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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung in Kindertageseinrichtungen. Gleichzeitig tritt die Richtlinie für die Betriebskostenförderung sowie Förderung der Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen vom 05.03.2013 außer Kraft.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Richtlinie für die Betriebskostenförderung sowie der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen muss aus folgenden Gründen für 2014 neu gefasst werden:

  1. Da die Landesmittel für die Sprachförderung separat aufgrund eigener Rechtsnorm  (§ 34 Finanzausgleichsgesetz, FAG) dem Kreis zur Weiterleitung zugewiesen werden, ist es sinnvoll, die Sprachförderung in einer gesonderten Richtlinie zu regeln. Daher sind diese Bestandteile herausgenommen worden. Die Richtlinie Sprachförderung ist ein eigener Tagesordnungspunkt.
  2. In der Richtlinie stand unter I. Nr. 4. die genaue Höhe der Kreismittel für das Jahr 2013 in Höhe von 1,716 Mio. Euro. Die gleiche Höhe ist im Haushaltsansatz für 2014 vorgesehen (siehe Teilplan 365). Da diese Richtlinie jedoch zeitlos sein soll, ist es wichtig, dass der Betrag nicht in der Richtlinie steht, sondern nur aus dem Haushaltsbeschluss hervorgeht.
  3. Bei der allgemeinen Förderungsvoraussetzung der qualitativen Anforderungen (II. Nr. 4) ist im letzten Satz klargestellt worden, dass die Verfügungszeit des pädagogischen Personals nicht genau 20 % betragen muss, sondern „mindestens“ 20 %. Folglich kann jede Einrichtung individuell auch eine höhere Verfügungszeit für ihr Personal vorgeben.
  4. Bei der Förderung nach Leistungspunkten ist der Gruppenfaktor „Integrations-Anschlussgruppe (IG/Ü3)“ ersatzlos gestrichen worden (IV. Nr. 4 c)). Die IG/Ü3 war für Gruppen angedacht, in denen nicht anerkannte Integrationskinder betreut werden. Die Praxis hat gezeigt, dass die Definition dieser Kinder sehr schwer ist. Ferner traf diese Regelung nur auf einen sehr geringen Teil der Gruppen zu. Damit die Richtlinie einfacher gehalten wird, sollte dieser Gruppenfaktor gestrichen werden.
  5. Die Gruppenfaktoren (IV. Nr. 4 c) mussten entsprechend des Berichts der Verwaltung über die Anpassung im JHA vom 31.10.2013 (TO 4.2) geändert werden.
  6. Die projektorientierte Qualitätsförderung fand im Jahr 2013 das erste Mal statt. Aufgrund der Erfahrungen (kleinere Einrichtungen erhielten die gleiche Zuschusshöhe wie Große) sollten die Leistungspunkte auf 500 halbiert werden und dafür die Anzahl der Kindertageseinrichtungen auf 30 verdoppelt werden (IV. Nr. 4 h)). Folglich bliebe die Höhe des Gesamtfördervolumens bestehen.                            Damit die Bewerbungsfrist bis zum 30.06. verlängert werden kann, sollte künftig die Verwaltung dem JHA Themenvorschläge unterbreiten - siehe gesondertem Tagesordnungspunkt.                                                                                                                    Der hierdurch bewilligte Zuschuss darf nicht in die allgemeinen Kassen der jeweiligen Träger ggf. zur Haushaltskonsolidierung fließen. Daher muss dieser Zuschuss zweckgebunden für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertageseinrichtung bewilligt werden.
  7. Die Stichtagsregelungen sind aufgrund der Erfahrungen in 2013 angepasst worden (V. Nr. 1).
  8. Da der JHA auf seiner Sitzung am 07.08.2013 (TO 3.5) beschlossen hat, die Auszahlung der Betriebskosten auf eine monatliche Zahlung umzustellen, muss das Verfahren in der Richtlinie entsprechend umgestellt werden (V. Nr. 2).
  9. Damit diese Richtlinie auf das Kalenderjahr 2014 Anwendung finden kann, muss sie rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten.

 

Zur besseren Lesbarkeit sind die neueingefügten Änderungen in dem Entwurf grau hinterlegt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 X

Mittelbereitstellung im HH-Ansatz 2014 enthalten

 X

Teilplan: 365

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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