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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss nimmt die Kostenberechnung und den beigefügten Bauzeitenplan zur Kenntnis.

Der Werkausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Umsetzung des Bauvorhabens mit folgender Finanzierung:

Für den Wirtschaftsplan 2015 werden für den Umbau SHK 500.000 € eingestellt.

In den Wirtschaftsplan 2015 werden die restlichen 850.000 € als VE zu Lasten des Jahres 2016 eingestellt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

BBZ SE – Umbau ÜAS zu SHK

Mit Beschluss des Kreistages vom 13.12.2006 wurde mit der Vorlage DrS/2006/080 der notwendige Raumbedarf für das BBZ SE auf Grundlage der 3. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) des Kreises Segeberg wie folgt dargestellt und anerkannt:

2 Klassenräume á 59 m²118 m²

Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

1 Fachraumerweiterung um 14 m² auf102 m²

1 Sammlungsraum  44 m²

1 Bankraum für Projektarbeit102 m²

Gesamt366 m²

Folgender Absatz wird aus dem SEP vom 13.12.2006 zitiert:

„Es bleibt aber darauf hinzuweisen, dass sich das Ausbildungsverhalten der jungen Menschen heute relativ schnell verändert und dass zuverlässigere Prognosen hinsichtlich eines Fachraumbedarfs auch in Anbetracht der weiter fortschreitenden technischen Entwicklung kaum geliefert werden können. Insofern ist nicht auszuschließen, dass über den für den Planungszeitraum festgestellten Fachraumbedarf hinaus aufgrund besonderer Entwicklungen weiterer Bedarf entstehen kann.“

Laut SEP vom 08.12.2011 (4. Fortschreibung) ist das BBZ SE mittel- und auch langfristig mit ausreichendem Klassenraum versorgt. Für das Schuljahr 2015/16 wird eine Überversorgung mit 3 Klassenräumen prognostiziert, für 2017/18 mit 6 Klassenräumen und für 2019/20 sogar mit 11 Klassenräumen.

Insofern wäre ggf. abzuklären, inwieweit der bisher geplante Umbau der ehemaligen Cafeteria der ÜAS zu zwei Klassenräumen weiterverfolgt werden soll. Da für 2015 der Schulentwicklungsplan für die kreiseigenen Schulen fortgeschrieben werden soll, könnte man überlegen, die Herrichtung von den zwei Klassenräumen bis dahin zurückzustellen. Hierdurch ergäben sich allerdings nur Einsparungen in Höhe von ca. 70.000 € - insofern wird die prognostizierte eventuelle Überversorgung zunächst nicht berücksichtigt.

Durch den Auszug der ÜAS aus den Räumen des BBZ SE wird die Möglichkeit geschaffen, die o.g. Raumbedarfe statt durch Erweiterungen durch den Umbau bestehender Räumlichkeiten zu erfüllen. Durch die von den ÜAS-Räumen vorgegebenen Grundrisse und Maße werden jedoch mehr Flächen als im SEP 2006 genannt erreicht.

An dieser Stelle ist ggf. kritisch anzumerken, dass die ISE die Planung für den Umbau SHK aus verschiedenen Gründen auf teils mündliche, teils schriftliche Anweisung durch die Schulleitung, jedenfalls aber ohne förmlichen Auftrag mit endgültiger Klärung der Aufgabenstellung weiter vorangetrieben hat. Hintergrund ist, dass das BBZ SE durch die Neuaufstellung als AöR mit eigenem Verwaltungsrat seit Anfang 2012 selbst entscheidungsbefugt ist. Zum anderen ist in der ISE in den vergangenen Jahren aufgrund ständiger personeller Wechsel auch in Schlüsselpositionen eine nachhaltige Kontrolle der investiven Projekte nicht in optimaler Weise erfolgt.

Vom BBZ SE wird der innerhalb der ISE noch nicht vorliegende Beschluss des Verwaltungsrates der AöR zum Umbau SHK nachgefordert.

In der Anlage 1 ist der Grundriss zum Zeitpunkt der Nutzung durch die ÜAS dargestellt (grün hinterlegte Fläche = Nutzung durch die ÜAS).

In der Anlage 2 ist der geplante Grundriss nach Auszug der ÜAS und Umbau für das BBZ SE dargestellt (blau hinterlegte Fläche = Nutzung durch den Fachbereich Sanitär/ Heizung/ Klima). Hier ergeben sich nun folgende Flächen:

2 Klassenräume á 69 m², bzw. 62 m²131 m²

Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

1 Montagewerkstatt314 m²

1 Raum Materialzuschnitt  43 m²

1 Lager- und Materialraum  36 m²

1 Lager Lehrmittel SHK  24 m²

Gesamt548 m² (Mehr-Fläche 182 m²)

Auf Wunsch der Schule soll außerdem eine Abwasser-Montagewand zu Übungs- und Demonstrationszwecken errichtet werden. Hierfür ist ein kleiner Anbau erforderlich. Dieser ist in der Anlage 2 rot dargestellt.

Abwasser-Montagewand  33 m²

Zusätzlich sollen im Zuge dieser Maßnahme die übrigen ehemals durch die ÜAS genutzten Räume für eine Nutzung durch das BBZ SE hergerichtet werden. Durch den Auszug der ÜAS werden folgende weitere Räume für eine Nutzung durch die Schule frei (in Anlage 2 gelb hinterlegt):

1 Raum Tischler  66

1 Raum Maler  73 m²

In Anlage 3 ist die Planung im Maßstab 1:100 detailliert dargestellt. In Anlage 4 ist die Kostenberechnung enthalten. In Anlage 5 ist der grobe Bauzeitenplan ersichtlich.

Im Wirtschaftsplan 2013 wurden erstmals Kosten für dieses Projekt in Höhe von 750.000 € (250.000 € in 2013 plus 500.000 € VE) auf der Grundlage einer groben Kostenschätzung angemeldet.

Mit fortschreitender Planung werden nun eine Kostenberechnung und ein erster grober Bauzeitenplan vorgelegt. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf insgesamt 1.350.000 €. Davon sollen 500.000 € für den Wirtschaftsplan 2015 angemeldet werden und die restlichen 850.000 € als VE in 2016.

Die Mehrkosten gegenüber der bisherigen groben Kostenschätzung vom Mai 2012 in Höhe von 600.000 € resultieren im Wesentlichen aus folgenden Faktoren:

-          Mehrkosten im Bereich TGAca. 300.500 €

Bei der Grobkostenschätzung wurden die technischen Einbauten nicht bzw. nicht im erforderlichen Maße berücksichtigt. Für den Unterricht im Bereich Heizung und Sanitär werden jedoch umfangreiche Einbauten erforderlich, um die Schüler auf dem aktuellen Stand der Technik unterrichten zu können und den hohen Ausbildungsstandard des BBZ halten zu können.

-          Abwasser-Montagewand (ohne Bauwerk)ca. 118.000 €

-          Anbau für Abwasser-Montagewandca.   90.000 €

-          Umgestaltung der Außenanlagen im Anbaubereich ca.   23.000 €

-          Fachplaner-Mehrkosten durch die Änderung der HOAIca.   68.500 €

Der Bauantrag für die Maßnahme wurde Ende August eingereicht. Mit einer Baugenehmigung wird bis Ende des Jahres gerechnet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

Neu ermittelter Bedarf i.H.v. EUR 1.350.000, veranschlagt im Wirtschaftsplan 2015

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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