04.09.2014 - 3.1 Förderung von Familienzentren durch den Kreis S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 04.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schultz, Frau Saggau und Herr Klinke verlassen aufgrund ihrer Befangenheit den Saal.
Herr Kerder fasst die Vorlage zusammen. Bei einer positiven Entscheidung des Ausschusses zum weiteren Verfahren würden bereits am morgigen Tage die Informationen an die Träger zur Auslösung des Interessenbekundungsverfahren versendet Auf Nachfrage erklärt Herr Stankat, dass der Förderbescheid des Landes noch nicht vorliege, aufgrund der Selbstbindung des Landes durch Erlass aber zu erwarten sei. Um keine Nachteile oder Verzögerungen hinnehmen zu müssen, hätte das Jugendamt die vorbereitenden Tätigkeiten bereits aufgenommen. Das Land habe zudem in Gesprächen mit den Kommunen ab 2015 eine unbefristete Förderung zugesagt, weshalb keine weiteren Kosten für den Kreis entstehen würden.
Auf den Vorschlag von Herrn Beeth, die regionale Trägerkonferenz solle aus allen Kandidaten die geeigneten Träger auswählen, entgegnet Herr Stankat, dass ca. 200 Einrichtungen für 7 Standorte in Frage kämen und dies nicht in einer Veranstaltung zu bewältigen sei. Sollte nach dem Ergebnis der schriftlichen Interessenbekundung in einer Region eine Konkurrenz bzw. ein Wettbewerb entstehen würden diese Anbieter zu einer weiteren Abstimmung eingeladen werden. Allerdings sei bereits ein gewisses Maß an Selbstorganisation der Bewerbungen bei den Trägern zu beobachten.
Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, Träger für die Einrichtung und den Betrieb von Familienzentren an den Standorten Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Trappenkamp, Wahlstedt sowie evtl. einem weiteren Standort auszuwählen. Zur Einrichtung von Familienzentren in der Stadt Norderstedt werden dorthin EUR 30.303,00 weitergeleitet.
Zur Einrichtung von Familienzentren im Kreis Segeberg, ohne die Stadt Norderstedt, informiert die Verwaltung alle grundsätzlich in Frage kommenden Träger (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Familienbildungsstätten und Mehrgenerationenhäuser) über die Möglichkeit zur Einrichtung und Förderung von Familienzentren und lädt diese ein, sich bei Interesse und unter Vorlage einer (Kurz-)Konzeption zu melden.
Sollten sich innerhalb einer Region rund um die o.g. genannten Standorte (analog den Zuständigkeiten der Jugendamts-ASD-Teams) mehrere Träger melden, wird zu einer themenbezogenen regionalen Trägerkonferenz (vgl. § 78 SGB VIII) eingeladen. In diesen Konferenzen soll im Konsens zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe ein Träger für die jeweilige Region gefunden werde. Ist dies nicht möglich, wird ein förmliches Auswahlverfahren durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,4 kB
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