Drucksache - DrS/2016/070
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag Fraktion B´90/Die Grünen: Einberufung eines Flüchtlingsbeirates (DrS/2015/112 und Vorlage DrS/2015/112-1)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Andrasch, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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28.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Fraktion B‘90/Die Grünen:
Der Kreistag möge die Einberufung eines Kreis-Flüchtlingsbeirates und die anfängliche Begleitung beim Aufbau eines solchen durch die Politik und die Verwaltung für die zukünftige Mitwirkung eines Flüchtlingsbeirates in der Ausschussarbeit beschließen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Um Menschen mit Migrationshintergrund für eine gelingende politische Beteiligung zu gewinnen, wird ein auf den Kreis Segeberg zugeschnittenes Projekt zur Partizipation entwickelt und/oder eine entsprechende Kooperation mit der AWO vereinbart.
Das Projekt wird von der Politik des Kreises unterstützt und gemeinsam mit der Verwaltung durchgeführt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beide Vorlagen wurden in der Sitzung des Sozialausschusses am 11.06.2015 gemeinsam behandelt.
Da bei Eintritt in die Tagesordnung verabredet wurde, zu diesen Fragen keine Beschlüsse zu fassen, einigte sich der Sozialausschuss auf Anregung des Vorsitzenden darauf, einen Unterausschuss des Ausschusses einzurichten.
In der Sitzung des Unterausschusses Asyl (UA Asyl) vom 12.08.2015 wurde beschlossen, das Thema Flüchtlingsbeirat auf die Tagesordnung der Sitzung am 10.09.2015 zu nehmen. Auf Wunsch der Fraktion B‘90/Die Grünen wurde das Thema auf die nächste Sitzung am 22.10.2015 verschoben. In dieser Sitzung wurde von der Fraktion B‘90/Die Grünen erklärt, dass „bei der Erstellung der Vorlage bzw. bei der Antragstellung die aktuelle Situation nicht vorhersehbar war. Die weitere politische Beratung wird vorerst ausgesetzt. Federführend ist der Sozialausschuss. “(Auszug NS UA Asyl vom 22.10.2015).
Bei der Frage, ob ein Flüchtlingsbeirat errichtet und bejahendenfalls wie dieser im Einzelnen ausgestaltet werden soll, handelt es sich um eine Thematik, die zuvorderst politisch zu erörtern und letztlich auf Grundlage einer politischen Meinungsbildung zu entscheiden ist.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die die Einrichtung und die Stellung eines Beirates regelnden Vorschriften der §§ 42a und 42b KrO unter anderem vorsehen, dass eine entsprechende (Beirats-)Satzung durch den Kreistag zu erlassen wäre. Die Stellung von Beiräten ist ja bereits in § 42b Abs. 2 KrO gesetzlich geregelt.
In einer solchen (Beirats-)Satzung wären dann auch die Anforderungen an die Mitgliedschaft im Beirat, die Zahl der Beiratsmitglieder, das Wahlverfahren und die Grundzüge der inneren Ordnung zu bestimmen (§ 42a Abs. 2 KrO). Ferner müsste auch in der Geschäftsordnung des Kreistages die Art der Unterrichtung des Beirates neu geregelt werden (§ 42b Abs. 1 KrO), was durch eine formelle Änderung der Geschäftsordnung durch den Kreistag zu erreichen wäre.
Der Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen wird daher seitens der Verwaltung so verstanden, dass sich die politischen Gremien zunächst im Rahmen einer politischen Erörterung und Diskussion mit dieser Thematik grundsätzlich auseinandersetzen und ggfs. bei entsprechender Mehrheit die Rahmenbedingungen für die Bildung eines Flüchtlingsbeirates festlegen oder zumindest vorzeichnen. Die Verwaltung könnte dann auf dieser Grundlage die weiteren rechtlichen Umsetzungsschritte (Vorlage eines Satzungsentwurfes und Änderungsentwurf für die Geschäftsordnung) vorbereiten und rechtlich begleiten.
Um eine weniger formelle und institutionelle, aber dennoch gelingende politische Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund zu erreichen, könnte gleichermaßen auch der alternative Beschlussvorschlag der Verwaltung (DrS/2015/112-1) zielführend sein.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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