Drucksache - DrS/2014/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel für den Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Verfasser 1:
- Gairola, Krishan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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06.05.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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20.05.2014
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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22.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt-, Natur- und Klimaschutzausschuss, der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt das Klimaschutzteilkonzept „KSI: Gesamtstrategie zur Anpassung an den Klimawandel für den Kreis Segeberg“, insbesondere den Zielkatalog der Maßnahmen für die künftige Umsetzung sowie die Folgeanträge auf Zuwendungen für zwei Personalstellen für Klimaschutzmanager für zwei Jahre. Die im Katalog aufgeführten Maßnahmen stehen unter Haushaltsvorbehalt und müssen im Detail nach Maßgabe der Personalkapazitäten und weiteren Entwicklungen angepasst werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg hat im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums 2012 Fördermittel für die Erstellung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes zur Anpassung an den Klimawandel beantragt und im November 2012 bewilligt bekommen (Förderkennzeichen 03KS3311). Anschließend wurde die Firma B.&S.U. aus Berlin mit der Erstellung des Teilkonzepts beauftragt.
Das Klimaschutz-Teilkonzept „Anpassung an den Klimawandel im Kreis Segeberg“
- ergänzt die Klimaschutz-Aktivitäten des Kreises zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen um Handlungsfelder zur Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels aufgrund bereits emittierter Treibhausgase.
- zeigt auf, welche Hintergründe, Erfahrungen, Strategien und Maßnahmen zum Umgang mit den aktuellen und zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels vorhanden sind;
- schlägt konkrete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vor, um den Kreis Segeberg weiterhin als „Gesundheitsregion“ und Standort von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Seniorenheimen am Markt positionieren zu können.
- benennt Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit von älteren und/oder kranken Menschen sind deshalb von besonderer Bedeutung;
- zeigt Strategien zur nachhaltigen Nutzung und Erhaltung der Naturräume im Kreis, um durch Erhalt der Diversität ihre Anpassungsfähigkeit und ihre ausgleichende Wirkung auf das lokale Klima zu erhalten und zu erhöhen;
- zeigt, wie für die Bevölkerung ein Beitrag zur Gewährleistung einer angemessenen Daseinsvorsorge geleistet werden kann.
- zeigt, welche ohnehin nötigen Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden sollten, um langfristige Folgekosten zu minimieren.
Neben einer Bestandsaufnahme und Analyse der Verwundbarkeit des Kreises für vorhergesagte lokale Klimaveränderungen wurde ein Zielkatalog mit Maßnahmen für verschiedene Handlungsfelder erarbeitet, den der Kreis in den kommenden Jahren umsetzen möchte. Dazu sind zwei Stellen in der Klimaleitstelle vorgesehen. Die Stellen sollen zunächst über die Höchstförderdauer von zwei Jahren befristet werden.
Der folgende Katalog wurde in einem öffentlichen Workshop am 06.06.2013 vorbereitet und am 17.12.2013 in drei Workshops mit ca. 25 Teilnehmern aus Lokalpolitik, Verwaltung, Wirtschaft und weiteren Akteuren weiterentwickelt. Im Ergebnis wurden mit den Akteuren aus dem Kreis Segeberg insgesamt 21 konkrete Einzelmaßnahmen identifiziert, die den folgenden Handlungsfeldern zugeordnet wurden:
- Kreis-Klimaschutzmanagement Allgemein (AG),
- Siedlung/Infrastruktur (SE),
- Räumliche Planung (RP),
- Gesundheitswirtschaft und Tourismus (GT),
- Rettungsdienst/Katastrophenschutz (RK),
- „Grün&Blau“ (GB) = Maßnahmen zu Naturschutz, Freiflächen, Landwirtschaft/Forstwirtschaft und Gewässerwirtschaft.
Es handelt sich um einen Zielkatalog, d.h. die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen steht unter Haushaltsvorbehalt und muss im Detail nach Maßgabe der Personalkapazitäten und weiteren Entwicklungen angepasst werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch die Klimaschutzmanager/die Klimaleitstelle fortgeschrieben, kontinuierlich überwacht und regelmäßig über den Sachstand und Erfolg berichtet werden (Monitoring und Controlling).
Die Maßnahmen sind nach zeitlicher Dringlichkeit in drei Prioritäten eingeteilt. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen kann dem Dokument „Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel für den Kreis Segeberg.pdf“ im Anhang entnommen werden.
Kurz-bezeichnung | Maßnahme | Zeitliche Priorität |
Kreis-Klimaschutzmanagement Allgemein (AG) | ||
AG 1 | Kontinuierliche Einbindung des Themas „Anpassung an den Klimawandel“ in die relevanten Abläufe, Verfahren und Prozesse der Kreisverwaltung | höchste |
AG 3 | Festlegung von Monitoringflächen, Erstellung von Risikokarten zur Unterstützung von Anpassungsmaßnahmen sowie GIS-Analyse zur Darstellung der Betroffenheit / Ergänzung, Ausweitung und Harmonisierung der Klima- bzw. Wetterdatenerhebung und –analyse sowie Einsatzstatistiken des Kreises Segeberg | höchste |
AG 4 | Erstellung von Checklisten mittels Kriterien zur Feststellung des Klimaanpassungsnutzens | wichtig |
AG 2 | Aufklärung und gezielte Information der Bevölkerung, Beratung für Unternehmen zur Anpassung an den Klimawandel Bildungsmodule zum Thema Klimawandel | niedrig |
Räumliche Planung (RP) | ||
RP 1 | Einbeziehung von Akteuren der Regionalplanung zur Etablierung kooperativer Strukturen zwischen KSM und Kreis- und Regionalplanung | wichtig |
RP 2 | Unterstützung eines überregionalen Biotopverbundsystems durch Berücksichtigung bei Siedlungs-, Infrastruktur- und Verkehrsplanungen | wichtig |
RP 3 | Berücksichtigung von Klimaanpassungserfordernissen in der Kreis-Verkehrsplanung | niedrig |
Siedlung/Infrastruktur (SE) | ||
SE 1 | In Kooperation mit Kommunen und evtl. Verbraucherzentrale Schaffung von Beratungs- und Förderangeboten des Kreises für Klimaanpassungsmaß-nahmen privater Haushalte | wichtig |
SE 2 | Beratung von Städten / Gemeinden zur Gestaltung von Klimaanpassungskategorien im Flächennutzungsplan (FNP) | wichtig |
SE 3 | Sicherung der Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur | wichtig |
Gesundheitswirtschaft und Tourismus (GT) | ||
GT 1 | Anpassung von Massenveranstaltungen an den Klimawandel | höchste |
GT 3 | Optimale gesundheitliche Versorgung insbesondere für sensitive Bevölkerungsgruppen | wichtig |
GT 2 | Aktion zur Aufklärung der Bevölkerung des Kreises zur Anpassung an den Klimawandel und Vermeidung von Gefahren | niedrig |
GT 4 | Maßnahmen zur Förderung der Flüssigkeitsaufnahme | niedrig |
Rettungsdienst/Katastrophenschutz (RK) | ||
RK 1 | Kooperationen im Rettungsdienst/Katastrophenschutz | höchste |
RK 2 | Sensibilisierung der Bevölkerung im Bereich Katastrophenschutz und Steigerung der Attraktivität der Rettungsdienste | wichtig
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RK 3 | Vorbereitung von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsfunktion auf Extremwetterereignisse | wichtig |
„Grün&Blau“ (GB) | ||
GB 1 | Erstellung von Risiko- und Klimawandelanpassungskarten | höchste |
GB 2 | Etablierung eines fachübergreifenden Arbeitskreises „Anpassung an den Klimawandel im Bereich Forst-, Land-, Wasserwirtschaft und Naturschutz“ | höchste |
GB 4 | Bessere Einbindung geeigneter Flächen (Biotop- und Naturschutzflächen) in die Verbundstrukturen | höchste |
GB 3 | Neuwaldbildung/Gestaltung von Klimawäldern | wichtig |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
- 2 Klimaschutzmanager für 2 Jahre, voraussichtlich 2016 bis 2018:
- Personalmittel: 299.200 €
- Weitere Ausgaben:25.000 €
- Bundesmittel 65-85%: 210.730 – 275.570 €
- Kreis Segeberg 15-35%:48.630 – 113.470 €
- Pro Jahr:24.315 – 56.735 €
Die Fördersummen richten sich nach dem derzeitigen Stand der Förderung.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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70,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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18,8 kB
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