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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - DrS/2013/169

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es gilt das gesprochene Wort

31.10.2013

 

Zuerst ein Vorwort :

„Die Schwerbehindertenquote - also die Wahrscheinlichkeit schwerbehindert zu sein - steigt mit zunehmendem Alter an. Während bei den 25 - 35-Jährigen jeder 46ste schwerbehindert ist, hat bei den ab 75-Jährigen jeder Vierte einen Schwerbehindertenausweis. Männer sind - insbesondere bei den ab 55-Jährigen - eher schwerbehindert als Frauen. Als eine Ursache hierfür gilt, dass Männer häufiger erwerbstätig sind. Sie stellen daher eher Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung, um so die Vorteile des Schwerbehindertenrechts für den Arbeitsmarkt und die Rente (“Frühverrentung”) nutzen zu können.“

Das bedeutet, es liegt eine anerkannte Behinderung von mindestens 50% vor.

die Zahlen:

In Schleswig-Holstein leben 517.581 Menschen mit Behinderung, von ihnen sind 322.993 schwerbehindert (Statistik des Landesamtes für Soziale Dienste Schleswig-Holstein, Stand 12/ 2012). Dies bedeutet: 18 % der in Schleswig-Holstein lebenden Menschen haben eine Behinderung. Diese Zahl wird aufgrund der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren zunehmen.

Barrierefreiheit betrifft daher nicht nur eine Minderheit sondern geht alle an!

Gleichzeitig ist Barrierefreiheit eine Grundvoraussetzung zur Umsetzung von Inklusion.

 

 

Ich möchte zu den Aufgaben des Behindertenbeauftragten kommen.

 

 

Er legt einmal jährlich dem Kreistag über den Sozialausschuss einen mündlichen

und schriftlichen Tätigkeitsbericht vor.

Heute der mündliche Teil, den Sie hier in Schriftform erhalten.

 

Er nimmt an den Sitzungen des Sozialausschusses, des Kreistages sowie bei

Bedarf an den Fachausschüssen teil. Bei Abwesenheit sind schriftliche Eingaben

zu Themen, die Menschen mit Behinderung betreffen, möglich.

Soweit  wie es mir möglich war, habe ich an den Sitzungen des Sozialausschusses, des Kreistages, Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie am Hauptausschuss  teilgenommen.

Er vertritt die Interessen der Behinderten beim Wohnungsbau, beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen,
 

hier besteht die Interessenvertretung in der engen Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement des Kreises. Regelmäßige Treffen werden war genommen.

Bei Umbauten, Sanierungen und Neubauten werden die Pläne vorgelegt. Hier ist aber nicht die Alibifunktion zu sehen, „ der Behindertenbeauftragte hat das Abgezeichnet oder ist befragt worden“.

Ich bin kein Bauexperten oder Architekten. Behindertengerechtes Bauen ist eine Spezialdisziplin. Es gibt hier neue DIN Verordnungen usw. die noch nicht alle  Architekten verinnerlicht haben oder sie scheuen die Kosten für barrierefreies oder altersgerechtes Bauen. Es kommt aber auch schon mal eine Gaststätte mit der Anfrage zum barrierefreien Bauen oder Umbauen“.

Es ist zu empfehlen, dass zukünftig Aufträge bei Ausschreibungen von

Neu- oder wesentlichen Umbauten öffentlicher Gebäude grundsätzlich an Architektinnen oder Architekten vergeben werden, die auch eine entsprechende Qualifikation als Fachplanerin oder Fachplaner für barrierefreies Planen und Bauen nachweisen können.

Auf diese Weise können mit diesem zusätzlichen Ausschreibungskriterium Planungs- und Umsetzungsfehler beim Barrierefreien Bauen vermieden werden und somit hohe

Nachbesserungskosten grundsätzlich gar nicht erst entstehen. Wie z.B. in Segeberg 

 

Er berät die im Kreis tätigen Behindertenorganisationen, fördert die Zusammenarbeit aller Behindertenorganisationen, koordiniert Anliegen und Anregungen der im Kreis tätigen Behindertenorganisationen .

 

Die Behindertenorganisationen sind sehr gut aufgestellt.

Der Kontakt zu den Behindertenorganisationen im Kreis ist aufgenommen und wird vertieft.  Durch die Arbeitskreise ergeben sich regelmäßige Treffen.

Weitere gemeinsame – regelmäßige Treffen sind in der Vorbereitung.

 

 

 

Zusammenarbeit mit kommunalen Beauftragten / Beiräten für Menschen mit

Behinderung

 

In den Städten und Gemeinden des Kreises Segeberg gibt es Behindertenbeauftragte in

Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Norderstedt, Segeberg und Wahlstedt.

Hier gibt es regen Austausch und regelmäßige Treffen. Diese werden z.T. auch Kreisübergreifend durchgeführt.

Auf Landesebene gibt es regelmäßige Treffen auch mit dem Landesbeauftragten.

Zu den Beiräten für Menschen mit Behinderung besteht reger Kontakt, und es werden Wünsche und Meinungen aufgenommen, um sie zusätzlich an geeigneten Stellen vorzutragen. Es wird  darauf geachtet, dass die Beiräte an allen Entscheidungen die Menschen mit Behinderung betreffen beteiligt werden.

 

 

Er vertritt die Interessen der behinderten gegenüber der Öffentlichkeit

 

An folgenden Veranstaltungen, Sitzungen, Arbeitskreisen, Aktionen usw.

habe ich als Behindertenbeauftragter teilgenommen:

 

 

Runder Tisch Inklusion

 

ein vom Bildungsministerium eingerichteter Arbeitskreis mit alle an Schule und Bildung beteiligten Personen.

Hervorzuheben sind die Bemühungen des Bildungsministeriums, im Wege des Runden Tisches Inklusion Veränderungen anzuregen. Bedauerlich ist jedoch, dass Ergebnisse des Runden Tisches nicht in die Novellierung des Landesschulgesetzes eingeflossen sind.

Nach wie vor lässt es das Schulgesetz zu, dass Menschen mit Behinderung die Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen unter bestimmten Voraussetzungen verwehrt werden kann.

Der § 5 Abs. 2 SchulG ist zu streichen. Er widerspricht § 4 Abs. 11 und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.“

 

 

Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie (regelmäßige Treffen)

 

Der Gemeindepsychiatrische Verbund ist ein freiwilliger, regionaler Zusammenschluss der an der psychiatrischen Versorgung des Kreises Segeberg beteiligten Einrichtungen, Personen und Verbände.

 

§ 4 AG   (regelmäßige Treffen)

Zusammenarbeit r die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.

 

 

Übergang von der Schule in den Beruf (ÜSB)

 

Das Pilotprojekt ÜSB wurde nach einer erfolgreichen Pilotphase im Kreis Segeberg

als landesweiten Angebot ausgeweitet. Es ist zeitlich befristet und endet 2014.

Das Ziel ist auf alternative Berufswege ausgerichtet. Schülerinnen und Schüler von

rderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung können in den letzten zwei

Schuljahren freiwillig an diesem Projekt teilnehmen.

In der Vergangenheit wurden diese Jugendlichen nahezu grundsätzlich nach Schulabschluss in die ortsansässige Werkstatt r Menschen mit Behinderung geleitet. Nunmehr soll stärker zu verschiedenen beruflichen Wegen informiert werden. Es werden berufliche Interessen erhoben und über Praktika in

Betrieben Einblicke in die Arbeitswelt ermöglicht. Als Herausforderung stellt sich die Zusammenarbeit der beteiligten Dienste heraus.

Bei Regionalkonferenzen kommen darüber hinaus alle Beteiligten zusammen.

Im Projektverlauf ergeben sich unterschiedliche Eindrücke von verschiedenen Interessenvertretern. Schülerinnen und Schülern berichten über Erfahrungen aus ihren Praktika.

Da weiterhin die Verantwortungen wechseln, wenn Jugendliche von der Schule abgehen, ist es notwendig, dass die Expertise der Schule und der beteiligten Dienste im Projekt auch anschließend von der Arbeitsagentur zur Kenntnis genommen und berücksichtigt wird.

Hier wird nicht nach Lösungen r die Jugendlichen gesucht, sondern nach Argumenten warum es für diese Jugendlichen keinen alternativen Berufsweg gibt. Dieses gilt übrigens auch für die Verwaltung des Kreises Segeberg.

 

 

Fachtagung

 

zum Barrierefreien Tourismus in Schleswig-Holstein unter Beteiligung von Verbänden der Menschen mit Behinderung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Tourismuswirtschaft

 

Fachtagung

 

Migration und Behinderung

 

Sportveranstaltungen (Inklusive)

 

das Inklusive Sportfest in Wahlstedt, der Stockseelauf, der auch in diesem Jahr für die Segeberger Wohn- und Werkstätten einen Pokal gebracht hat; als Mannschaft mit den meisten Teilnehmern. Dem Landesbehinderten Sportfest in Lübeck mit vielen Teilnehmern aus dem Kreis Segeberg. An dieser Stelle möchte erwähnen, das Engagement von Betreuern und den Sportlern, die hier herausragende Leistungen vollbrachten haben.

 

Netzwerk Inklusion im Kreis Segeberg (regelmäßige Treffen)

 

Das Inklusionsprojekt "Netzwerk Inklusion Kreis Segeberg" hat im März 2013 begonnen. Es dauert drei Jahre. Es wird von der Aktion Mensch gefördert, weil es als zukunftweisendes Beispiel dafür gilt, wie sich Inklusion in der Gesellschaft auf regionaler Ebene nachhaltig umsetzen lässt. Mit dem Segeberger Netzwerk kann das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nachhaltig verbessert und damit die Umsetzung von Inklusion im Alltag  der regionalen Lebensweltbezüge vor Ort vorangetrieben werden. Diese Modellfunktion gilt für ganz Schleswig-Holstein, weil im Kreis Segeberg erstmalig für einen ganzen Kreis ein Netzwerk Inklusion errichtet wird.

Gründungsmitglieder / Partner sind: die Lebenshilfe  Bad Segeberg, Jugend-Akademie Segeberg, Stadt Bad Segeberg, Evangelische Freikirche Bad Segeberg, Gemeinde Klein Gladebrügge, Kreis Segeberg. Das Inklusionsprojekt hat sich schon um Partner erweitert .

 

 

Klausurtagung

der Interessenvertretung der Landeselternbeiräte

Tagungsthema: -Inklusion

Erarbeitung eines Konzept für eine Veranstaltungsreihe Inklusion unter der Schirmherrschaft der UNESCO, die im November ihre Auftaktveranstaltung hat.

 

Seminar zum Barrierefreien Planen und Bauen mit den Themen

Allgemeine Informationen zum Thema Barrierefreiheit, DIN 18040 - Was ist neu?

 

Er vertritt die Interessen der Behinderten gegenüber der Öffentlichkeit,

Der Behindertenbeauftragte möchte:

• Darauf hinwirken das für Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertige Lebensbedingungen in allen       Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt werden.
• Interessen von Menschen mit Behinderung öffentlich machen
• Sich für die Barrierefreiheit einsetzen
• Vorträge über Integration von Menschen mit Behinderung organisieren
• Sich als Ansprechpartner und Multiplikator zur Verfügung stellen
• Ratsuchende an die für sie zuständige Stelle verweisen
• Die Zusammenarbeit der Behindertenorganisationen zu fördern und zu stärken.
• In der Öffentlichkeit um Solidarität zu werben und gezielt auf eine inklusive Gesellschaft hinzuarbeiten.
• Der Ansprechpartner für Menschen mit und ohne Behinderung sein, für alle Anfragen die die Inklusion, Teilhabe, Mitbestimmung kurz die Partizipation behinderten Menschen in der Gesellschaft betreffen.

Es ist er eine Sprechstunde des Kreisbehindertenbeauftragten im Kreishaus eingerichtet:  Freitags von 9:00 11:00

 

Zu den Kontakten und Daten ein paar Zahlenr das erste Jahr  2012/2013

Ca. 200 Kontakte die sich wie folgt aufgliedern:

In die Sprechstunde kamen rund 10 %  (19 Personen)

Besuche zu Hause bei den Menschen ca. 15% (z.T. mehrfach)

Per Email  kamen 10% Anfragen

Die häufigsten Kontakte laufen über Telefon ca. 65%

Gefahrene km ca. 5000km in dem Erste Jahr

Die Zeit die durchschnittlich im Monat aufgewandt wird r die Arbeit als Behindertenbeauftragter : 86,28 Stunden / Monat in dem ersten Jahr.

Die Gespräche sind in den meisten Fällen emotional geprägt, es geht um Einzelfälle: wie Grad der Behinderung, andere Widerspruchsverfahren, Ärger mit den Ämtern von der Eingliederungshilfe bis Jugendamt oder Job-Center, Hilfe  bei dem MDK usw.

 

Die Probleme: bei fast allen Leistungsträgern kommt es häufig zu Ablehnungen,  Widersprüchen und vor allem zu einem erheblichen Schriftverkehr.

Die Rehabilitationsträger und andere Beteiligte von Kassen und Ämtern schieben sich jeweils unterschiedliche Zuständigkeiten zu und lassen die Antragsteller z.T. im Unklaren, ich habe Fälle in denen es keine Bescheide gegeben hat.

Erschütternd ist aber, wenn Kostenträger ihre gesetzlich formulierten Verantwortungen nicht übernehmen

„Der Wille des Gesetzgebers, dass die Hilfe zu den Menschen kommen, nicht aber die Menschen den Hilfen nacheilen sollen, wird ignoriert oder ist nicht einmal bekannt.“

 

Kommentar zum Bereich der Bildung

Es wird gesagt, dass die „Inklusionsquote“ in Schleswig-Holstein bereits bei etwa

60 % liege. Von einer wirklichen Inklusionsquote in Höhe von 60 % kann jedoch erst dann die Rede sein, wenn 60 % der ca. 800 allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein ihre Strukturen so geändert haben, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gleichberechtigt lernen können. Hiervon sind wir jedoch auch in Schleswig-Holstein noch weit entfernt!

 

Es besteht weiterhin Handlungsbedarf. Ein wichtiger Punkt ist neben der Barrierefreiheit r mobilitätseingeschränkte Menschen die Berücksichtigung der Belange von seh- und rbehinderten Menschen sowie Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

 

Kommentar zum Bereich UN Konvention

Die UN-Konvention konkretisiert die international bereits anerkannten Menschen-rechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen und formuliert sie unter Einbeziehung ihrer Erfahrungen von sozialer Ausgrenzung und Bevormundung. Die UN-Konvention stellt behinderte Menschen mit ihrem Wunsch nach Unterstützung für ein selbst-bestimmtes Leben unter Beachtung der Fähigkeiten und Eigenschaften des Einzelnen in den Mittelpunkt der Regelungen. Sie deckt bei der Beschreibung der einzelnen Rechte alle Lebensbereiche ab, angefangen vom Recht auf Leben über Erziehung, Schule, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit, Wohnen, Mobilität, Achtung der Privatsphäre, Zugang zur Justiz, Recht der freien Meinungsäerung und Zugang zu Informationen, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben bis hin zur Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport.

Ziel der UN-Konvention ist es, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern (Art. 1 UN-Konvention)“. Allen Menschen, so verschieden sie sind, soll gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme an unserer Gesellschaft ermöglicht werden.

Neben diesem Leitgedanken der Inklusion sind die Achtung der Autonomie und der sozialen Wertschätzung behinderter Menschen von besonderer Bedeutung. Behinderung wird nicht als etwas Negatives, sondern als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft sowie als Quelle kultureller Bereicherung angesehen. Dabei werden die Wechselwirkungen zwischen Beeinträchtigungen bei einzelnen Menschen und den unterschiedlichen Hürden oder Barrieren, die ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entgegenstehen, in den Blick genommen. Behinderung ist danach kein individuell zu lösendes Problem oder Defizit. Vielmehr ist die Gesellschaft so barrierefrei oder zugänglich zu gestalten, dass möglichst alle umfassend an ihr teilhaben können.

Dieser Auftrag zur Gestaltung der Gesellschaft richtet sich dabei in erster Linie an die sogenannten Träger staatlicher Gewalt, d.h. an Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parlamente und Gerichte. Sie haben die Konvention einzuhalten und umzusetzen. Um den Gedanken der Inklusion zu verwirklichen, ist neben den

Aktivitäten des Staates stets die gesamte Gesellschaft mit all ihren Akteurinnen und Akteuren gefordert.

 

Am 26. März 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten ist. Die Bundesrepublik gehört zu den bisher 128 Staaten, die den völkerrechtlichen Vertrag unterschrieben haben, der die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Wie die Verpflichtungen tatsächlich umgesetzt werden sollen, steht in den Aktionsplänen des Bundes und der Bundesländer

hrend Rheinland-Pfalz Vorreiter ist (am 26. März 2010 eingeführt)

Sind bei die Schlusslichter

Platz 16. Schleswig-Holstein Stand Aktionsplan: geplant

Und Platz 17. Sachsen Stand Aktionsplan: bisher keine Planung

(Stand: März 2013, Quelle: Institut für Menschenrechte)

Wenn schon das Land Schleswig-Holstein keinen Aktionsplan Inklusion hat, so sollte der Kreis Segeberg einen Kommunalen Aktionsplan Inklusion auf den Weg bringen. Es gibt schon Kreise die einen Aktionsplan Inklusion haben.

Der Kreistag sollte beschließen, dass er einen Aktionsplan Inklusion verbindlich erstellen will.

Hiermit bitte ich alle Fraktionen und jedes einzelne Mitglied des Kreistages sich dafür einzusetzen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Hans-Peter Schreiber    Behindertenbeauftragter Kreis Segeberg

 

 

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