Drucksache - DrS/2014/103
Grunddaten
- Betreff:
-
HU Bau zur Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Thorsten Backhaus
- Verfasser 1:
- Backhaus, Thorsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss
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Vorberatung
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24.06.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.07.2014
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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03.07.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt zur Sicherstellung der Finanzierung der „Maßnahme zur Modernisierung der anerkannten Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf“, eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von TEUR 550 in den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 einzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 10.12.2013 den Wirtschaftsplan 2014 der ISE (DrS’n/2013/200 und 2013/200-1) beschlossen.
Genehmigt wurde nach vorangegangener Beratung im Werkausschuss und im Hauptausschuss für das Geschäftsjahr 2014 ein Bauvolumen von TEUR 4.000, das mit TEUR 1.005 auf die „Maßnahme zur Modernisierung der anerkannten Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf“ entfällt. Für die Maßnahme stehen im Wirtschaftsplan einschließlich Verpflichtungsermächtigungen (VE) für Folgejahre insgesamt TEUR 1.370 bereit, die auf der Grundlage einer groben Kostenschätzung ermittelt wurden.
Bereits im August 2013 wurde ein 1. Antrag auf Förderung der Maßnahme beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein auf Basis einer groben Kostenschätzung gestellt.
Eine Prüfung der im Zusammenhang mit dem Förderantrag eingereichten Unterlagen durch die GMSH ist im Herbst 2013 erfolgt. Das auf Basis der ersten Kostenschätzung ermittelte Bauvolumen wurde grundsätzlich anerkannt und daraufhin der eingangs genannte Betrag (TEUR 1.370) in den Wirtschaftsplan 2014 der ISE eingestellt.
Der Bauantrag für die Maßnahme wurde Ende April 2014 eingereicht.
Aus der sich anschließenden Kostenberechnung nach DIN 276 aus Mai 2014 ergibt sich gegenüber dem im Wirtschaftsplan auf der Grundlage der Kostenschätzung genehmigten gesamten Bauvolumen von TEUR 1.370 ein Mehrbedarf von TEUR 550. Damit beträgt das Volumen der Maßnahme auf Basis der Kostenberechnung TEUR 1.920. Darin enthalten sind durch eigene Arch./Ing. anrechenbare Leistungen von rd. TEUR 200 nach HOAI, so dass sich die Fremdkosten auf rd. TEUR 1.720 belaufen. Zugrunde gelegt wurde bei der Kostenberechnung ein Mindeststandard.
Die vorgenannten Mehrbedarfe aus der Kostenberechnung ergeben sich insbesondere durch die in 2013 erfolgte Änderung der HOAI (durchschnittlich über 20%), durch Nutzung von Ausbaureserven und Grundrissveränderungen, die zur Schaffung vorerst weiterer 7 Plätze führen werden, erhöhte Anforderungen beim Brandschutz (Fluchttreppe) sowie den Baupreissteigerungen. Im Weiteren beinhaltet die Kostenberechnung den Einbau von Fenstern, die in der ersten Kostenschätzung kostenneutral aufgrund erwarteter Förderung berücksichtigt waren. Wegen der Verzögerung beim Bau der A 20 entfällt eine Förderung von Schallschutzfenstern, so dass die Position aufgenommen werden musste.
Die Kostensituation auf der Grundlage der Kostenberechnung wurde in einem Abstimmgespräch mit der GMSH im Mai 2014 erörtert und von dieser als nachvollziehbar und gegenüber einer theoretischen Neubaulösung als wirtschaftlich beurteilt.
Aufgrund der Neubewertung der Kosten werden nunmehr Wertgrenzen erreicht, die grundsätzlich Auswirkungen auf das Vergabeverfahren haben können (beschränkte bzw. öffentliche Vergabe). Die diesbezüglich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten sollen in Abstimmung mit dem Innenministerium und der GMSH im Interesse einer zügigen Umsetzung der Maßnahme ausgelotet werden.
Mit der Umsetzung der Maßnahme soll im September 2014 begonnen werden.
Zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme soll eine VE in Höhe von TEUR 550 in den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 eingestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Bisher genehmigte Finanzierung TEUR 1.370; zusätzlich Einstellung einer VE i.H.v. TEUR 550 zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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153,4 kB
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