Drucksache - DrS/2014/139
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Familienzentren durch den Kreis Segeberg mit Landesmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Kerder, Bernhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, Träger für die Einrichtung und den Betrieb von Familienzentren an den Standorten Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Trappenkamp, Wahlstedt sowie evtl. einem weiteren Standort auszuwählen. Zur Einrichtung von Familienzentren in der Stadt Norderstedt werden dorthin EUR 30.303,00 weitergeleitet.
Zur Einrichtung von Familienzentren im Kreis Segeberg, ohne die Stadt Norderstedt, informiert die Verwaltung alle grundsätzlich in Frage kommenden Träger (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Familienbildungsstätten und Mehrgenerationenhäuser) über die Möglichkeit zur Einrichtung und Förderung von Familienzentren und lädt diese ein, sich bei Interesse und unter Vorlage einer (Kurz-)Konzeption zu melden.
Sollten sich innerhalb einer Region rund um die o.g. genannten Standorte (analog den Zuständigkeiten der Jugendamts-ASD-Teams) mehrere Träger melden, wird zu einer themenbezogenen regionalen Trägerkonferenz (vgl. § 78 SGB VIII) eingeladen. In diesen Konferenzen soll im Konsens zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe ein Träger für die jeweilige Region gefunden werde. Ist dies nicht möglich, wird ein förmliches Auswahlverfahren durchgeführt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung ab 01.08.2014 fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein den Aufbau von Familienzentren.
„Familienzentren sind Einrichtungen, die über Bildung, Erziehung und Betreuung hinaus niedrigschwellige Angebote zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen bereitstellen. Diese richten sich jeweils an den konkreten Bedarfen vor Ort aus, vernetzen bereits bestehenden Angebote und bieten eine Plattform für Kooperation.
Um die Entwicklung von Familienzentren zu unterstützen, gewährt das Land den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein Fördermittel. Damit werden sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei unterstützt, ihre Aufgaben gemäß Sozialgesetzbuch VIII und Kindertagesstättengesetz wahrzunehmen.“
(aus dem Erlass zur Förderung von Familienzentren 2014, veröffentlicht im Amtsblatt Schleswig-Holstein 2014, 573; Gl.Nr. 6661.14)
Für das Jahr 2014 stellt das Land insg. EUR 1.300.000,00 zur Verfügung, davon entfallen auf den Kreis Segeberg EUR 130.245,98.
Zuschussempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte. Diese leiten die Fördergelder an die eigentlichen Träger der Familienzentren (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Familienbildungsstätten und Mehrgenerationenhäuser) weiter. Für die eigenen Verwaltungsaufwendungen können bis zu 1% der Fördersumme von der Kommune einbehalten werden, so dass für Einrichtungen im Kreis Segeberg (incl. Norderstedt) EUR 128.943,52 zur Auszahlung gelangen können. Von diesen wiederum sollen EUR 30.303,00 an die Stadt Norderstedt als eigenständiger öffentlicher Träger der Jugendhilfe weitergeleitet werden.
Jede Einrichtung kann mit bis zu EUR 15.000,00 im Jahr 2014 gefördert werden. Hiervon können die Einrichtungen im Jahr 2014 50% für konzeptionelle Arbeiten und Sachkosten verwenden.
Für die Jahre 2015 ff ist eine Gesamtfördersumme vorgesehen, die einer Fördersumme je Familienzentrum bis zu EUR 25.000,00/Jahr entspricht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,6 kB
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(wie Dokument)
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36,4 kB
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