17.06.2015 - 3.7 Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer öffe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Datum:
- Mi., 17.06.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Birnbaum berichtet, dass es bisher aus zwei Orten, Daldorf und Wildpark Eekholt, Anfragen zur Einrichtung einer Ladeinfrastruktur gebe.
Herr von Essen kritisiert von Seiten der CDU den Richtlinienentwurf und stellt heraus, dass die Vorgaben ausschließlicher Ökostromvervendung, ein Förderungshöchstbetrag von 2.000,-€ sowie der zeitlich knapp begrenzte Antragszeitraum zu hoch gesteckt seien, um potenzielle Förderungsinteressenten zur Antragstellung zu motivieren. Zur Ökostromvorgabe bemerkt Herr Birnbaum, dass ein Elektrofahrzeug, das nicht mit Ökostrom fährt, keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Frau Loedige schlägt vor, den Antragszeitraum bis Ende November oder Ende des Jahres zu verlängern. Nach kurzer Diskussion einigt sich der Ausschuss auf eine Antragsveränderung um einen Monat zum 30.11.2015.
Auf Nachfrage benennt Herr Birnbaum die Zahl der Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg: Am 1. Januar 2014 waren es 72 Fahrzeuge, im Jahr 2013 jedoch nur 23 Fahrzeuge.
Herr Wersig schlägt vor, der Kreis Segeberg solle mit diesem Thema vorangehen, damit viele Menschen Elektrofahrzeuge kaufen.
Frau Lessing regt an zu dem Thema der neuen Richtlinien zur Förderung der Ladeinfrastruktur nach Beratungsabschluss einen Pressebericht zu verfassen.
Die Änderungsanträge werden wie folgt zur Abstimmung gestellt:
- Die Ökostromvorgabe soll erhalten bleiben:
7 Abgeordnete pro und
5 Abgeordnete contra.
- Förderhöhe auf. 1000 Euro statt 2000 Euro begrenzen:
5 Abgeordnete pro und
7 Abgeordnete contra.
- Verlängerung des Antragszeitraums bis Ende November:
einstimmig pro.
Dies erfordert eine Änderung des Beschlusses.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt-, Natur- und Klimaschutzausschuss, der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt folgende „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg“. Gefördert werden kreiseigene Ämter und Gemeinden, Eigenbetriebe im Sinne der Gemeindeordnung sowie Zweckverbände bei der Anschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen auf dem Gebiet des Kreises Segeberg.
Die Antragslaufzeit wird um einen Monat bis Ende November 2015 verlängert.
Anlagen zur Vorlage
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