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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der mit einer Entscheidung verbundenen Präzedenzwirkung wird seitens der Verwaltung auf einen Beschlussvorschlag verzichtet.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Weede plant einen gemeindeeigenen Radweg entlang der Kreisstraße 4 zwischen den Ortsteilen Weede und Steinbek. Dieser soll anstelle des hier ursprünglich vom Kreis geplanten, aber mangels Landesförderung nicht realisierten Radweges entstehen.

Der FD Kreisplanung/Tiefbau hatte im Jahr 2015 einen Eigenanteil von 25% der geschätzten Baukosten für den Neubau eines Radweges (ca. 650.000 €) in Höhe von 162.500 € in den Haushalt eingestellt.

 

Die Gemeinde plant nunmehr eigenverantwortlich den Bau dieses Weges, allerdings nur in einfacher Bauweise mit reduzierten Standards und bittet den Kreis, sich finanziell an dem geplanten Weg zu beteiligen. Sie geht nunmehr von Baukosten in Höhe von 340.000 € aus und erbittet hierfür einen Kreiszuschuss in Höhe von 137.500 €. Planung und Baudurchführung sollen bei der Gemeinde liegen, ebenso verbleibt der Weg anschließend in der Baulastträgerschaft der Gemeinde.

 

Grundsätzlich sieht der FD Kreisplanung/Tiefbau den Bau eines Weges an dieser Stelle für sinnvoll an, da es sich um einen Lückenschluß zwischen Segeberg und Geschendorf handelt. Dies bestätigt auch die ursprüngliche Planung des Radweges, der im Radwegekonzept als prioritäre Maßnahme enthalten ist.

 

Für eine Zuweisung aus dem Kreisfonds (§§ 16 und 17 FAG) erfüllt die Gemeinde nicht die Voraussetzungen für eine Förderung. Denkbar wäre jedoch eine Förderung aus den investiven Mitteln des Straßenbaus, aus denen auch der ursprünglich geplante kreiseigene Radweg finanziert werden sollte.

 

Nach den Förderrichtlinien des Kreises, Ziff. 3.3, ist eine Regelförderquote von 20% festgelegt, die hier unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde auf 24 % erhöht werden kann. Für den vorliegenden Antrag wäre dies eine Fördersumme von 81.600 €. Die beantragte Fördersumme in Höhe von 137.500 € entspricht jedoch einer Förderquote von 40,44 %. Nach Ziff. 3.7 der Förderrichtlinien sind Ausnahmen von der Regelförderquote zulässig, wenn hieran ein besonderes öffentliches Interesse besteht oder besondere Umstände des Einzelfalles eine abweichende Vorgehensweise rechtfertigen. Ausnahmen bedürfen im Einzelfall eines Beschlusses des Hauptausschusses.

 

Ein besonderes öffentliches Interesse könnte hier darin gesehen werden, dass der Kreis in Umsetzung seines Radverkehrskonzeptes ursprünglich selbst eine Bauabsicht für diese Radwegverbindung hatte und diese nicht aus fachlichen Gründen sondern lediglich aufgrund fehlender Landesförderung fallen gelassen hat. Die Gemeinde tritt nunmehr anstelle des Kreises und setzt das Projekt in eigener Regie um.

 

Damit ergeben sich folgende Entscheidungsoptionen:

 

Alternative 1:

Der Ausschuss beschließt eine Förderung der Wegebaumaßnahme der Gemeinde Weede in Höhe der erhöhten Regelförderquote von 24 % der förderfähigen Gesamtkosten, max. jedoch 81.600 €.

 

Alternative 2:

Der Ausschuss empfiehlt in Abweichung von der Regelförderquote ausnahmsweise eine Förderung der Wegebaumaßnahme der Gemeinde Weede in Höhe von 40,44 % der förderfähigen Gesamtkosten, max. jedoch 137.500 €. Die Entscheidung trifft der Hauptausschuss.

 

Alternative 3:

Eine Förderung der Wegebaumaßnahme der Gemeinde Weede erfolgt nicht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:542

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 7853000000

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

x

Ja; Ziff. 3.12 der strategischen Ziele

 

 

 

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