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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)   Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2013 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
 

b)   Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2013 mit der am 31.03.2014 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 159.495.350,84 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 12.443.655,44 EUR sowie den Lagebericht.
 

c) Der vorgetragene Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.023.301,49 EUR wird durch den Jahresüberschuss aus 2013 in Höhe von 7.949.656,32 EUR reduziert, so dass ein vorgetragener Fehlbetrag in Höhe von 73.645,17 EUR verbleibt.

 

Somit bleibt es bei den Rücklagenbestände aus dem Vorjahr:

 

Allgemeine Rücklage                            12.517.300,61 EUR

Ergebnisrücklage                                                0,00 EUR

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO-Doppik hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 95 n Abs. 3 GO legt der Landrat nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt bis zum 31.12. des Folgejahres über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2013 sowie der Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

 

Unter Ziffer 4.5 des Schlussberichtes kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgender Gesamtaussage:

 

„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang zum Jahresabschluss des Kreises (Anlage 4 zum Erläuterungsteil) dargestellt.

 

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber der Eröffnungsbilanz unverändert angewandt.“

 

Verwendung des Jahresüberschusses

 

Nach der Ergebnisrechnung 2013 ergibt sich ein Jahresüberschuss von
7.949.656,32  EUR.

 

Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Das bedeutet, dass zunächst die vorgetragenen Jahresfehlbeträge auszugleichen sind. Der 2013 erzielte Überschuss reicht allerdings nicht aus, um den vorgetragenen Jahresfehlbetrag auszugleichen.

 

Jahresüberschuss 20137.949.656,32 EUR

abzgl. vorgetragener Jahresfehlbetrag8.023.301,49 EUR

Saldo:-    73.645,17 EUR

 

Eine Zuführung eines Jahresüberschusses zur Ergebnisrücklage ist somit nicht möglich.

 

Die Rücklagenstände würden hiernach wie folgt aussehen:

 

Allgemeine Rücklage                            12.517.300,61 EUR

Ergebnisrücklage                                                              0,00 EUR

Vorgetragener Jahresfehlbetrag               73.645,17 EUR

Eigenkapital gesamt                                         12.443.655,44 EUR

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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