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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/158-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der  letzten Sitzung des UNK-Ausschusses wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Hauptausschuss/ Kreistag:

1. die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen einer/eines ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten und

2. die Gründung eines interkommunalen Arbeitskreises Radverkehr Segeberg

 

Es wurde sich darauf verständigt, diese Punkte zu konkretisieren.

 

Zu Punkt 1: Aufgaben einer / eines Radverkehrsbeauftragten

 

-          Der / die Radverkehrsbeauftragte soll sich maßgeblich der Radverkehrsförderung des Kreises Segeberg widmen. Er /sie soll am Ziel mitarbeiten, den Kreis radverkehrsfreundlich zu gestalten (strategische Ziele des Kreises Segeberg) und den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr bis zum Jahr 2020 auf mindestens 15 % zu erhöhen (Nationaler Radverkehrsplan 2020).

-          Der / die Radverkehrsbeauftragte soll an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Radverkehrskonzeptes des Kreises, das eine wesentliche Orientierung zur Erreichung der oben genannten Ziele bildet, mitarbeiten.

-          Der / die Radverkehrsbeauftragte soll diese Aufgaben mit Unterstützung der Verwaltung und des zu gründenden Radverkehrsbeirates, dessen Vorsitzende_r sie oder er ist,  mit  Ortsradverkehrsbeauftragten der Kommunen  - so vorhanden - ( für deren Initiierung er / sie sich einsetzt, wo diese noch nicht vorhanden sind) und den Klimaschutzmanagern des Kreises bearbeiten.

-          Der / die Radverkehrsbeauftragte ist an allen Planungen, die den Radverkehr im weitesten Sinne berühren, offiziell als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und nimmt an Verkehrsschauen teil.

-          Der / die Radverkehrsbeauftragte unterstützt die Kommunen des Kreises auf Wunsch bei radverkehrsrelevanten Planungen.

-          Der / die Radverkehrsbeauftragte setzt sich intensiv für eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur ein; dazu zählen u.a. das Radverkehrsnetz, der Zustand vorhandener Radwege, die Radverkehrswegweisung, Fahrradabstellanlagen, Mitnahmemöglichkeiten im ÖPNV, Einrichtung von Radschnellwegen, Radverkehrssicherheit, ...

-          Insbesondere setzt sich der / die Radverkehrsbeauftragte für eine attraktive und sichere Radverkehrsführung (unter Beachtung / Anwendung der ERA*) und die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht (wo gesetzlich geboten) ein

-          Die / der Radverkehrsbeauftragte setzt sich weiterhin für die Förderung des Radtourismus und von Radfernwanderwegen ein

-          Die / der Radverkehrsbeauftragte informiert über Radverkehrsförderung, berät über Finanzierungsmöglichkeiten, führt Radverkehrskonferenzen und Exkursionen durch, fördert durch Kampagnen und Informationen ein radverkehrsfreundliches Klima im Kreis und arbeitet im Sinne der Verkehrssicherheit eng mit der Verkehrsaufsicht und der Polizei zusammen

 

 

Aus dem Aufgabenbereich der / des Radverkehrsbeauftragten ergibt sich auch deren / dessen Anforderungsprofil:

 

-          Die / der Radverkehrsbeauftragte verfügt über Kenntnisse / Erfahrungen der Radverkehrsplanung / - förderung und ist idealerweise selbst aktive_r Radfahrer_in

-          Sie / er verfügt idealerweise über Kenntnisse / Erfahrungen in der Gremienarbeit mit Verwaltung und Selbstverwaltung

-          Sie / er ist idealerweise gut vernetzt mit den an der Radverkehrsförderung Interessierten in Kreis und Land

 

Die  Stelle einer / eines ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten ist zum nächst- möglichen Termin öffentlich auszuschreiben. Eine Kommission, die sich aus je einem Mitglied der Kreistagsfraktionen, der Fachbereichsleitung V und einem Klimaschutzmanager und der in der Verwaltung für den Radverkehr zuständigen MitarbeiterIn zusammensetzt, wählt aus den Bewerbungen die geeigneteste Person aus.

 

 

Zu Punkt 2: Arbeitskreis Radverkehr

Nach intensiven Überlegungen und Gesprächen plädieren wir dafür, sich für den Arbeitskreis Radverkehr in der Struktur und Organisation an dem Naturschutzbeirat des Kreises zu orientieren, da sich diese über Jahre bewährt hat.

Deshalb schlagen wir – abweichend von der Ursprungsvorlage -  vor, diesen umzubenennen in Beirat für Radverkehr des Kreises Segeberg (Radverkehrsbeirat); über Arbeitsweise, Struktur und Organisation informiert eine Satzung, die diesem Ergänzungsantrag beigefügt ist.

 

 

Begründung: mündlich

 

 

* ERA = Empfehlungen für Radverkehrsanlagen

 

 

 

 

 

 

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