Drucksache - DrS/2015/073
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Hortmittagessen ab dem Jahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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26.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt vorbehaltlich der endgültigen Erlassregelung durch das Land die Förderung von Hortmittagessen nach folgenden Vorgaben: Die Förderung je Mittagessen beträgt 2,00 EUR. Die Eltern haben für die Inanspruchnahme dieser Förderung einen aktuellen Bescheid über die Gewährung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Abschnitt 2 des SGB II (§ 19 ff. SGB II), dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz vorzulegen. Die Abrechnung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erfolgt im Rahmen der Kita-Sozialstaffel. Sollten die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, sind auf freiwilliger Basis Mittel des Sozialfonds des Kreises für die Mittagsverpflegung in Horten einzusetzen. Ein entsprechender Konnexitätsanspruch ist gegenüber dem Land geltend zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung „Förderung von Kindertageseinrichtungen, Sprachbildung und Hortmittagessen 2015“ befindet sich aktuell im Abstimmungsverfahren. Für Hortmittagessen ist vorgesehen, ab dem 01.01.2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000,00 EUR gemäß § 28 FAG bereitzustellen. Mit diesen Mitteln wird vom Land eine frühere Förderung des Bundes über das Bildungs- und Teilhabepaket ersetzt.
Die Verteilung der Mittel soll sich zur Hälfte nach der Zahl der betreuten Schulkinder in Kindertageseinrichtungen mit Mittagsverpflegung und zur anderen Hälfte nach den nicht erwerbstätigen Leistungsempfängern unter 15 Jahren im SGB-II-Bezug richten. Nach diesen Vorgaben könnte der Kreis Segeberg für 2015 einen Förderbetrag in Höhe von 36.825,93 EUR an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiterleiten. Im Anhörungsverfahren hat die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der sehr unterschiedlichen Anzahl an betreuten Schulkindern mit Mittagsverpflegung in den Kreisen und kreisfreien Städten dieses Kriterium wesentlich stärker zu gewichten ist.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, jedes Mittagessen mit einem Betrag in Höhe von 2,00 EUR zu fördern, sofern die Bedürftigkeit durch die Vorlage eines Nachweises über den aktuellen Bezug von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz belegt wird. Dieser Nachweis ist von den Eltern gegenüber der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu erbringen. Die Abrechnung dieser zusätzlichen Förderung erfolgt dann zwischen den Trägern der Kindertageseinrichtungen und dem Kreis Segeberg im Rahmen der Kita-Sozialstaffel.
Sollten die Mittel nicht auskömmlich sein, so besteht die Möglichkeit, die im Rahmen des Sozialfonds des Kreises für die Mittagsverpflegung in Horten zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR in 2015 zusätzlich einzusetzen.
Für die zeitnahe Umsetzung nach Vorliegen des Erlasses strebt die Verwaltung bereits jetzt einen Beschluss des Ausschusses an.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Vorliegend erfolgt die Abrechnung und Weiterleitung von Landesmitteln. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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