Drucksache - DrS/2015/286
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung des Kreises am Leitprojekt "Biotopverbund Metropolregion Hamburg" - Übernahme der Trägerschaft für das Teilprojekt 4
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Bearbeitung:
- Dagmar Kilian
- Beteiligt:
- Arbeitsgemeinschaft Hamburg-Randkreise
- Verfasser 1:
- Kilian, Dagmar (FD 10.13)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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18.11.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und in der Folge der Hauptausschuss empfehlen, dass der Kreistag beschließt:
Der Kreis Segeberg übernimmt – vorbehaltlich der Bewilligung und Besetzung der mit DrS 2015/268 mehr angemeldeten Stelle – die Trägerschaft für das Teilprojekt 4 „Das Grüne Metropolnetz - Umsetzung des terrestrischen Biotopverbundes an Schlüsselstellen in der nördlichen Metropolregion Hamburg (MRH)“ im Rahmen des Leitprojektes „Biotopverbund Metropolregion Hamburg“. Die Projektkoordination übernimmt der Fachdienst 67.00 im Fachbereich IV.
Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kreis keinen finanziellen Beitrag zu den Eigenanteilen für das Teilprojekt und das Dachprojekt leistet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Facharbeitsgruppe Naturhaushalt der Metropolregion Hamburg entwickelt aktuell ein Leitprojekt zum Biotopverbund in der Metropolregion Hamburg. Der „Leitprojekt“-Status wird an Projekte bzw. Projektgruppen vergeben, die von herausragender Bedeutung für die Metropolregion sind und der Erreichung der gemeinsam definierten Kooperationsziele dienen. Daher erhalten Leitprojekte eine erhöhte Förderquote von bis zu 80 % aus den Mitteln der Förderfonds der Metropolregion Hamburg.
Das Leitprojekt „Biotopverbund Metropolregion Hamburg“ umfasst 5 Teilprojekte, die sich mit konkreten, modellhaften Maßnahmen zur Umsetzungen des Biotopverbundes in der Region befassen, sowie ein Dachprojekt, das dem fachlichen Dialog auf regionaler Ebene und dem Wissenstransfer aus den Teilprojekten in die Region dient. (siehe Anlage Auszug aus der Projektskizze - Zusammenfassung; die gesamte Projektskizze ist auf Nachfrage beim FD 10.13, Frau Kilian erhältlich)
Im Teilprojekt 4 „Das Grüne Metropolnetz - Umsetzung des terrestrischen Biotopverbundes an Schlüsselstellen in der nördlichen Metropolregion Hamburg (MRH)“ wollen die Kreise Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg in Kooperation mit der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein die Hinterland-Anbindungen der Grünbrücken verbessern und Schlüsselstellen des Biotopverbundes im Konfliktfeld von Verkehrsinfrastruktur und Biotopverbund wiedervernetzen. Kern des Projektes ist es, über die Finanzierung eines „Kümmerers“ lokale Akteure für die Realisierung von Wiedervernetzungsmaßnahmen zu gewinnen und zu motivieren, sie bei der Konzeptentwicklung und Fördermittelakquise zu unterstützen und damit in der Region, also auch im Kreis Segeberg, Projekte zur Entwicklung des Biotopverbundes zu initiieren und Fördermittel zu akquirieren. Im Fokus des Projektes steht auch die Erlebbarkeit des Verbundnetzes (Naherholung in der Metropolregion). (Siehe Anlage: Auszug aus der Projektskizze: Projektbeschreibung Teilprojekt 4)
Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein ist ein Idealer Partner, da sie das Know-how sowohl für die kreisübergreifende Gesamtkonzeption des Biotopverbundes in Schleswig-Holstein als auch für die Projektinitiierung, -entwicklung und -umsetzung mitbringt. Darüber hinaus wird sie den Eigenanteil von 20 % des Projektbudgets aufbringen. Die Projektträgerschaft soll bei den kommunalen Projektpartnern liegen, da nur Kommunen bei den Förderfonds der Metropolregion Hamburg antragsberechtigt sind. Die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg verfügen leider nicht über hinreichende Personalressourcen, um diese freiwillige Aufgabe zu übernehmen, sondern können nur die fachliche Begleitung des Projektes mittragen.
Da im Verlauf der Projektentwicklung der Budgetansatz des Leitprojekts bzw. seiner Teilprojekte erheblich reduziert werden musste, erfolgt im Teilprojekt 4 eine zeitliche Splittung. Zunächst werden nur 2/3 der Projektmittel in den Förderantrag aufgenommen. Mit den dann vorliegenden Projekt(-Zwischen-)Ergebnissen, soll für 2019 – 2020 ein Folgeantrag über das restliche Drittel gestellt werden.
Fachinhaltlich knüpft das Teilprojekt 4 des Biotopverbundprojektes in Teilen an die „Segeberger Knickinitiative“ an, es entsteht eine Schnittmenge zur seit 2013 bestehenden gesetzlichen Weisungsaufgabe bei den Kreisen, „regionale Knickschutzprogramme“ aufzustellen.
Der Personalaufwand beim Fachdienst 67.00 für die Übernahme der Teilprojektträgerschaft inklusive der allgemeinen Teilnahme am Projekt wird mit 5 (bis maximal 10, je nach Arbeitsaufteilung mit der Stiftung Naturschutz SH) % einer vollen Stelle eingeschätzt. Aufgrund der aktuellen Auslastungssituation im Fachdienst kann die Aufgabe daher nur übernommen und in den Ressourcen gepuffert werden, wenn die mit DrS 2015/268 mehr angemeldete Stelle bewilligt und besetzt wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
Siehe unten. Die Mittel sind noch nicht im Haushaltsentwurf enthalten.
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten | |||||||
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x | Mittelbereitstellung | |||||||
x | Teilplan: 554 | |||||||
| In der Ergebnisrechnung
| Produktkonto: 414111/5318
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Positionen | Aufwand | Ertrag | ||||||
Kosten pro Jahr | Fördermittel des Förderfonds der MRH | Eigenanteil der Stiftung Naturschutz SH | ||||||
Antragstellung auf Fördermittel aus Förderfonds der MRH Dez. 2015 / Jan. 2016 | ||||||||
1. Projektjahr (HH 2016) | Dachprojekt | 4.800 € | 0 € | 4.800 € | ||||
Teilprojekt 4 | 30.000 € | 24.000 € | 6.000 € | |||||
2. Projektjahr (HH 2017) | Teilprojekt 4 | 30.000 € | 24.000 € | 6.000 € | ||||
3. Projektjahr (HH 2018) | Teilprojekt 4 | 60.000 € | 48.000 € | 12.000 € | ||||
Gesamtkosten 2016 – 2018 | 124.800 € | 96.000 € | 28.800 € | |||||
124.800 € | ||||||||
ggf. Antragstellung auf Fördermittel aus Förderfonds der MRH im Jahr 2018 | ||||||||
ggf. 4. Projektjahr (HH 2019) | Teilprojekt 4 | 30.000 € | 24.000 € | 6.000 € | ||||
ggf. 5. Projektjahr (HH 2020) | Teilprojekt 4 | 30.000 € | 24.000 € | 6.000 € | ||||
Gesamtkosten 2019 – 2020 | 60.000 € | 60.000 € | ||||||
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: | ||||||
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Die Projektteilnahme und Übernahme der Teilprojektträgerschaft trägt zur Erfüllung folgender Strategischer Ziele des Kreises Segeberg bei: 4.1:Erhalt der der natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie von 4.4:Schaffung von Anreizen zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen; 4.11:Unterstützung einer naturverträglichen Landwirtschaft; 3.6:(Weiter-)Entwicklung eines Tourismuskonzeptes; 3.13:(nachhaltige) Entwicklung einer flächendeckenden, zeitgemäßen Infrastruktur. | |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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435,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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233,2 kB
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