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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2014/088

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

32.30   Bericht zur UNK- Sitzung am 11.06.2014 20.05.2014

 

TOP 3.4   Gesellschaft f. d. Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen - GOES -

 

Was ist die GOES?

Die Gesellschaft  wurde 1994 auf Initiative des Landes zur rationelleren und kompetenten Organisation und Kontrolle der Sonderabfälle (heute gefährliche Abfälle) gegründet. Damit übernimmt die Gesellschaft hoheitliche Aufgaben der Abfallüberwachung sowohl des Landes als auch der Kreise. Die GOES hat ihren Sitz in Neumünster und beschäftigt 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es wurde mit den Jahren eine zentrale Datenbank aufgebaut, die die Abwicklung des Nachweisverfahrens der Abfallentsorgung inzwischen auch bundesweit vereinfacht.

Die Gesellschaft wird zu 51% von der öffentlichen Hand und zu 49 % von Wirtschaftsunternehmen und -Verbänden gehalten.

Gesellschafter sind:

Land S-H25,75%

Kreise / Städte25,25%

Abfallentsorgende Wirtschaft24,50%

Abfallerzeugende Wirtschaft24,50%

Die Abfallzuständigkeitsverordnung des Ministeriums für Energiewende Natur und Umwelt von 2012 löste die bisherige GOES-Verordnung ab und überträgt der GOES die Aufgaben der Nachweisverordnung (gefährliche Abfälle). Darüber hinaus wurden einige Aufgaben wie Beförderungserlaubnis-V, Verbringungsgesetz neu übertragen. Diese Aufgabenübertragungen wurden vom Landkreistag und anderen Aufsichtsratsmitgliedern kritisch gesehen und zumindest im Aufsichtsrat für zustimmungswürdig gehalten.

An dieser Frage zeigte sich aber, dass die Kreise und Städte eigentlich keinen oder nur wenig Einfluss auf die Aufgabengestaltung dieser Gesellschaft haben.

Gestützt auf diese Erkenntnis und in Verbindung mit den langjährig schlechten Erfahrungen der Kreise mit anderen strittigen Zuständigkeitsregelungen des Landes im Abfallrecht  hat sich die Landrätekonferenz am 7.2.2013 entschlossen aus der GOES auszusteigen.

Inzwischen hat der Landkreistag mit dem Ministerium ein weiteres Gespräch geführt, um die Ausstiegsregularien zu erörtern. Dabei wurden auch die strittigen Zuständigkeiten erneut diskutiert. Das Land möchte die Marktüberwachung bei den Kreisen intensiviert sehen, wogegen die Kreise hier dass Land eher in der Pflicht sehen.

Sollte es bei der Zuständigkeitsregelung zu einer Einigung kommen, sollten die Kreise den Verkauf ihrer Anteile an der GOES zurücknehmen.

Weitere Erläuterungen werden dem Ausschuss mündlich gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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