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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/049

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde um Beantwortung des Antrages der CDU-Fraktion (Anlage 1) gebeten.

 

Im Übrigen wird zum Antrag wie folgt berichtet:

 

Zu Ziffer 1 des Antrages

Der Vorbericht zum Haushalt wird nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik erstellt. Diese Vorschrift gibt keinen Aufbau des Vorberichtes vor, sondern die Mindestbestandteile. Zur Orientierung des Lesers enthält der Vorbericht ein Inhaltsverzeichnis.

In den Tabellen und Übersichten zum Haushaltsentwurf 2015 sind einige Angaben zu korrigieren. Die betroffenen Bestandteile (Anlage 2) werden nachgesandt.

 

Zu Ziffer 2 des Antrages

Die Formulierungen zu den Zielsetzungen und Rahmenbedingungen der Planungen 2015 ff. gemäß § 6 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (Anlage 3) werden nachgesandt.

 

Zu Ziffer 3 des Antrages

a) und b) (Überstunden, Überlastungsanzeigen) siehe DrS/2015/040

 

c) Es wird auf die beigefügten Übersichten/Tabellen verwiesen:

Beamte: Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung B und W, Familienzuschläge, Anwärtergrundbetrag, Amtszulagen und Stellenzulagen (Anlage 4 – „Beamte“),
 

Beschäftigte: Entgelt-Tabelle gemäß § 15 TVöD gültig bis 28.02.2015 mit Erläuterungen zu den Erfahrungsstufen, Entgelt-Tabelle ab 01.03.2015, Stundenentgelte, Zeitzuschläge, Überstundenentgelte, Zulagen nach § 14 Abs. 3 TVöD, Ausbildungsentgelte, Entgelte für Praktikanten, Entgelt-Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), Stundenentgelte für  SuE, Überstundenentgelte SuE, Zeitzuschläge SuE, Zulagen nach § 14 Abs. 3 TVöD, Erläuterungen (Anlage 5 – „Beschäftigte“),
 

Übersicht über gewährte Zulagen an Beschäftigte (Anlage 6 – „Zulagen“),
 

d) Die Verwaltung hat aufgrund des Antrages der CDU Fraktion eine Überprüfung vorgenommen, welche Personen Nebeneinkünfte erzielen und welche Nebeneinkünfte gemäß § 18 GemHVO abzuführen sind. Danach ist nur der Stelleninhaber gemäß Ziffer 1 der Bemerkungen zum Stellenplan 2015 zu benennen. Die im Entwurf benannten Personen zu Ziffer 2 und 3 haben keine Nebeneinkünfte erzielt. Die Bemerkungen werden korrigiert.
 

e)Einen „Stellenkegel“, der früher für die Umsetzung der Stellenobergrenzen-Verordnung notwendig war, gibt es nicht mehr. Die Stellenobergrenzen-Verordnung gilt nicht für die Kreise (Anlage 7). Es wird auf den Entwurf des Stellenplanes 2015 verwiesen. Dort ist ein „Stellenplanquerschnitt“ (nach Seite 30 des Stellenplanentwurfes 2015) für Beamte und für Beschäftigte ausgewiesen. Zusätzlich hat die Verwaltung zwei Grafiken erstellt, die als Anlagen „Beschäftigtenstellen“ und „Beamtenstellen“ beigefügt sind.
 

f) Die Bewertung von Beamtenstellen erfolgt nach dem analytischen Verfahren der KGSt. Weitere Erläuterungen erfolgen hierzu mündlich.

 

 

 

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Anlagen

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