Drucksache - DrS/2014/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisklimarat
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Verfasser 1:
- Falck, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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05.02.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.02.2014
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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03.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Klimaschutzkonzeptes wird ein Kreisklimarat eingerichtet.
1. Aufgaben des Kreisklimarates
Der Kreisklimarat soll den UNK-Ausschuss und die Verwaltung zu klimarelevanten Sachverhalten beraten und für einen fachlichen Austausch zwischen Politik und Experten aus Verbänden und der Verwaltung sorgen. Der Kreisklimarat gibt Empfehlungen an die Klimaleitstelle und die Selbstverwaltung des Kreises zur Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzepts und nachfolgender klimarelevanter Konzepte und zur Umsetzung von Maßnahmen.
Die Aufgaben des Kreisklimarats beinhalten insbesondere
- die Beratung und inhaltlich-fachliche Vorbereitung der Sitzungen des UNK, sofern externer Sachverstand benötigt wird,
- die Ausarbeitung inhaltlicher Schwerpunkte und der strategischen Ausrichtung der Klimaschutzaktivitäten,
- die Einbindung aktuell relevanter Themen und Entwicklungen in die Arbeit des UNK-Ausschusses.
Der Kreisklimarat hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern beratende Funktion. Seine Aufgabe ist die neutrale Darstellung der in den Diskussionen unter Mitgliedern und Gästen (Experten) herausgearbeiteten Meinungsbilder und Fachbeiträge, um dem UNK-Ausschuss eine qualifizierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
2. Zusammensetzung des Kreisklimarates
Der Kreisklimarat besteht aus Mitgliedern der Selbstverwaltung. Weitere Personen mit besonderem, themenbezogenem Sachverstand werden als Gäste zur fachlichen Unterstützung der Arbeit des Rates hinzugezogen (Experten). Die Berufung der Mitglieder des Kreisklimarates erfolgt auf Grundlage folgender Kriterien:
- Je ein von den Parteien des Kreistages benanntes Mitglied sowie ein Stellvertreter.
- Weitere Gäste nach
- Fachlichkeit und Sachverstand,
- Betroffenheit (z.B. monetär, organisatorisch, personell etc.),
- Entscheidungs- bzw. Genehmigungsbefugnis,
- finanzieller Zuständigkeit,
- politischer/öffentliche Relevanz und Vertretungsbefugnis. (z.B. Verbände, Multiplikatoren).
- Die Klimaschutzmanager nehmen ebenfalls an den Sitzungen teil und übernehmen Organisation und Dokumentation sowie auf Wunsch des Vorsitzenden die Moderation.
Näheres zum Kreisklimarat wird in einer Geschäftsordnung (Mitglieder, Fristen, Zuständigkeiten, Aufwandsentschädigungen, Vorsitz) geregelt. Der Beschluss der Geschäftsordnung sowie die Berufung der Mitglieder erfolgt durch den UNK-Ausschuss mit Stimmenmehrheit. Die Geschäftsführung des Kreisklimarates erfolgt durch die Klimaleitstelle der Kreisverwaltung.
Der ergänzende Personenkreis können z.B. Vertreter nachfolgender Organisationen sein:
- ISE der Kreisverwaltung
- WKS
- Städtebund
- Gemeindetag
- Seniorenbeirat
- Wegezweckverband
- IHK zu Lübeck
- Kreishandwerkerschaft
- Kreisbauernverband
- Vertreter regionaler Energieversorger
- Verbraucherzentrale
- Energieagentur SH
- Vertreter der Naturschutzverbände
- Landesforsten
- Landwirtschaftskammer
3. Arbeitsweise des Kreisklimarates
Der Kreisklimarat tritt nach Bedarf zusammen und kann auf Wunsch des UNK oder der Klimaleitstelle einberufen werden. Der Kreisklimarat tritt jedoch mindestens einmal jährlich und maximal viermal im Jahr zusammen. Die Treffen sollen jeweils rechtzeitig vor der nachfolgenden Sitzung des UNK-Ausschusses stattfinden, damit die Ergebnisse dort eingebracht werden können. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.
4. Finanzrahmen und Bindungsfrist der Klimaleitstelle (Hinweis FD Finanzbuchhaltung)
Die Klimaschutzmanager sind noch bis Ende März 2016 vertraglich gebunden, also noch für gut 2 Jahre. Eine Verlängerung darüber hinaus ist mit Bezuschussung möglich, sofern die Selbstverwaltung dies beschließt.
Die Klimaleitstelle besteht nicht nur aus den beiden Klimaschutzmanagern, sondern auch aus der aktuell neu zu besetzenden Stelle 61.00R (Nachfolge Dr. Westphal) sowie dem FDL 61.00 und letztlich auch dem FBL-V.
Insofern kann m.E. getrost über die Berufung eines Kreisklimarates beschlossen werden. Auch der KT hatte das Klimaschutzkonzept bereits beschlossen, das die Verwaltung zur Bestellung eines Kreisklimarates verpflichtet. M.E. gibt es dazu gar keine Alternative.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
ggf. Fahrtkostenerstattungen von ca. 600 €/Jahr
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Natur und Umwelt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,6 kB
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