Drucksache - DrS/2015/132
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Verfasser 1:
- Gairola, Krishan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
|
Vorberatung
|
|
|
17.06.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
30.06.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
02.07.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt-, Natur- und Klimaschutzausschuss, der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt folgende „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg“. Gefördert werden kreiseigene Ämter und Gemeinden, Eigenbetriebe im Sinne der Gemeindeordnung sowie Zweckverbände bei der Anschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen auf dem Gebiet des Kreises Segeberg.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Kreistagsbeschluss vom 05.03.2015 / DrS/2015/031 hat der Kreis Segeberg Fördermittel in Höhe von 10.000,-€ bewilligt, um die Elektromobilität durch Ausbau der Ladeinfrastruktur im Kreisgebiet zu stärken. Die beiliegende Förderrichtlinie konkretisiert die Voraussetzungen zur Vergabe dieser Mittel und Art, Umfang, sowie Höhe der Zuwendungen.
Der Kreis hat sich zum Ziel gesetzt, eine flächendeckende, zeitgemäße Infrastruktur zu entwickeln. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird idealerweise innerörtlich in zentraler Lage implementiert. Hierzu sind insbesondere die Gemeinden selbst befähigt. Mit der Förderrichtlinie soll für die Städte und Gemeinden ein Anreiz geschaffen werden, die bestehende Ladeinfrastruktur im Kreis Segeberg in Eigenregie auszubauen. Die Umsetzung der Kreisziele kann dadurch effizient und mit einem für alle Seiten vergleichsweise geringen finanziellen und organisatorischen Aufwand erreicht werden. Die Richtlinie orientiert sich an der allgemeinen Förderrichtlinie des Kreises Segeberg, davon abweichend ist eine höhere Anteilfinanzierung vorgesehen. Dies wird als notwendig erachtet, um tatsächlich wirksame Anreize zu setzen.
Bezug zum Klimaschutzkonzept: VK1 (Infrastruktur für steigende E-Mobilität planen)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Im Haushalt 2015 sind bereits 10.000 € enthalten.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
3.13 (Entwicklung einer flächendeckenden, zeitgemäßen Infrastruktur)
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
38 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
111,5 kB
|
