Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/142

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Gesetzesänderung des Ausführungsgesetzes zum SGB II und BKGG, werden die im Kreis Segeberg zur Verfügung stehenden Mittel aus dem BuT im Jahr 2011 für die Zwecke Fortführung der Schulsozialarbeit, zur Überbrückungsfinanzierung des Projektes „2. Chance“ sowie der Einrichtung von Übergangslotsen gemäß der vorstehenden Vorlage eingesetzt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der Neuregelung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahr 2011 wurden erstmals die Leistungen des sog. Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die staatliche Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Kindergeldzuschlag, etc.) beziehen, eingeführt. Die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Mittel durch die antragsberechtigten Personen kam im Jahr 2011 nur sehr schleppend ins Laufen. Aus dem Jahr 2011 stehen daher im Kreis Segeberg noch bis dato zweckgebundene Mittel aus dem BuT in Höhe von 1.075.928,19 EUR zur Verfügung.

 

Als Annex zu den o.g. individuellen Leistungen des BuT wurden für die Jahre 2011- 2013 zusätzliche Bundesmittel für Kinder in Hortunterbringung und für Zwecke der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Die Höhe der auf die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte entfallenden Bundesmittel errechnet sich auf Grundlage eines um 2,8 % erhöhten prozentualen Anteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Der auf den Kreis Segeberg entfallende Anteil betrug ca. 900.000,- EUR/jährlich.

 

Die Weiterleitung der im Kreis Segeberg auf diesem Wege für Schulsozialarbeit zur Verfügung stehenden Bundesmittel wurde durch die Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie zur Förderung von Schulsozialarbeit (siehe Anlage) geregelt. Die Laufzeit der Richtlinie wurde analog zur Laufzeit der Bundesförderung bis zum 31.12.2013 befristet. Die bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Bundesmittel für Zwecke der Schulsozialarbeit werden bis auf 163.324,28 EUR vollumfänglich verbraucht sein. 

 

Im ersten Quartal 2013 kamen auf Bundes- und Landesebene erste Überlegungen auf, von den Kommunen nicht verbrauchte Mittel des BuT aus dem Jahr 2011 (vgl. 1. Absatz) umzuwidmen für Zwecke der Schulsozialarbeit und sonstige Jugendhilfe.

 

Die Landesregierung strebt aktuell eine Änderung des maßgeblichen Ausführungsgesetzes zum SGB II und BKGG an, um die zuvor erwähnte Umwidmung der nicht verbrauchten BuT- Mittel aus 2011 zu ermöglichen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung befand sich der Gesetzesentwurf noch zur Ressortabstimmung in den Landesministerien. Sofern der Gesetzesentwurf bis zum 31.10. vorliegen sollte wird dieser als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Eine Zuleitung an den Landtag zur dortigen ersten Beratung ist für den 08.11.2013 vorgesehen. Daraus folgend ist frühestens im Dezember 2013 ggf. erst Anfang 2014 mit einer abschließenden Entscheidung des Landtages zu rechnen.

Sollte es zu der erwarteten Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB II und BKGG kommen, stünden im Kreis Segeberg ab dem Jahr 2014 insgesamt 1.239.252,47 EUR für Zwecke der Schulsozialarbeit zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt für die Verwendung der o.g. Mittel folgende Verwendung in den Jahren 2014 und 2015 vor:

 

1)      Weiterführung der Förderung von Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Schulträger im Kalenderjahr 2014 mit 969.000,- EUR ohne Verlängerung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie zur Förderung von Schulsozialarbeit.

 

Begründung: In den Jahren 2011- 2013 kam es zu einem deutlichen Anstieg der Bemühungen der Schulträger, Schulsozialarbeit als Regelangebot an den Grund- und weiterführenden Schulen zu etablieren. Gegenwärtig besteht für 90 % der Schüler/innen im Kreisgebiet ein Beratungsangebot der Schulsozialarbeit. Die Aufwendungen der Schulträger belaufen sich im Schuljahr 2013/2104 auf insgesamt  rd. 1.835.000,- EUR. Durch den Einsatz der zur Verfügung stehenden Bundesmittel kann eine Überbrückungsfinanzierung bis zum 31.12.2014 sichergestellt werden, welche die gewachsenen Strukturen fortführt und stärkt. Im Laufe des kommenden Jahres wäre dann über die Weiterführung der Förderung von Schulsozialarbeit ab dem Jahr 2015 zu beraten. Dann stellt sich die Frage, ob hier eine Kreisförderung erfolgen soll oder ob die Aufgabe den Schulträgern alleine überlassen wird.

 

Eine Verlängerung der bisherigen Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie zur Förderung von Schulsozialarbeit wird nicht für notwendig erachtet. Die zu fördernden Maßnahmen an den einzelnen Schulen sind zwischenzeitlich bekannt und mehrfach im Rahmen eines Antragsverfahrens geprüft worden. Es ist nicht davon auszugehen, dass es zu förderungsrelevanten Änderungen kommen wird. Insofern wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, sowohl auf Seiten des Kreises als auch auf Seiten der Schulträger, vorgeschlagen, die Förderung in der Zeit vom 01.01.- 31.12.2014 auf Grundlage der Anträge für das Schuljahr 2013/2014 vorzunehmen. Die daraus resultierenden Förderungen pro Schulträger sind der Anlage zu entnehmen.

 

Der bisher ebenfalls in der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie zur Förderung von Schulsozialarbeit  enthaltene Sozialfonds zur Bezuschussung von Mahlzeiten für bedürftige Schülerinnen und Schüler wird mit Auslaufen zum 31.12.2013 wegfallen.

 

Begründung: Die Inanspruchnahme dieser Fördermöglichkeit wurde in den zurückliegenden Jahren seit 2011 nur durch die Gemeinde Henstedt- Ulzburg für ca. 11 Kinder und Jugendliche pro Jahr genutzt. Die jährliche Förderung für diese Kinder und Jugendlichen betrug ca. 3.000,- EUR. Die bisher geförderten Kinder und Jugendlichen können ggf. weiterhin Zuschüsse über das im Rahmen des Kinderschutzkonzeptes eingerichtete Modul „Gefährdete Kinder besser durch Regelangebote schützen“ erhalten.

 

2)      Überbrückungsfinanzierung des Projektes „2. Chance“ mit bis zu 135.000 EUR im Jahr 2014.

 

Begründung: Das Projekt „2.Chance“ wird seit dem Schuljahr 2008/2009 aus Projektmitteln des ESF (Europäischer Sozialfond) an den Standorten Bad Segeberg, Trappenkamp, Wahlstedt und Norderstedt gefördert. Folgende Schulen partizipieren:

  • Gemeinschaftsschule am Schulzentrum in Bad Segeberg
  • Richard- Hallmann- Schule in Trappenkamp
  • Poul- Due- Jensen- Schule in Wahlstedt
  • Gemeinschaftsschule Ossenmoorpark in Norderstedt
  • Gemeinschaftsschule Willy- Brandt in Norderstedt
  • Gemeinschaftsschule Harksheide in Norderstedt
  • Horst- Embacher- Gemeinschaftsschule  in Norderstedt

 

An den Schulen in Bad Segeberg, Trappenkamp und Wahlstedt ist das Jugendamt des Kreises Kooperationspartner des Projektträgers JobA GmbH. Eine entsprechende Kooperation zwischen dem Träger NoBiG mbH und dem Jugendamt Norderstedt besteht ebenfalls.

 

Ziel des Projektes „2. Chance“ ist die Reintegration von Schulverweigerern in den Schulbetrieb zur Erfüllung der Schulpflicht an der Herkunftsschule bzw. im Rahmen einer geeigneten Maßnahme an einer berufsbildenden Schule. Durch den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte werden Schüler, Eltern und Schule bei der Beseitigung von Hemmnissen aktiv unterstützt und begleitet. Es werden durchschnittlich ca. 70- 80 Schüler/innen direkt und weitere ca. 30 Schüler/innen indirekt unterstützt. Bei ca. 60- 70 % der Maßnahmen kann ein nachhaltiger Erfolg, in Form der Wiederaufnahme des Schulbesuches, festgestellt werden und ein Abbruch der schulischen Laufbahn verhindert werden.

 

Das Projekt wird, wie oben erwähnt, an allen Standorten von Anfang an durch die zuständigen Jugendämter als Partner begleitet und es bestehen enge Vernetzungen zwischen den Fachkräften des Projektträgers und des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Aus dieser Kooperation resultierend wurde z.B. im Jahr 2012 in Wahlstedt die Maßnahme „externer Lernort“ für bis zu fünf Schüler/innen als alternative Form der übergangsweisen Beschulung angestoßen.

 

Zum 31.12.2013 läuft die aktuelle Förderperiode aus dem maßgeblichen ESF- Programm aus. Die nächste Förderperiode beginnt voraussichtlich erst am 01.10.2014, für welche sich die bisherigen Projektträger erneut bewerben werden. Mit Schreiben vom 07.10.2013 bzw. 08.10.2013 (siehe Anlagen) beantragen die Projektträger JobA GmbH und NoBig die Sicherstellung einer Überbrückungsfinanzierung bis zum Anlauf des neuen Projektzeitraumes.

 

Eine Überbrückungsfinanzierung bis zur nächsten Förderperiode ab dem 01.10.2014 ist notwendig, um die in den Jahren 2008- 2013 aufgebauten Strukturen aufrechtzuerhalten und das vorhandene Knowhow bei den Mitarbeitern des Trägers zu halten. Ein Wegfall des Angebotes in dem zuvor genannten Zeitraum würde unweigerlich zum Verlust dieser immateriellen Ressourcen führen und die kurzfristige Wirksamkeit eines neuaufgelegten Projektes ab dem 01.10.2014 vereiteln.

Die von den Trägern beantragte Überbrückungsfinanzierung berücksichtigt einen ggf. verzögerten Beginn des neuen Projektes und ist auf 10 Monate berechnet.

 

Zur Gleichbehandlung der beiden Anträge wird eine Förderung in Höhe von 70% der geltend gemachten Kosten vorgeschlagen. Daraus ergibt sich eine Förderung in Höhe von 96.000,- EUR für den Träger JobA GmbH und in Höhe von 39.000,- EUR für den Träger NoBiG mbH. Die fehlenden Mittel zur vollen Höhe der beantragten Übergangsfinanzierung sind durch Eigenmittel oder Dritte, z.B. Schulträger, Stiftungen, etc., einzubringen.

 

3)      Einrichtung von „Übergangslotsen“ an den Berufsbildungszentren Bad Segeberg und Norderstedt in den Jahren 2014 und 2015 für 135.252,47 EUR.

Begründung: Das Übergangssystem von der Schule in den Beruf ist sehr unübersichtlich. Gerade  Struktur, sowie einen Überblick über bestehende Angebote zu erhalten. Selbst Fachkräfte, wie z.B. Lehrer und Sozialarbeiter, haben Schwierigkeiten, alle Bildungs- und Qualifizierungsangebote zu überblicken.

Der Kreis Segeberg möchte keine/n Jugendliche/n in diesen unübersichtlichen Strukturen verlieren. Stattdessen soll jede/r Jugendliche den für sie/ihn bestmöglichen Bildungsabschluss erreichen können.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Einrichtung von „Übergangslotsen“ an den beiden berufsbildenden Schulen in Bad Segeberg und Norderstedt mit je einer 0,75 Stelle in Trägerschaft des jeweiligen Berufsbildungszentrum vorgesehen. Die Berufsbildungszentren werden als Kompetenzzentren für die Gestaltung von Übergängen von Schule in den Beruf bzw. bei der Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen betrachtet und besonders geeignet eingeschätzt.

 

Diese „Übergangslotsen“ sollen mit professioneller Kenntnis von Bildungs- und Qualifizierungssystemen Jugendliche bei der Strukturierung und Entscheidung für die eigene Gestaltung des Übergangs von Schule in Beruf unterstützen und begleiten. Das Angebot der „Übergangslotsen“ soll dabei nicht ausschließlich in den Räumen der Berufsbildungszentren vorgehalten werden, sondern auch aufsuchend im Lebensumfeld der Jugendlichen.

 

Perspektivisch wäre auch eine Anbindung an ggf. eingerichtete Jugendberufsagenturen möglich, in welchen die Fachkenntnisse aus SGB II, SGB III und SGB VIII zusammengeführt werden (vgl. Drs/2013/127).

 

Der von der Verwaltung vorgesehene Betrag in Höhe von bis zu 135.252,47 EUR berücksichtigt die Kosten für je eine 0,75 Stelle an jedem BBZ, zu besetzen mit einem Erzieher/in, in den Jahren 2014 und 2015 sowie Sachkosten in geringem Umfang.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Verwendung von Bundesmitteln in Höhe von 1.171.752,47 EUR in 2014 und in Höhe von 67.500,- EUR in 2015

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 363

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...