ca. 650.000 Euro.
Budget und Leistungskatalog:
Die Unterhaltungsarbeiten erfolgen anhand eines festgelegten Leistungskataloges. Das Gesamtbudget der Verwaltungsgemeinschaft für die Kreisstraßen wurde vom Kreis Segeberg für den Zeitraum von 2012 bis 2016 auf 15.000.000 Euro bestimmt. Somit stehen pro Jahr 3.000.000 Euro zur Verfügung. In dem jährlichen Budget von 3.000.000 Euro sind Winterdienstkosten in Höhe von 461.500 Euro enthalten. Nach Vertrag sind die beiden Teilbudgets für Unterhaltung und Winterdienst getrennt zu betrachten; festgestellte Über- und Unterschreitungen sind aber gegenseitig deckungsfähig. Das hat sich in den vergangenen vier Jahren bewährt – so ist nach vier Jahren Verwaltungsgemeinschaft festzustellen, dass nach anfänglichen deutlichen Unterschüssen nunmehr mit einem kleinen saldierten Überschuss von rund 30.000 Euro aus den Vorjahren in das Jahr 2016 gestartet werden konnte. Eine komprimierte Darstellung zur Abwicklung des Budgets enthält die Anlage 1.
Budget ab 2017
Aufgrund von Neuerungen wurde der Leistungskatalog, in dem die durchzuführenden Arbeiten auf den Kreisstraßen jährlich in Art, Qualität und Menge festgelegt worden sind, stetig aktualisiert.
Für die Fortsetzung des Vertrages ab dem 01.01.2017 ist von der Verwaltungsgemeinschaft Straßenbetriebsdienst eine moderate Erhöhung des Budgets vorgesehen, die wie folgt zu begründen ist:
- Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerungsrate von ca. 1,0 %, (ca. 5% auf 5 Jahre), d.h. Berücksichtigung von Preissteigerungen aufgrund von Lohnerhöhungen sowie Preissteigerungen bei den Betriebsstoffen etc. für die Jahre 2012 bis 2016.
- Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen, bei Vertragsabschluss gefassten Leistungskatalog enthalten sind, sind erforderlich und waren dementsprechend wie folgt zu ergänzen:
- Fugenvergussarbeiten zur Vorsorge vor weiteren Frostaufbrüchen in der Deckschicht an Kreisstraßen,
- Unterhaltungsmaßnahmen an Radwegen an Kreisstraßen,
- Durchführung der Baumkontrolle mit qualifizierten technischen Geräten wie wettertaugliches Notebook für den Außeneinsatz, qualifizierte Auswertungssoftware, Kernbohrer, Analysegeräte, Schulungen, spezifischer Personaleinsatz,
- Baumanpflanzungen wie insbesondere Ersatzpflanzungen für aus Gründen der Verkehrssicherung zu fällende Bäume an Kreisstraßen, die gemäß naturschutzrechtlicher Verpflichtung zu ersetzen sind),
- Unterhaltung von Bäumen in Ausgleichsmaßnahmen, die vom Bund im Zuge von Abstufungen übernommen wurden,
- Pflasterflächen reinigen
- Leitplanken erneuern.
- Erhöhter Aufwand/Bedarf bei Knickpflegearbeiten (seitliches Aufputzen) sowie der Knickpflege an Kreisstraßen (=Knick fachgerecht auf den Stock setzen): Diese Arbeiten wurden in den letzten 30 Jahren bei der Unterhaltung von Kreisstraßen nicht vorrangig durchgeführt und werden seit ca. 3 Jahren deutlich verbessert ausgeführt. Die fachtechnisch geschulten Baumkontrolleure haben gemeinsam mit der UNB in diesem Bereich im Interesse der Verkehrssicherheit einen erheblichen Nachholbedarf festgestellt, der zwingend zu erfüllen ist.
- Erhöhter Aufwand/Bedarf bei folgenden, im Katalog schon vorhandenen Unterhaltungsarbeiten:
- Räumen von Gräben
- Reinigen von Durchlässen
- Auswechseln von Verkehrszeichen in Folge von Diebstahl und Beschädigung
- Unterhaltung von Lichtsignalanlagen (waren früher weniger häufig verbreitet)
Die vorstehenden Ergänzungen waren erforderlich, um auch weiterhin eine qualifizierte, den technischen Anforderungen hinlänglich genügende Aufgabenbewältigung und ordnungsgemäße Durchführung der Unterhaltungsarbeiten an Kreisstraßen durch die Verwaltungsgemeinschaft zu gewährleisten. Sie entwickeln sich aus dem fachlichen Dialog der jeweils zuständigen technischen Mitarbeiter des Kreises und des WZV in der Verwaltungsgemeinschaft.
Die Verwaltungsgemeinschaft aus Mitarbeitern des Kreises und des WZV hat sich bewährt.
Die Durchführung zahlreicher Unterhaltungsarbeiten sowie des Winterdienstes ist hinsichtlich einer gemischten Streckenführung aus Kreis- und Gemeindestraßen effektiv und wirtschaftlich. Die Aufgabenverknüpfung zwischen Angelegenheiten des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist sehr vorteilhaft, da verschiedene Projekte im Straßenbau eng miteinander verwoben sind. Ein weiterer besonderer Vorteil der Verwaltungsgemeinschaft besteht in dem engen Kontakt in der kommunalen Familie, so dass der Zeitraum von der Schadensmeldung bis zur Schadensbehebung zeitlich kurz und vor allem unbürokratisch schlank geregelt werden kann.
Auch die im Auftrag des WZV vorgelegte aktuelle Studie (s. Anlage 2) zum „Vergleich von Leistungen des WZV mit Marktpreisen“ vom April 2016 bestätigt für 10 verschiedene, jedoch 2/3 des Gesamtauftragswertes betreffende Maßnahmengruppen - mit einer Ausnahme - durchweg wirtschaftliche, unter dem Marktpreisniveau liegende Preissegmente.
Eine parallel durchgeführte schriftliche Anfrage des FD 61.00 Tiefbau in den Tiefbauverwaltungen benachbarter Kreisen erbrachte – mit einer Ausnahme - keine Rückmeldungen. Dies liegt nach hiesiger Einschätzung daran, dass das Zahlenwerk dort vielfach gar nicht verfügbar oder aufgearbeitet vorliegt. Insbesondere aber ist der Leistungsvergleich schwierig, da zwar der Begriff „Straßenbetriebsdienst“ in seinen Leistungen fachlich qualifizierbar ist, aber nicht bekannt ist, welche Leistungen den jeweiligen Zahlenangaben tatsächlich zu Grunde liegen. Insofern ist auch eine daraufhin per Telefon durchgeführte Abfrage in den Tiefbauverwaltungen einzelner Kreise nicht hinreichend qualifizierend, da die zu Grunde liegenden Leistungsparameter in den Angaben nicht hinreichend vergleichbar sind, so dass von einer Aufarbeitung abgesehen wurde.
Die in der politischen Debatte aus dem Jahre 2005 aufgetragenen Anforderungen der politischen Parteien an eine Vertragsgestaltung sind in den bestehenden Vertrag aufgenommen worden und haben sich rückblickend über die vergangenen 10 Jahre bewährt:
- Die Steuerung der Verwaltungsgemeinschaft erfolgt über den WZV, die Mitwirkungsmöglichkeiten für den kreiseigenen Tiefbau sind gegeben.
- Die Übernahme und Integration der ehemaligen Kreismitarbeiter ist erfolgt, zurzeit sind noch 15 Kreismitarbeiter in der Verwaltungsgemeinschaft beschäftigt.
- Es besteht ein gegliedertes Berichtswesen. Hier sind im Vergleich von Theorie und Praxis noch Verbesserungen möglich, an denen wir als Verwaltungsgemeinschaft aktuell arbeiten.
- Die Unterhaltungsleistungen sind in einem Leistungskatalog festzulegen. Diese Festlegung ist erfolgt, wurde in 2011 mit der ersten Neufestlegung des Budgets in 2011 und nun in 2016 aktualisiert.
Der durch die Verwaltungsgemeinschaft aktualisierte Leistungskatalog Straßenbetriebsdienst für den Zeitraum für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 ist in der Anlage 3 beigefügt.
Als eine weitere Entscheidungsgrundlage ist der Vorlage ein „Planung-Ist-Vergleich“ für das Jahr 2015 beigefügt (Anlage 4) Dieser Anlage sind, bezogen auf die Einzelleistungen des Leistungskataloges, die jeweiligen Mengen, Kosten und daraus resultierenden Einheitspreise zu entnehmen, jeweils im Vergleich Planansatz und Ist-Wert. Unterschiede daraus sind vielfach witterungsabhängig (Winterdienst) oder einzelfallbezogen und können daher im Rahmen der Ausschusssitzung genauer erläutert werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
2017-2012 jährlich 3,16 Mio. €
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 542 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5318100000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Strategische Ziele, Ziff. 3.10 |
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